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28.09.12
12:59 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 6 + 27: Vorschläge nach dem Zufallsgenerator

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 28. September 2012


TOP 6 + 27: Änderung des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes (Drucksache 18/159 und 18/164)



Kai Vogel:
Vorschläge nach dem Zufallsgenerator


Mit der Problematik des Gesetzentwurfes der FDP befasst sich der Landtag nicht zum ersten Mal; die FDP recycelt einen Antrag der Grünen aus der letzten Legislaturperiode. Es ist in der Tat nicht nachvollziehbar, warum Schulträger einen Kostenausgleich ans Land zahlen sollen, wenn Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Gebiet wohnen, eine Schule in Hamburg besuchen, sie aber keinen Ausgleich bekommen, wenn sie an ihren Schulen Hamburger Schüler aufnehmen. Schwer nachvollziehbar ist aber auch, dass wir uns heute noch immer mit solchen Problemen herumschlagen müssen, die ganz klar zu den negativsten Auswüchsen des Föderalismus gehören.
Die damalige Ausschussmehrheit hat am 2. Februar dieses Jahres gegen den Antrag der Grünen gestimmt und wir haben uns enthalten. Denn mein Vorgänger als schulpolitischer Sprecher, Dr. Henning Höppner, hatte angeregt, nicht einen einfachen Erstattungsanspruch, sondern ein Verrechungsverfahren zu verabreden, das die wechselseitigen Ansprüche durch Schülerströme in beide Richtungen aufrechnet. Ein solches Verfahren dürfte verwaltungstechnisch das einfachere und kostengünstigere sein.
Und es ist mal wieder Zeit zu sagen: „Es war ja nicht alles schlecht!“, denn laut Ausschussprotokoll machte Ihre damalige Parlamentarische Geschäftsführerin, Frau Loedige, „darauf aufmerksam, dass das in der Sache nachvollziehbare Anliegen des Gesetzentwurfs im 2



Kontext der nächsten Haushaltsberatungen behandelt werden müsse“. Genau da gehört es hin! Daher kann ich nicht nachvollziehen, dass Sie Ihren Gesetzentwurf nicht im Zusammenhang mit der Beratung des Haushaltes 2013 eingebracht haben. Das Kurzzeitgedächtnis lässt eben immer mehr nach.
Aber es geht Ihnen in Wirklichkeit gar nicht darum, etwas für die Kommunen zu tun. Ihr Gesetzentwurf ist nur der Aufhänger für Ihren schlichtweg albernen Antrag, den Sie – wenn es Ihnen Ernst wäre – ebenfalls in Form von ganz normalen Haushaltsanträgen hätten einbringen können. Das gilt umso mehr, als Sie Ihre fünf Vorschläge mit dem Zufallsgenerator willkürlich aus den Einzelplänen des Landtages, des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums sowie ressortübergreifend heraus gegriffen haben.
Da ich nicht bienenpolitischer Sprecher meiner Fraktion bin, werde ich mich nicht auf eine Diskussion über Tierproduktion unter besonderer Berücksichtigung der Apis mellifera einlassen.
Aber nachdem Sie Ihre Regierungszeit dazu genutzt haben, Abteilungsleiterstellen zu schaffen und zu besetzen, fällt mir zu Ihrem neuen Dauerbrenner des zweiten und auch dringend erforderlichen Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium auch nur ein, dass Ihr Gedächtnis seit der Landtagswahl Schaden genommen hat.
Über manches kann man sicher reden. Es müsste ausgewertet werden, wie viele Bürgerinnen und Bürger auf die Printausgabe der Landtagszeitschrift angewiesen sind, um sich über unsere Arbeit eingehender auf dem Laufenden zu halten, als die Tageszeitung das ermöglicht, und ob eine reine Online-Version ihren Zweck auch erfüllen würde. Das kann man nicht schnell entscheiden und anschließend wieder Sonntagsreden über Barrierefreiheit halten.
Dass ein Herumkürzen mit dem Rasenmäher an Expertenkosten nichts bringt, wissen Sie genau. Das sind Kosten, die schwer planbar sind, manchmal werden die vorgesehenen Mittel gar nicht abgerufen, manchmal braucht man mehr.
Und was die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit angeht, versichere ich Ihnen: Diese Koalition nimmt den Dialog mit den Menschen sehr ernst. Sie wissen aus eigener Erfahrung, dass es bei der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung nicht um den Versand von Autogrammkarten der 3



Ministerinnen und Minister geht, sondern um die Bereitstellung von Informationen, und das geht nicht zum Nulltarif.
Ich bitte darum, beide Anträge in den Bildungs- und den Finanzausschuss zu überweisen und sie im Zusammenhang mit der Beratung des Landeshaushaltes 2013 zu behandeln.