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26.09.12
15:44 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 38 - Knickschutz verbessern

Presseinformation
Kiel, den 26.09.2012 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 38 Knickschutz verbessern Drs. 18/186

Die Aufhebung des Knickerlasses in 2005 war symptomatisch für die Umweltpolitik des CDU
geführten Landwirtschaftsministeriums. Was seinerzeit als Entbürokratisierung verkauft
wurde, war in Wirklichkeit nur der Kniefall von Minister von Bötticher vor dem Bauernverband.
Zwar waren die Knicks weiterhin durch § 15 b Landesnaturschutzgesetz und § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes geschützt, jedoch ermöglichte die Aufhebung des Erlasses einen
wesentlich laxeren Umgang im Bezug auf die Pflege und den Erhalt der Knicks. Jegliche Kritik in
Bezug auf die naturschutzfachliche Verschlechterung blieb ungehört. In entsprechend
schlechtem Zustand finden wir unsere Knicks heute teilweise vor. Aufgrund falscher
Pflegemaßnahmen sind die Knicks heute in ihrer ökologischen Funktion zum Teil stark
eingeschränkt. Schwerwiegender wiegt jedoch, dass die vollständige Beseitigung der Knicks
erleichtert wurde.


Dies gilt es wieder zu korrigieren. Es gilt, den Knicks wieder den naturschutzfachlichen
Stellenwert zurück zu geben, der ihnen zusteht. Dafür brauchen wir aber einen Knickschutz der
seinen Namen verdient. Wir müssen die Fehler der vergangenen Jahre wieder beheben, damit 2
unsere Knicks auch weiterhin wichtige Landschaftselemente bleiben und damit sie ihre
Funktionen wahrnehmen können.
Dafür müssen die rechtlichen Bestimmungen wieder korrigiert werden. Die vier im Antrag
aufgeführten Punkte sind beispielhaft dafür, wo der Knickschutz in den letzten Jahren versagt
hat. Aus diesem Grund muss bei der Ausgestaltung des Knickschutzes der naturschutzfachliche
Aspekt wieder im Vordergrund stehen.


Eine sinnvolle, nachhaltige und tragbare Weiterentwicklung des Knickschutzes muss aber im
Dialog mit allen Beteiligten geschehen. Wenn wir es ernst meinen mit dem Knickschutz,
müssen wir alle ins Boot holen und für eine breite Akzeptanz sorgen.


Die Knicks in Schleswig-Holstein haben eine Jahrhunderte lange einzigartige Tradition. Sie sind
insbesondere im Hügelland und auf der Geest ein prägendes Element unserer Kulturlandschaft
und haben eine wichtige Funktion für Flora, Fauna und Artenschutz. Sie sind Landschafts- und
Strukturelemente mit einer wichtigen Funktion für die Biotopvernetzung.
Die Erfahrung zeigt, dass dort wo der Knick einmal weg ist, kommt er nicht wieder. Die
Einführung des Knickschutzes im Landesnaturschutzgesetz ist die Konsequenz der Rodung, die
in den Nachkriegsjahren bis in die 70’er Jahre durchgeführt wurde. Hierbei wurden nahezu
35.000 Kilometer Knick zerstört. Dieser Verlust wurde nie ausgeglichen.
Derartige Wallhecken findet man nur in Schleswig-Holstein. Knicks haben eine einzigartige
Geschichte in Schleswig-Holstein und ihr Ursprung reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück. Sie
waren Teil der Verkoppelung, sie dienten als Hecke und Viehzaun, als Holzlieferant und als
Erosionsschutz. Ihre Bedeutung für die schleswig-holsteinische Landwirtschaft ist damit
unbestritten. Damit die Geschichte der Knicks nicht verloren geht, sollte geprüft werden, ob
diese typischen Landschaftselemente für das UNESCO Kulturerbe gemeldet werden können.