Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
26.09.12
14:19 Uhr
Landtag

Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch - dänischen Arbeitsmarkt

108/2012 Kiel, 26. September 2012
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch - dänischen Arbeitsmarkt
Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte, Birgit Wille, beklagt die mangelnde Koordinierung der sozialen Sicherung bei grenzüberschreitender Beschäftigung. Das deutsche und das dänische Sozialleistungssystem müssen nach Ansicht der Bürgerbeauftragten besser aufeinander abgestimmt werden, um so einer grenzüberschreitenden Ar- beitsaufnahme den Weg zu ebnen.
Wirtschaft, Verbände sowie Politiker aller Couleur sind sich einig, dass der deutsch-dänische Arbeitsmarkt vielfältige Chancen für die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein bietet. Allerdings hemmt die in diversen Bereichen mangelnde Abstimmung zwischen den sozialen Sicherungssystemen beider Länder diese Entwicklung nachhaltig. Wie Erfahrungen der Bürgerbeauftragten zeigen, werden Unzulänglichkeiten der Rechtssysteme sowie Unstimmungkeiten zwischen den Behörden oftmals auf dem Rücken Betroffener ausgetragen. Diese Erkenntnis teilt auch Peter Hansen, Leiter des Regionskontors und Info-Centers Sønderjylland-Schleswig, mit dem sich die Bürgerbeauftragte bei regelmäßigen Arbeitstreffen über Probleme im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Beschäftigung austauscht.
Insbesondere aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen dem dänischem und dem deutschen Sozialleistungssystem existieren eine Vielzahl ungeklärter Rechts- und Ausle- gungsfragen. Hierzu kommt eine mangelnde Abstimmung zwischen den Behörden, wenn es z. B. darum geht, ob ein Anspruch auf deutsches oder dänisches Kindergeld besteht oder ein Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld I nur bewilligt wird, wenn zuvor die dänische Behör- de das entsprechende Formular über die Beschäftigungszeiten korrekt ausgefüllt hat.
Die Bürgerbeauftragte appelliert daher an die Landesregierung, sich umgehend ungeklärter Rechtsfragen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Beschäftigung anzunehmen und sich auch dafür einzusetzen, dass die Behörden beider Länder besser zusammenarbeiten, um so endlich Rechtssicherheit für betroffene Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und damit den deutsch-dänischen Arbeitsmarkt weiter zu fördern.
Sofern Informations- und Beratungsbedarf besteht, ist die Bürgerbeauftragte per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431/988-1240; E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de)

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker