Oliver Kumbartzky: Entwicklungen berücksichtigen, Oberflächenwasserabgabe anpassen
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 367 / 2012 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Mittwoch, 26. September 2012 Parlamentarischer GeschäftsführerUmwelt / OberflächenwasserabgabegesetzOliver Kumbartzky: Entwicklungen berücksichtigen, www.fdp-sh.de Oberflächenwasserabgabe anpassenIn seiner Rede zu TOP 7 (Gesetzentwurf zur Änderung des Oberflächenwas- serabgabegesetzes) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:„Seit Monaten debattieren wir in fast jeder Plenartagung über die Energie- wende. Wir sprechen über neue Windeignungsflächen, über den Netzaus- bau, den verstärkten Maisanbau und die Zukunft der Kernkraftwerke. Man könnte sagen: ‚Wir bohren Monat für Monat die ganz dicken Bretter der Energiewende!‘ Vergessen wird dabei aber oftmals, welche weiteren und versteckten Konsequenzen der Ausstieg aus der Kernenergie sonst noch hat.Bei der Einführung der Oberflächenwasserabgabe im Jahr 2000 war einer der politischen Gedanken mit Sicherheit, einen Teil der Gewinne der Ener- giekonzerne für den Landeshaushalt abzuzweigen. Über Jahre hinweg flos- sen knapp 40 Millionen Euro pro Jahr in den Landeshaushalt. Um eine bes- sere Begründung für die Einführung der Abgabe zu haben, legte man im Ge- setz fest, dass die Hälfte der Einnahmen aus der Abgabe für den Natur- und Küstenschutz verwendet werden sollen. Aus meiner Sicht eine richtige Ent- scheidung.Wie regelt man das aber im Haushalt? Immerhin ist das Problem an Abga- ben, dass sie erst nach dem Ende eines Jahres erhoben werden und erst dann die genaue Summe bekannt ist. Haushalte wie der Landeshaushalt werden, das wissen Sie, üblicherweise vor Beginn eines neuen Jahres ver- abschiedet.Bis zum Doppelhaushalt 2009/2010 war die Verwendung der Einnahmen aus der Oberflächenwasserabgabe im Rahmen der Zweckbindung an die tat- sächlichen Einnahmen gekoppelt.Ein kleiner und entscheidender Satz im Haushalt 2009/2010 des Umweltmi- nisteriums regelte das Ganze dann anders: ‚Bei Mindereinnahmen dürfen Ausgaben im Rahmen der Zweckbindung bis zur Höhe von 18,0 Millionen Euro geleistet werden.‘ Also konnte das Umweltministerium jedes Jahr 18 Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2 Millionen Euro verwenden, auch wenn die Gesamteinnahmen nicht bei 40 Millionen Euro lagen.Haushalt für Haushalt musste dieser eben zitierte entscheidende Satz fest- geschrieben werden, um nicht den kompletten Haushalt des Umweltministe- riums zu gefährden. Doch hat sich nach dem Beschluss des Ausstiegs aus der Kernenergie die gesamte Situation verändert. Das Land wird nie wieder 40 Millionen Euro aus der Oberflächenwasserabgabe erhalten. Viel mehr werden wir wohl eher grob geschätzt 15 bis 16 Millionen Euro pro Jahr ein- nehmen. Zumindest so lange, wie das Kernkraftwerk Brokdorf am Netz ist.Legen wir nun die Maßstäbe des aktuellen Oberflächenwasserabgabegeset- zes an, stehen dem Umweltministerium nur noch knapp 8 Millionen Euro zur Verfügung. Also 50 Prozent von 16 Millionen Euro. Das wäre für den Haus- halt ein so gravierender Einschnitt, dass keiner in diesem Hause dies wirklich fordern kann. Außer eben diejenigen, die die Mittel gerne in anderen Ministe- rien unterbringen wollen.Natürlich könnte man auch die derzeitige 18-Millionen-Euro-Regelung im Haushaltsplan des Umweltministeriums belassen. Das hätte aber weder et- was mit der wirklichen Gesetzeslage zu tun, noch würde es die Realität wi- derspiegeln. Und ein Verschweigen des Problems würde uns alle nicht wei- ter bringen. Daher schlägt die FDP-Landtagsfraktion eine Gesetzesänderung der Oberflächenwasserabgabe vor.Der Landeshaushalt darf nicht durch Bilanzierungstricks geschönt werden. Der Antrag der FDP-Landtagsfraktion bietet folglich einen umfassenden Vor- schlag zur Lösung der Fragen rund um die Oberflächenwasserabgabe. Im Haushalt könnte mit den wirklichen Einnahmen gearbeitet werden. Auf der anderen Seite entsteht die Chance, dass im Vergleich zur aktuellen Geset- zeslage mit der von uns vorgeschlagenen 70-Prozent-Regelung mehr Geld für den Natur- und Küstenschutz vorhanden bleibt.In der letzten Landtagssitzung, Herr Minister Habeck, hatten Sie der FDP- Landtagsfraktion den Vorwurf gemacht, dass mit der Abschaffung der Küs- tenschutzabgabe der Küstenschutz finanziell gefährdet werden würde. Nun haben Sie einen konkreten Vorschlag von der FDP-Landtagsfraktion, an dem gerade Sie als zuständiger Minister großes Interesse haben sollten und dem Sie zustimmen sollten. Die FDP-Landtagsfraktion will die Finanzierung des Küstenschutzes gesetzlich absichern.Bei den Haushaltsberatungen im Jahr 2010 war die Verlängerung der Lauf- zeiten für Kernkraftwerke beschlossene Sache. Daher war eine Änderung im Haushalt nicht zwingend notwendig, auch wenn sich die FDP- Landtagsfraktion schon damals dafür ausgesprochen hat.Jetzt, im Zuge der Energiewende, müssen wir als Parlament dieses Problem lösen und wollen gemeinsam mit den anderen Fraktionen im Ausschuss eine Lösung finden. Diese sollte vor den Haushaltsverhandlungen in einem sach- lichen Rahmen gefunden werden.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de