Marlies Fritzen zum Knickschutz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort. Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel TOP 38 – Knickschutz verbessern Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu die umweltpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Marlies Fritzen: Mobil: 0178/28 49 591 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 412.10 / 26.09.2012 Ein Knick ist keine Gartenhecke Wer sehenden Auges durch Schleswig-Holstein fährt, stellt fest, dass immer mehr Knicks wie Gartenhecken geschnitten werden. Vom Wallfuß senkrecht hoch geschlägelt, mit oftmals ausgefransten Ästen, ohne die typischen alten Bäume, die sogenannten Überhälter, die vollständig abgeholzt werden, bieten sie einen jämmer- lichen Anblick. Sie bieten das Bild einer Kulturlandschaft, die in den letzten Jahren an vielen Orten regelrecht verschandelt wurde. Knicks waren prägend für unser Land und sollen es wieder werden. Sie bieten Le- bensräume für Tiere, insbesondere Vögel und Insekten, die mit ihnen immer mehr aus unserer Landschaft verschwinden, weil ihnen Brutplätze und Nahrung genom- men werden. Sie wurden angelegt, um Felder und Wiesen vor Wind- und Wasser- erosionen zu schützen. Damit dienen sie auch der Sicherung der landwirtschaftli- chen Erträge. Sie haben also neben der ökologischen auch eine wichtige ökonomi- sche Bedeutung. Dennoch wurde der Knickschutz in den letzten Jahren aus poltischen Gründen sys- tematisch ausgehöhlt. Insbesondere der Wegfall des Knickerlasses im Jahr 2005, aber auch der völlig unzureichende Schutz im schwarz-gelben Naturschutzgesetz der Vorgängerregierung hat fatale Folgen. Im Jahr 2008 wurden 133 und 2009 134 Fälle von Knickschädigungen, die meisten davon unerlaubte Beseitigungen, verfolgt. (Kleine Anfrage Mai 2010 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0400/drucksache-17-0491.pdf). Im Jahr 2010 wurden insgesamt 201 Verstöße gegen die ohnehin laxen Schutzbe- stimmungen registriert, davon 42 mit Bußgeldern sanktioniert (Kleine Anfrage April 2012 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/2400/drucksache-17- Seite 1 von 2 2443.pdf). Und dies sind nur die angezeigten Fälle, die tatsächliche Zahl dürfte um ein Vielfaches höher liegen.Zudem wurde deutlich, wie unterschiedlich die Kontrollen in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten gehandhabt werden. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde z. B. konnte keinerlei Antworten auf meine Fragen geben.Bei sogenannten „cross checks“ also stichprobenartigen Überwachungen im Rah- men von cross compliance Regelungen wurden 2010 bei 62 Kontrollen 38 Verstöße und 2011 bei 61 Kontrollen sogar 48 Verstöße festgestellt (KA April 2012), bei allen führte dies zur Kürzung der Agrarförderung.Dies alles macht deutlich, wie notwendig ein landeseinheitlicher und rechtsverbindli- cher, an naturschutzfachlichen Kriterien orientierter Rahmen für die Knickpflege ist. Wir brauchen diese Klarheit im Interesse des Naturschutzes aber auch zur Rechtssi- cherheit für die LandnutzerInnen. Und wir brauchen diese Klarheit jetzt und nicht erst im Zuge der von dieser Koalition beabsichtigten Novellierung des Landesnatur- schutzgesetzes.Und auch das möchte ich in diesem Zusammenhang betonen: Landwirte bekommen bereits heute Geld aus der EU-Agrarförderung für die Knicks. Als geschützte Land- schaftselemente gehören sie zur förderfähigen Fläche. Das ist auch richtig so. Mit einer fachgerechten Pflege der Knicks leisten die Landwirte Arbeit zum Wohle der Natur und der Allgemeinheit. Das Prinzip, öffentliches Geld für öffentliche Leistung möchten wir gerne noch verstärken, deshalb fordern wir auch ein echtes Greening bei der Agrarförderung.Knicks prägen seit Jahrhunderten weite Teile unseres Landes. Sie sind nicht nur wertvolle Lebensräume für die Natur, sie sind auch ein Stück Heimat. Sie bilden eine Kulturlandschaft, in die Jahr für Jahr Millionen Touristen kommen, um sich zu erho- len und an der Naturvielfalt zu erfreuen. Knicks sind nicht nur ein Wert an sich, sie leisten auch einen Beitrag zur Wertschöpfung in unserem Land.Knicks sind aber nicht nur aus naturschutzfachlicher, sondern auch aus kulturhistori- scher Sicht schützenswert. Wir finden deshalb, dass das Land prüfen sollte, sie als „Unesco-Kulturlandschaftserbe“ anzumelden. Mit diesem Prädikat, dieser Auszeich- nung, würde ihr Wert für Schleswig-Holstein ganz besonders unterstrichen.Hecken gehören in den Garten, Knicks an unsere Felder und Wiesen. Und deshalb müssen wir sie endlich wieder pfleglich behandeln. *** 2