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26.09.12
16:58 Uhr
SPD

Lars Winter zu TOP 7: Wir brauchen vernünftige und konstruktive Ideen

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 26. September 2012


TOP 7, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Oberflächenwasserabgabegesetzes (Drucksache 18/182)



Lars Winter:
Wir brauchen vernünftige und konstruktive Ideen

Als der Landtag vor rund 12 Jahren das Oberflächenwasserabgabengesetz verabschiedete, haben unsere Vorgängerinnen und Vorgänger eine weise Entscheidung getroffen: Sie haben eine Untergrenze eingezogen.
Die Energieunternehmen haben von Anfang an einen Löwenanteil an der Entnahme von Oberflächenwasser gehabt: Im Jahr 2000, als das Oberflächenwasserabgabegesetz noch in seinen Kinderschuhen war, meldeten Unternehmen der Energieerzeugung 5.264.326.399 m³ Entnahme, also rund fünfeinviertel Milliarden Kubikmeter. Die nächst größeren Entnahmen von Chemieindustrie, Papierindustrie und Bergbau machten mit zusammen rund 44 Mio. Kubikmetern ein knappes Prozent aus. Die Untergrenze war also dringend erforderlich, um die Risiken einer Abhängigkeit von nur einer Branche zu reduzieren. Wir waren uns dessen bewusst und die Opposition ebenso: Bereits im Jahr 2002 hat die Kollegin Ursula Sassen, CDU, Besorgnis über die Stillstandszeit des Atomkraftwerks Brunsbüttel gezeigt und Ausfälle bei der Oberflächenwasserabgabe problematisiert. Wir konnten die Sorge damals wie heute zerstreuen. Auch dies ist also nichts Neues.
Es ist daher völlig unstrittig, dass die Einnahmen aus der Oberflächenwasserabgabe dramatisch sinken, wenn Kraftwerke außer Betrieb sind. An dieser Stelle möchte ich nochmals sehr deutlich machen, dass meine Fraktion, die SPD, den Atomausstieg ausgesprochen begrüßt.
Heute sind es 18 Mio. Euro, die wir fest zusagen, um daraus eine Vielzahl bedeutender Zwecke zu finanzieren. Das Land Schleswig-Holstein fördert aus der Abgabe in diesem Jahr den 2



biologischen Flächenschutz, NATURA 2000 und Artenschutz mit rund 8 Mio. Euro. Wir fördern das Landesamt für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz mit rund 1 Mio. Euro, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit rund 2 Mio. Euro und finanzieren daraus die Unterhaltung der Gewässer, Deiche und Schöpfwerke in Höhe von rund 6,4 Mio. Euro. Diese 18 Mio. Euro sind also gut angelegtes Geld, und unsere Koalition legt großen Wert darauf, diese wichtigen Zwecke auch weiterhin abzusichern. Wir müssten dies im Übrigen auch tun, ersetzt doch die Abgabe Mittel, die zuvor aus dem Landeshaushalt, also aus Steuermitteln, erbracht wurden.
Die Einführung der Abgabe diente seinerzeit vor allem ökologischen Zwecken. So führte der SPD-Abgeordnete Helmut Jacobs bei der Einführung des Gesetzes aus: „Es ist eine Unterstellung, wenn behauptet wird, die Abgabe solle ausschließlich der Einnahmeverbesserung dienen. Es ist deutlich gesagt worden, dass ein großer Teil der Abgabe für Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung des Oberflächenwassers und der mit ihm zusammenhängenden Ökosysteme eingesetzt werden soll. Außerdem sollen Mittel zur Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung verwendet werden.“
Die damalige finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und heutige Finanzministerin Monika Heinold wies darauf hin, man wolle „(…) auch diejenigen belasten, die das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen - und das sind in diesem Fall überwiegend die Kraftwerksbetreiber.“
Selbstverständlich sollte das Gesetz eine Steuerungswirkung entfalten. Die Atomkraftwerke werden jedoch nicht wegen der schleswig-holsteinischen Oberflächenwasserabgabe abgeschaltet, sondern aus ganz anderen politischen Erwägungen heraus, insofern sollten wir einmal die Kirche im Dorf lassen, wenngleich CDU und FDP mittlerweile eine lange und mitunter kurzweilige Tradition von Schreck-Szenarien rund um die Abgabe vorweisen können.
Wir würden es begrüßen, wenn es vernünftige und konstruktive Ideen aus der Opposition heraus gäbe, wie die finanziellen Folgen der nun sehr reduzieren Abgabe aufgefangen werden können. Das ist jedoch leider nicht der Fall. Wenn ich mir jetzt den Antrag der Kollegen der FDP ansehe, wird deutlich, dass ihr Vorschlag das Problem nicht löst. Die angesprochenen „abgabenrechtlichen Nebenleistungen“ fallen kaum an und die Beibehaltung des Haushaltsvermerks, der die Summe von 18 Mio. Euro für die oben genannten Zwecke sichert, ist dringend notwendig – unabhängig davon, ob nun mit einer Quote von 50 % oder mit 70% gerechnet wird. Daher lehnen wir den Antrag der FDP ab.