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24.08.12
16:03 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zur Bäderregelung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 27 – Bäderregelung Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Andreas Tietze: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 380.11 / 24.08.2012
Bäderregelung: Konsens mit allen Akteuren anstreben Der freie Sonntag ist eine zivilgesellschaftliche, kulturelle und soziale Errungenschaft, die es zu achten gilt. Er bietet die Möglichkeit, einen Tag in der Woche Pause zu machen, abzuschalten vom täglichen Allerlei.
Für unser Tourismusland ist die Sonntagsöffnung der Geschäfte gleichwohl von Bedeutung. Im Koalitionsvertrag steht, wir werden im Dialog mit den Akteuren die schleswig-holsteinische Bäderregelung auf ein ausgewogenes Ausnahme-Regel- Verhältnis zurückführen. Nachdem die Vorgängerregierung die Interessen der Kirchen und Gewerkschaften mit Füßen getreten haben, setzen wir auf Dialog.
Um es klar zu sagen, es ist besser wir, die Politik entscheiden, als dass es die Gerichte tun. Ein Urteil á la Mecklenburg-Vorpommern birgt die Gefahr das alle verlieren und zwar mehr als ihnen lieb sein wird.
Uns geht es darum, im Ladenschutzgesetz und der daraus abgeleiteten Bäderverordnung eine maßvolle Balance zwischen ökonomischen Interessen des Einzelhandels und den Ruhebedürfnissen des Einzelnen zu finden. Sie behaupten ja gebetsmühlenartig unsere Bäderordnung sei ausgewogen. Wie können sie Öffnungszeiten bei 45 von 52 Sonntagen als ausgewogen bezeichnen?
Die arrogante Haltung des christlich-demokratischen Wirtschaftministers hat die Kirchen doch nur bestätigt, an ihrer Klage festzuhalten. Wir müssen jetzt einen neuen Anlauf starten, um zu einer Einigung aller Akteure zu kommen.

Seite 1 von 2 In der großen Koalition hatte Wirtschaftsminister Austermann 2006 eine neue Regelung mit einer so genannten „Allgemeinverfügung“ in Kraft gesetzt. Diese neue Reglung beinhaltete die Erweiterung der Saison (absolute Zahl der Sonntage), die Hinzufügung weiterer Orte (mehr Gemeinden) und die Ausweitung der Verkaufsstellen (andere Branchen). Das Resultat dieser Entscheidung war, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht mehr gewahrt war.
Wir brauchen eine neue Weichenstellung mit einer zivilgesellschaftlichen Diskussion darüber, was uns die Sonntagsruhe wert ist. Wir wünschen uns, dass die Debatte um einen ausgewogenen Sonntagsschutz politisch entschieden wird und unser Ziel ist es, die Kirchen zu bewegen, ihre Klage gegen die schleswig-holsteinische Bäderreglung zurücknehmen.
Dazu gehört Fingerspitzengefühl, Wertschätzung und Dialogfähigkeit. Es geht eben nicht nach dem Motto, Herr Callsen, „macht die Tür zu, ich komme durch die Wand“!
Es geht dabei um die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage, den Umfang der betroffenen Kommunen, da sind z.B. Orte dabei wie Vollerwiek im Kreis Nordfriesland, Klein Wittensee im Kreis Rendsburg-Eckernförde oder Süsel im Kreis Ost-Holstein, alles große Tourismusorte.
Beim Warensortiment sollte es eine Negativliste geben. Ich habe auch den Vorschlag gemacht, möglicherweise über eine A und B Lösung nachzudenken und die Frage, wer öffnen kann, über einen wissenschaftlichen objektiven Indikator wie die Fremdenverkehrsintensität vorzunehmen.
Es geht nicht um eine Entscheidung per ordre de mufti, mein Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, die zwischen den jetzigen sehr weit gehenden Austermann-Vorgaben und den Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern liegt.
Ich bin mir sicher, dass alle Akteure wie Betriebe, IHK, Kommunen, Gewerkschaften und Kirchen einen Konsens anstreben. Ich stehe mit meiner Person gern als Vermittler zur Verfügung.
Wir brauchen ein ausgewogenes Regel-Ausnahmeverhältnis und diese Regierungskoalition wird auch mit ihrem Bekenntnis zu einem neuen politischen Stil zeigen, dass es anders geht.



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