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27.09.12
16:36 Uhr
SPD

Dr. Gitta Trauernicht zu TOP 19 + 46: Das Netz der Hilfen muss immer dichter werden

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 27. September 2012


TOP 19 + 46: Kinderschutz in Schleswig-Holstein weiter stärken / Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Schleswig-Holstein (Drucksachen 18/138 und 18/207)



Dr. Gitta Trauernicht:
Das Netz der Hilfen muss immer dichter werden

Ich danke der Sozialministerin für ihren Bericht. Er zeigt, dass es endlich weiter geht in der Entwicklung der mit dem Landeskinderschutzgesetz gelegten Strukturen für den Schutz und die frühe Förderung von Kindern. Es ist sehr erfreulich, dass mit den neuen Mitteln aus der Bundesinitiative zur Förderung früher Hilfen und von Familienhebammen die Hilfsstrukturen für werdende und junge Familien deutlich ausgebaut und weiterentwickelt werden können. Mit der Unterschrift unter die dazugehörige Verwaltungsvereinbarung hat Sozialministerin Kristin Alheit den Weg für die Kommunen geebnet. Mit jährlich zwischen 1,2 und1,4 Mio. Euro können die Angebote in Schleswig-Holstein weiterentwickelt werden und neue Angebote entstehen.
Die dafür erforderliche Verständigung mit den Kommunen über die Verteilung der Mittel ist erfolgreich abgeschlossen und die länderspezifischen Fördergrundsätze liegen vor. Damit betritt Schleswig-Holstein kein Neuland. Es wird vielmehr wieder an die früheren sozialdemokratisch initiierten Strukturen in Schleswig-Holstein angeknüpft. Schleswig-Holstein war das erste Bundesland, das ein Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht hat. Es umfasst das gesamte System aus Prävention, frühen Hilfen für Familien, einem verbindlichen Einladungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen sowie Interventionsmaßnahmen. Dieses ab 2008 geltende Gesetz bildete die Grundlage, um gerade die für junge Familien so wichtigen Hilfsangebote von der Schwangerschaft bis zu den ersten Lebensjahren deutlich auszubauen. 2



Diese Entwicklung kann nun wieder forciert werden, damit das Netz der Hilfen immer dichter wird. Dass dies sehr notwendig ist, zeigen erschreckende öffentliche bekannte Schicksale. Dass es aber keine Einzelschicksale sind, zeigt ein Blick in die Jugendhilfestatistik: 250 Kinder unter 6 Jahren sind im letzten Jahr in Schleswig-Holstein in Obhut, das heißt, aus ihrer Familie genommen worden, weil Gefahr für das Wohl der Kinder drohte.
Es steht außer Frage, und das hat uns auch die Diskussion über das Schicksal des 3-jährigen Jungen aus dem Kreis Segeberg gezeigt, die Qualifizierung des Fachpersonals ist eine dauernde Aufgabe und Herausforderung. Auch dazu gibt es finanzielle Mittel aus dem Bundesprogramm.
Ich begrüße, dass das Sozialministerium hier insbesondere die Kompetenz der im Kinderschutz erfahrenen freien Träger nutzen will. Ich schätze die Arbeit des Kinderschutzbundes, der Kinderschutzzentren und des Projektes Schutzengel, um einige zu nennen. Ihnen sollten wir mit dem Bundesprogramm mehr Personal für die unverzichtbare Arbeit mit den Familien und für die Fortbildung übertragen. Das Geld darf nicht in den Verwaltungen versickern! Dafür bitte ich die Sozialministerin, ihre Möglichkeiten zu nutzen.
Noch zwei Anmerkungen zum Anfang des Jahres in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz:
Die in dieser Form auf Bundesebene erstmalig gesetzlich verankerte Verpflichtung zur Vorhaltung von frühen Hilfen war kein politischer Selbstgänger. Sozialdemokraten und Grüne haben sich vehement dafür einsetzen müssen. Das bedeutet, dass es nicht nur um die Umsetzung der Bundesinitiative geht, sondern auch eine Gestaltungsaufgabe auf kommunaler Ebene vorliegt.
Eine heftig, zu großem Teil auch ideologisch geführte Debatte hat es um die Hausbesuche gegeben. Ich will hier ganz klar sagen: Meine Erwartung ist, dass die fachliche und rechtliche Klarstellung zum Einsatz von Hausbesuchen in allen Dienstanweisungen von Jugendämtern verankert und zum Gegenstand von Fortbildung wird. Der Hausbesuch (auch der unangemeldete) gehört zum Instrumentarium der Jugendhilfe.
Die Aufgabe der Jugendhilfe ist Hilfe und Kontrolle. Dies liegt im Interesse der Kinder. Und das gebietet unsere öffentliche Verantwortung für das gute Aufwachsen von Kindern.