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24.08.12
12:42 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zu TOP 21: Unsere Justizvollzugsanstalten brauchen Planungssicherheit

Justizpolitik
Nr. 348/12 vom 24. August 2012
Barbara Ostmeier zu TOP 21: Unsere Justizvollzugsanstalten brauchen Planungssicherheit
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Barbara Ostmeier, hat in ihrem heutigen Debattenbeitrag zur Zukunft der Justizvollzugsanstalten für diese Planungssicherheit gefordert. Die Rede im Wortlaut:
Im Vorfeld des Landtagsbeschlusses im Dezember 2010 haben wir, - und damit meine ich ausdrücklich alle Fraktionen -, doch wirklich zäh um jede Position gerungen! Es ist auch kein Geheimnis, dass die Frage der Wirtschaftlichkeit kleinerer Standorte auch in den damals regierungstragenden Fraktionen durchaus kontrovers diskutiert wurde, mit dem Ergebnis, dass der Landtag die Verabschiedung des Doppelhaushalts 2011/2012 mit der Maßgabe traf, dass die Landesregierung keine finanzwirksamen Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg einleiten solle.
Gestützt durch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hat die neue Ministerin kurz nach Amtsantritt verkündet, die Abwicklung der JVA Flensburg sei vom Tisch, die Zukunft der JVA Flensburg gesichert.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn hier der Eindruck erweckt werden soll, nunmehr sei Ruhe in die endlos wirkende Debatte gekommen, Planungssicherheit geschaffen worden, der irrt gewaltig.
Es beruhigt mich in diesem Zusammenhang sehr, dass die Justizministerin, der SSW und die anderen nunmehr regierungstragenden Fraktionen, noch nicht verdrängt haben, dass wir uns alle der Haushaltskonsolidierung bis 2020 verschrieben haben und deshalb muss die Lage der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein nach wie vor und unumgänglich vor dem Hintergrund möglicher Einsparpotentiale bewertet werden. Ein „weiter so“ kann und darf es nicht geben!
Wir erwarten Vorschläge zu möglichen Einsparpotentialen. Ich habe Respekt für Ihr Engagement als Abgeordnete, nun aber müssen Sie in Verantwortung Entscheidungen treffen und gerade auf diesem Feld schnellstmöglich Planungssicherheit schaffen. Wenn Sie sich über die Empfehlungen des Landesrechnungshofes hinwegsetzen, dann bedarf es dafür neben einer Anzahl guter Argumente, eines nachhaltigen, transparenten Finanzierungskonzeptes. Dieses erwarten wir und alle Betroffenen jetzt von Ihnen. Dieses fordern wir ein.
Ich will gar nicht verhehlen, dass es zwingend erforderlich ist und auch von der CDU-Fraktion immer wieder eingefordert wurde, die ins Auge gefassten Sanierungsmaßnahmen zu hinterfragen, und ich begrüße, dass die Justizministerin sich dieser Aufgabe weiterhin stellt. Gestatten Sie mir jedoch den Hinweis, dass der Landesrechnungshof die bauliche Zielplanung der Justizvollzugsanstalten uneingeschränkt positiv bewertet hat. Nicht nur Justizminister Schmalfuß hat in seinem Bericht der Feststellung der Ziele Rechnung getragen. Unterstützung fand er auch in den Reihen der Opposition, beispielsweise dem fachpolitischen Sprecher der SPD, Herrn Beran, der in der Landtagssitzung im Oktober 2010 diese Planung als überzeugend lobte und dementsprechend forderte, an dieser Planung weitestgehend festzuhalten und die notwendigen Mittel auch zukünftig noch im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Gerade von Seiten des SSW wurde immer wieder auf die zwingend erforderlichen Investitionen hingewiesen.
Werden die erforderlichen Stelleneinsparungen nunmehr gleichmäßig über das ganze Land verteilt vorgenommen? Wenn ja, wie will die Justizministerin der Tatsache Rechnung tragen, dass der Bericht der Vorgängerregierung die Beschäftigungssituation als ausreichend aber eng bewertete. Und durch die anstehenden Umbau- und Sanierungsmaßnahmen werden die Anforderungen an einen geordneten Strafvollzug nicht geringer.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Unterbringung von

Seite 2/4 Sicherungsverwahrten, sind in der Konsequenz ebenfalls mit hohen Kosten verbunden. Auch diese Mehraufwendungen sind aus dem Ressort des Justizministeriums zu leisten.
Und ich begrüße es grundsätzlich, dass Sie, Frau Ministerin Spoorendonk, in der Nachfolge nunmehr erste Erfolge mit Hamburg erzielt haben. Aber ich mache auch an dieser Stelle ganz deutlich, dass eine länderübergreifende Kooperation vor allem dann zu unterstützen ist, wenn es für Schleswig-Holstein die kostengünstigere und bessere Variante ist. Dies gilt es darzulegen.
Ein weiteres Problemfeld: Die Schließung der Abschiebehaftanstalt Rendsburg
Die Koalitionspartner scheinen hier frei nach dem Motto „Problem erkannt, Problem gelöst“ zu planen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Koalitionsvertrag: „Wir halten Abschiebehaft grundsätzlich für eine unangemessene Maßnahme und werden uns deshalb auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebehaft einsetzen.“ Ich erspare es uns allen diesen Lösungsansatz auf andere Problemfelder zu übertragen.
Und weil Sie immer Wert darauf legen, nicht immer nur den ersten zu zitieren, sondern auch den nachfolgenden: „Die Inhaftierung in einer JVA ist nicht zulässig. Die Unterbringung erfolgt, sofern kein milderes Mittel zur Verfügung steht, künftig in einer hierfür geeigneten geschlossenen Einrichtung.“
Welche Ideen gibt es dann? Fragen über Fragen, kostenaufwendige Zielsetzungen an unterschiedlichsten Stellen,
- Planungssicherheit, vielleicht für Flensburg.
Stattdessen neue Fragezeichen in der JVA Lübeck. Aber noch erstaunlicher keine Perspektiven für Itzehoe, die zweite kleinere JVA neben Flensburg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin, setzen Sie sich nicht gleich zu Beginn Ihrer Amtszeit selbst dem Vorwurf einer rein populistischen Herangehensweise aus! Betrachten Sie die zwingend erforderliche Neustrukturierung der Anstaltslandschaft nicht vorwiegend unter regionalökonomischen Gesichtspunkten?
Wir werden den zu erwartenden Haushaltsentwurf mit Blick auf die angedeuteten Probleme weiterhin hinterfragen und weiter kritisch sachorientiert miteinander diskutieren. Mit Blick auf den Erhalt der JVA

Seite 3/4 Flensburg kann ich Ihnen für meinen Teil versichern, dass sie Unterstützung finden, wenn Sie den eigenen Ansprüchen an ein transparentes und nachvollziehbares Finanzierungskonzept im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gerecht werden. Dazu gehört auch die Beteiligung des Finanzausschusses.



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