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26.09.12
13:01 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zu den Mängeln in der JVA Neumünster

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 417.12 / 26.09.2012



Menschenwürde der Strafgefangenen achten
Zu den Mängeln in der JVA Neumünster sagt der innenpolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Das Mietrecht räumt den Mietern bei gesundheitsgefährdenden Mängeln der Räume wie schwerem Schimmelbefall ein fristloses Kündigungsrecht ein. Gefangene können nicht kündigen! Sie werden in maroden Häusern eingeschlossen.
Die Achtung der Menschenwürde gilt auch für Strafgefangene und für Untersuchungs- häftlinge im Haus B der JVA Neumünster. Haushaltsschwierigkeiten rechtfertigen vor diesem Hintergrund nicht, Gefangene gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen aus- zusetzen.
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