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26.09.12
17:51 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zum EU Meeres- und Fischereifonds

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort. Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel TOP 37 – EU-Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu der fischereipolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Bernd Voß: Mobil: 0178/28 49 591 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 422.10 / 26.09.2012 Chancen des Meeres- und Fische- reifonds für Schleswig-Holstein nutzen Genau wie die Strukturfondsförderung, der Sozialfonds und die Gemeinsame Agrar- politik wird auch die Gemeinsame Fischereipolitik alle sieben Jahre neu geordnet, gekoppelt an die mittelfristige Finanzplanung der EU. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode hier bereits über die Vorschläge zur Reform der EU-Fischereipolitik de- battiert. Unser damaliger Antrag bezog sich auf die Grundverordnung, die die Regeln für die Fischerei festlegt, das Ordnungsrecht der Fischerei. Mit diesem Antrag wen- den wir uns der Förderpolitik im Fischereisektor zu.
Die Nachfrage nach Fisch in Deutschland wird zu rund 85 Prozent durch Importe ge- deckt. Diese kommen oft aus ökologisch kritisch zu sehenden Intensiv-Aquakulturen oder aus industrieller Fischerei in überfischten Fischgründen weltweit.
Auf der anderen Seite werden viele Fischer im Land ihren Fisch oder ihre Krabben nur zu Billigpreisen los an den Großhandel mit Monopolstrukturen. Stärkung der Selbstorganisation der Fischer und handwerkliche Verarbeitung sind ein Weg raus aus diesem Dilemma. Dazu gehört auch, die Einführung selektiver Fangtechniken auf den Weg zu bringen, um den Beifang zu begrenzen. Dafür bietet der Verord- nungsentwurf gute Perspektiven.
Nicht nur die See- und Küstenfischerei, auch Binnenfischerei und Aquakultur sind in den Fischereifonds einbezogen. Wir sollten sicherstellen, dass hier nicht die Entwick- lung einer aquatischen Massentierhaltung entsteht, mit den gleichen Problemen wie an Land: Wir brauchen dafür klare und EU-weit verbindliche ökologische und Tier- schutz-Mindeststandards.

Seite 1 von 3 Für die Aquakultur gilt im Übrigen, was wir zur Einzelbetrieblichen Förderung insge- samt sagen: keine Regelförderung, Konzentration auf innovative Pilotvorhaben.
Uns muss auch die Frage beschäftigen, was mit den Fischereifondsgeldern in ande- ren EU-Mitgliedsstaaten passiert. Deutschland erhält lediglich 3,6 Prozent der Gelder aus dem Fischereifonds. Spanien hat mit 26 Prozent den größten Anteil.
In der Vergangenheit wurde leider mit dem Geld massiv Fehlentwicklungen voran getrieben. Fischereiflotten wurden aufgerüstet, Überkapazitäten wurden nicht abge- baut, sondern erhöht.
Einige Staaten haben sich dabei einen regelrechten Wettkampf geliefert. Dies ist nicht nachhaltig und untergräbt die wichtige Funktion, die die Weltmeere für die Er- nährungssicherung der Menschen haben.
Für Deutschland gilt dies nicht, wohl aber für die Mitgliedsstaaten, die die größten Anteile aus dem Fonds erhalten haben. Dies hat nicht nur die Meeresumwelt und die Fischbestände beeinträchtigt, sondern auch unsere Fischer. Der Fortsetzung dieser Fehlentwicklungen muss durch ein entschiedenes Auftreten der Bundesregierung für eine konsequente Ausrichtung des EMFF auf dem nächsten Fischereirat in Oktober begegnet werden.
In der letzten Förderperiode hat Schleswig-Holstein aus dem Fischereifonds knapp 16 Millionen erhalten. Neu ist, dass jetzt auch die integrierte Meerespolitik in diesen Fonds mit einbezogen wird. Deshalb heißt der Fonds jetzt Meeres- und Fischerei- fonds. Und es gibt mehr Geld in diesem Fonds. Der EMFF wächst von 4,3 Milliarden Euro in der alten laufenden Finanzperiode auf 6,5 Milliarden Euro in der nächsten mittelfristigen Finanzplanung auf. Wir begrüßen das.
Schleswig-Holstein kann und muss diese Gelder für integrierte Projekte im Ostsee- raum im Rahmen der Ostseestrategie und im Rahmen seiner Nordseepolitik nutzen. Die Mittel der integrierten Meerespolitik werden, anders als die des Fischereifonds, zentral von Brüssel und nicht von den Mitgliedsstaaten verwaltet und in Projekten in den Regionen gezielt eingesetzt.
Besonders darum ist es wichtig, wie Schleswig-Holstein sich hier aufstellt und ein- bringt. Ich nenne beispielsweise Möglichkeiten im Rahmen der Landesinitiative Zu- kunft Meer im Sinne eines „blue growth“, integrierte Meeresplanung, sowie auch eine systematische Erfassung, Bewertung und ggf. Bergung von Munitionsaltlasten.
Im Oktober steht der Verordnungsvorschlag der Kommission zum Europäischen Meeres- und Fischereifonds auf der Tagesordnung des EU-Fischerei-Ministerrates. Wir möchten unsere Vorstellungen dazu der Landesregierung gern rechtzeitig mit auf den Weg geben. Zwar verhandelt die Landesregierung nicht direkt in Brüssel. Aber Deutschland hat im Rat einiges Gewicht, und Schleswig-Holstein hat als Küs-

2 tenland allen Grund, in dieser Frage eindringlich auf die Bundesregierung einzuwir- ken.
Daher haben wir Abstimmung in der Sache beantragt und keine Ausschussüberwei- sung. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
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