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26.09.12
12:04 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 7 - Gesetzentwurf zur Änderung des Oberflächenwasserabgabegesetzes (OWAG)

Presseinformation
Kiel, den 26.09.2012 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer


TOP 7 Gesetzentwurf zur Änderung des Oberflächenwasserabgabegesetzes (OWAG) Drs. 18/182

Das Oberflächenwasserabgabegesetz wurde seinerzeit aus verschiedenen Gründen in
Schleswig-Holstein eingeführt. Vordringlich geht es darum, dass Unternehmen diese Abgabe
zu entrichten haben, die die Ressource Wasser über den Gemeingebrauch hinaus nutzen.
Damit wird eine Sensibilität für die knappe Ressource Wasser geschaffen.
Durch die Bagatellgrenze von 2.500 Euro jährlich fällt manches Unternehmen durch das Raster
und muss für die Benutzung von Oberflächenwasser auch nichts zahlen. Eine solche Bagatell-
oder Kappungsgrenze ist eine gute Methode, um mögliche Härten zu vermeiden. Damit
werden eben nicht die kleinen und mittleren Betriebe durch die Abgabe unverhältnismäßig
belastet. Es sind überwiegend die Betreiber der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke, die
diese Abgabe zahlen müssen, weil sie jährlich große Mengen Wasser aus oberirdischen
Gewässern entnehmen.


Diese Abgabe trägt dazu bei, die Einnahmesituation des Landes zu verbessern. Sie hat damit
auch einen fiskalischen Hintergrund. 2
Der Gesetzgeber hat seinerzeit im Gesetz ausdrücklich festgeschrieben, dass das Aufkommen
der Abgabe zur Hälfte für Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der oberirdischen
Gewässer, der aquatischen Ökosysteme und der nachhaltigen Wassernutzung zu verwenden
ist. Dieses Ziel hat der SSW immer unterstützt.


Die Stilllegungen der Pannenmeiler haben bereits zu Mindereinnahmen geführt. Und sobald
das letzte AKW in Schleswig-Holstein endgültig vom Netz geht, werden wir dies auch bei der
Abgabe zu spüren bekommen. Das ist klar.
In Jahren mit spitzen Einnahmen – also wenn alle AKW liefen – hat Schleswig-Holstein rund 40
Mio. Euro durch die Abgabe eingenommen. Nun hat sich die Situation durch die Stilllegung
bereits geändert und wir verzeichnen für 2011 eine Einnahme von rund 18,5 Mio. Euro.
Es verhält sich ähnlich wie mit den Bundeswehrstandorten. Auf der einen Seite sind wir froh,
dass wir nicht mehr so viel Militär benötigen. Auf der anderen Seite sehen wir die
Wirtschaftskraft, die mit den Stilllegungen verloren gehen.
Aber im Gegensatz zur Bundeswehrreform wissen wir bereits heute, wann das letzte AKW in
Schleswig-Holstein regulär vom Netz gehen wird. Wir haben also Zeit uns auf die Situation
entsprechend vorzubereiten und um die Weichen zu stellen.


Ich möchte noch einmal für den SSW festhalten, wir haben immer begrüßt, dass Maßnahmen
des Umwelt- und Gewässerschutzes aus dieser Einnahme finanziert werden. Hieran werden
wir auch weiter festhalten.
Nebenbei bemerkt, der Küstenschutz wird soweit mir bekannt, nicht aus dieser Abgabe
finanziert, wie es aus Begründung des FDP Antrages hervorgeht.


Angesichts der Tatsache, dass die Pannenmeiler bereits seit Jahren immer wieder stillstehen
und der Atomausstieg beschlossen ist, halte ist es für sinnvoll und richtig, dass wir uns mit den
Auswirkungen im Ausschuss näher befassen.