Simone Lange zu TOP 25: Den Schutzbedürfnissen von Bürgern und Polizei gerecht werden
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 24. August 2012TOP 25 Keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte (Drucksache 18/89)Simone Lange:Den Schutzbedürfnissen von Bürgern und Polizei gerecht werdenWenn wir über die Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten bei geschlossenen Einsätzen debattieren, dann müssen wir dies unter verschiedenen Gesichtspunkten tun. Vordergründig steht zunächst die Forderung nach mehr Transparenz polizeilichen Handelns bei geschlossenen Einsätzen und geschürt durch die Ereignisse in Stuttgart steht zumindest medial auch immer wieder die Frage im Raum, wie viel Vertrauen können die Bürgerinnen und Bürger in die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns haben.Richtig ist, dass Verwaltungshandeln nachvollziehbar sein muss. Das gilt ganz besonders für polizeiliches Handeln, weil bei der Polizei das Gewaltmonopol des Staates liegt und sie als einzige zu Gewalt legitimiert sind. Zur Nachvollziehbarkeit gehört, dass die Bürgerinnen und Bürger identifizieren können, welche Polizeibeamtin oder welcher Polizeibeamte ihnen gegenübersteht. Das gilt sowohl für die Vollzugsbeamtinnen und -beamten im Einzeldienst wie auch in geschlossenen Einsätzen. Im Einzeldienst wird genau deshalb ein Namensschild empfohlen.Zu welcher geschlossenen Einheit die Beamtinnen und Beamten gehören, ist schon heute durch eine Gruppenbezeichnung sichtbar. Und trotzdem bleiben sie einzeln handelnde Beamtinnen und Beamte innerhalb einer Einheit, weshalb eine individuelle Kennzeichnung durchaus geboten 2scheint. Für die Personen, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte als ihr Feindbild betrachten, ist es irrelevant, ob man bei der Kriminal- oder Schutzpolizei tätig ist oder in geschlossenen Einsätzen. ALLE Polizeibeamtinnen und -beamte stehen daher in der Gefahr von Übergriffen außerhalb ihrer dienstlichen Tätigkeit.Was können wir dagegen tun? Wir können, wie es der Innenminister vorgeschlagen hat, eine anonyme Kennzeichnung wählen, um willkürliche Identifizierungen zu verhindern und trotzdem dem Gebot der Nachvollziehbarkeit hoheitlichen Handelns zu entsprechen. Damit werden wir sowohl den Schutzbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht als auch den Schutzbedürfnissen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.Und ich danke den Grünen an dieser Stelle für ihre Kompromissbereitschaft, von einer Klarnamenkennzeichnung abzusehen. Die nämlich hätte den Schutzraum der Polizeibeamtinnen und -beamten unverhältnismäßig eingeschränkt und die Gefährdungssituation tatsächlich erhöht.Vor dem Hintergrund dieses für alle tragbaren Kompromisses werden wir dem vorliegenden CDU Antrag heute NICHT zustimmen. Auch widersprechen wir der von der CDU formulierten Begründung des Antrages. Denn: Wir vertrauen unserer Landespolizei, wir vertrauen unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die hervorragende Arbeit leisten. Als Polizeibeamtin, die bis vor 80 Tagen selbst Vollzugsbeamtin war, kann ich nur sagen, dass wir auch weiterhin selbstbewusst und vertrauensvoll den Polizeidienst leisten können. Niemand braucht sich verstecken, niemand sollte sich verstecken.Unserer Polizei haben wir es zu verdanken, dass die hier im Parlament gestalteten Gesetze durch sie verteidigt und durchgesetzt werden. Wenn wir also zunehmend Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte beklagen, dann ist es zunächst unsere Aufgabe, Aufgabe des Parlaments, durch entsprechende Gesetzgebung für bessere gesellschaftliche Verhältnisse zu sorgen, um den gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Wo Sicherheit und Zufriedenheit herrscht, sind geschlossene Polizeieinsätze unnötig.Deshalb: Die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln sorgt für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit. Gute Politik verhindert Unfrieden und Übergriffe auf unsere Polizei.