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27.09.12
15:15 Uhr
SPD

Tobias von Pein zu TOP 5: Versammlungsrecht ist wichtig für die demokratische Kultur

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 27. September 2012


TOP 5, Gesetzentwurf zum Versammlungsrecht in Schleswig-Holstein (Drucksache 18/119)



Tobias von Pein:
Versammlungsrecht ist wichtig für die demokratische Kultur

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter und Errungenschaften unserer Demokratie. Sich als freie Bürgerinnen und Bürger mit anderen zusammen zu versammeln und seine Meinung offen zu vertreten, ist das „gute Recht“ eines jeden Menschen. Dieses Recht ist uns nicht freiwillig gegeben worden. Vielmehr haben aufrechte Demokratinnen und Demokraten für dieses Recht gekämpft und gestritten. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben diesem Recht Verfassungsrang gegeben.
Der Schutz dieser Versammlungsfreiheit gehört daher zu den wichtigsten Aufgaben der Staatsgewalt. Und sie darf auch nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden, wenn sich vermeintliche oder offene Gegner unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung versammeln wollen. Auch wenn es, wie ich als aufrechter Demokrat zugeben muss, unerträglich und widerlich ist, mit ansehen zu müssen, wenn sich Rassisten und Geschichtsklitterer zu vermeintlichen Trauermärschen oder Deutschlandtouren zusammenfinden.
2006 wurde im Zuge der Föderalismusreform die Zuständigkeit für das Versammlungsrecht auf die Länder übertragen. Seitdem wurden viele Initiativen ergriffen, neue juristische Akzente zu setzen und entsprechende Landesgesetze zum Versammlungsrecht zu verabschieden - noch nicht überall mit der notwendigen Sorgfalt. Umso wichtiger ist es, dass wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf intensiv auseinandersetzen und uns dazu beraten. Ein 2



Versammlungsfreiheitsgesetz wie wir es uns vorstellen, muss sauber und rechtssicher formuliert sein und eine klare Struktur haben.
An dieser Stelle möchte ich daher auch der FDP-Fraktion besonders danken, dass sie sich zusammen mit der Koalition auf den Weg machen will, mit uns ein modernes und bürgernahes Versammlungsrecht in Schleswig-Holstein zu schaffen.
Ein Versammlungsfreiheitsgesetz für Schleswig-Holstein muss dem Schutz der Versammlungsfreiheit in der Praxis Rechnung tragen. Es muss bei Aufzügen, Demonstrationen und anderen Formen von Versammlungen Rechtssicherheit sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, Demonstrantinnen und Demonstranten als auch für die staatlichen Organe - Versammlungsbehörden und Polizei - sicherstellen. Hierzu gehört auch, Demonstrationsbeobachtung und -auswertung zu ermöglichen. Dies ist natürlich kein Ausdruck des Misstrauens gegenüber der Exekutive, sondern könnte eher dazu dienen, die Akzeptanz von notwendigen Maßnahmen von Versammlungsbehörden oder Polizei zu erhöhen. Es geht einher mit der Frage nach einem ausgeklügelten Konfliktmanagement. Wenn es Konflikte oder gar Gewalt auf Versammlungen gegeben hat, muss es ausreichende Möglichkeiten geben, diese Entwicklungen auf den jeweiligen Demonstrationen oder Versammlungen zu analysieren und auszuwerten und zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Aber auch während einer Versammlung muss alles dafür getan werden, dass es nicht zu Konflikten und Gewaltausbrüchen kommt. Der Dialog zwischen Bürgern und Polizei muss hier eindeutig gestärkt werden. Einseitige Schuldzuschreiben oder Anfeindungen helfen an der Stelle niemandem weiter!
Zudem sollten wir genau prüfen, ob es möglich ist – analog zum Bundesrecht – Regelungen zu treffen, die es ermöglichen, Versammlungen zu unterbinden, die dem Zweck dienen, die nationalsozialistische Gewaltherrschaft zu billigen oder zu verherrlichen. Besondere, symbolträchtige Orte und Gedenkstätten, die zu diesem Zweck missbraucht werden könnten, müssen besonders geschützt werden. Ich denke hier nur mal an das Marine-Ehrenmal in Laboe, Soldatengräber oder Ehrenmale. Wir wollen hier keine Aufmärsche von Ewiggestrigen!
Wir wollen ein modernes und bürgerfreundliches Versammlungsfreiheitsgesetz für Schleswig- Holstein schaffen. Deshalb lassen Sie uns das gemeinsam und vor allem gründlich angehen. Wir 3



beantragen daher die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss, um mit der notwendigen Gründlichkeit und einem ausführlichen Anhörungsverfahren an diesem Gesetzentwurf zu arbeiten.
Im ganzen Land nehmen immer wieder Menschen ihr Versammlungsrecht wahr und tragen in vielfältiger Form ihre Meinung oder ihren Protest „auf die Straße“ oder „in die Halle“. Der überwältigende Teil davon ist bunt, vielfältig und zeigt, wie lebendig unsere Demokratie ist. Das Versammlungsrecht ist elementarer Teil unserer Gesellschaft und phänomenal wichtig für die demokratische Kultur in diesem Land.
In diesem Sinne bedanke ich mich bei der FDP für diesen „Aufschlag“ und freue mich auf die Diskussion in den kommenden Wochen und Monaten!