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24.08.12
15:07 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zu Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 25 – Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Burkhard Peters: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 379.12 / 24.08.2012



Transparenz schafft Vertrauen
Ihr Hauptargument gegen die Kennzeichnungspflicht ist die Behauptung, ihre Einführung stelle ein Miss- trauensvotum gegenüber der Polizei dar. Polizisten würden von uns unter den Generalverdacht unrecht- mäßigen Verhaltens in Großeinsätzen gestellt - das ist Unsinn.

Wir haben großes Vertrauen in unsere Polizei. Wir schätzen ihre schwere Arbeit, die wir ihr im Interesse unser aller Sicherheit anvertraut haben. Dazu gehört unabdingbar, dass wir der Polizei das Gewaltmono- pol übertragen, damit sie es verantwortungsvoll nutzt, um uns zu schützen.

Wir Grüne stehen mit der Polizei in Kontakt und haben in unseren eigenen Reihen Polizistinnen und Poli- zisten, die unser Konzept einer Kennzeichnung mitentwickelt haben.

Kleinliches Misstrauen und die Unterstellung, Polizei würde notorisch das Gewaltmonopol missbrauchen, ist also überhaupt nicht der Punkt, um den es hier geht.

Die von uns beabsichtigte Kennzeichnungspflicht steht vielmehr in unmittelbarem Zusammenhang mit un- serer Sicht auf das Verhältnis von Staatsgewalt einerseits und Bürgerschaft andererseits.

Alle modernen, aufgeklärten und demokratisch verfassten Staaten dieser Welt beruhen auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. Der Grundsatz, dass die Konzentration staatlicher Gewalt, also auch das Gewaltmo- nopol der Polizei per se ein Problem ist, ist dem modernen Staatsverständnis seit der Aufklärung imma- nent. Darum beruht unser Staatsaufbau, also Legislative, Exekutive und Judikative auf einem ausgeklü- gelten System gegenseitiger Kontrolle und Überwachung. Seite 1 von 2 Wenn Sie so wollen, ist das Misstrauen in Bezug auf staatliche Gewalt in unserem gemeinsamen Staats- verständnis von vornherein eingebaut. Mir ist es in diesem Zusammenhang lieber, wenn wir den Begriff der Wachsamkeit verwenden. Wachsamkeit sollte alle Bürgerinnen und Bürger in einem modernen Staat auszeichnen. Bedingungsloses Vertrauen in die Inhaber staatlicher Gewalt kennzeichnet ein vordemokra- tisches, obrigkeitsstaatliches Denken, das bei uns keinen Raum haben sollte.

Auch Polizistinnen und Polizisten sind nicht von vornherein und Kraft ihrer Uniform über jeglichen Ver- dacht erhaben. Das zeigen z.B. Stuttgart 21, der rechtswidrige Hamburger Kessel und ein per Handyka- mera aufgezeichneter Vorgang während einer Demonstration in Berlin im September 2009.

Mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht in Schleswig-Holstein will die Regierungskoalition lediglich Anschluss finden an eine große Zahl der demokratisch verfassten Staaten dieser Welt, in der die aus- nahmslose Kennzeichnung der Polizistinnen und Polizisten aus den zuvor dargelegten Gründen eine pure Selbstverständlichkeit ist.

Die USA und eine große Zahl aller EU-Staaten, namentlich: Frankreich, Italien, Schweden, Spanien, Tschechien, Griechenland, Litauen, Estland und Zypern haben die Kennzeichnungspflicht auch bei geschlossenen Einheiten eingeführt.

Überall in diesen Staaten ist es eine Selbstverständlichkeit, das die Bürgerinnen und Bürger die Inhaber der Polizeigewalt im Zweifel identifizieren und individualisieren können. Bereits 2001 hat das Ministerkomi- tee des Europarats einen Europäischen Kodex für Polizeiethik geschrieben (ich zitiere mit Genehmigung des Präsidiums): „Ohne die Möglichkeit, Polizisten persönlich zu identifizieren, wird der Begriff der Re- chenschaftspflicht aus der Perspektive der Öffentlichkeit sinnentleert.“

Es gibt übrigens nirgendwo Berichte und Zahlen darüber, dass es zu einem relevanten Anstieg ungerecht- fertigter Anzeigen oder gar nachträglicher Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte im Privatbereich in Europa gekommen ist, nachdem die Kennzeichnungspflicht eingeführt wurde.

Auch in der Bundesrepublik setzt sich der Ansatz der Kennzeichnungspflicht immer mehr durch: In Berlin sieht ein CDU-Innensenator Henkel nicht das geringste Problem, die unter rot-rot eingeführte individuelle Kennzeichnung fortzuführen. Von Problemen oder Beschwerden ist nichts zu hören. NRW, Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz werden bei der Einführung der Kennzeichnung in Kürze folgen.

Natürlich nehmen wir die möglichen Gefahren einer Kennzeichnung sehr ernst. Darum soll sie bei ge- schlossenen Einsätzen nicht namentlich sein. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit der Ziffernrotation.

Wir sind sehr froh und dankbar, dass die weitere Behandlung dieses sensiblen Themas in die Hände des Innenministers Breitners gelegt ist, der als ehemaliger Polizist weiß, wovon er redet. Seine bisherigen Ge- spräche mit seinen ehemaligen Kollegen zeigen, dass er mit uns zusammen eine Regelung schaffen wird, die die Bürgerrechte und die Sorgen der Polizei ernst nimmt.

Bitte haben Sie, sehr geehrte CDU-Fraktion Verständnis dafür, dass wir Ihren Antrag aus diesen Gründen ablehnen werden. ***
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