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24.08.12
10:41 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Selbst in Ihrer kleinen Welt sind die Argumente nicht stichhaltig, Herr Dr. Stegner!

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 309 / 2012 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 24. August 2012


Innen und Recht / Glücksspielgesetz



www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: Selbst in Ihrer kleinen Welt sind die Argumente nicht stichhaltig, Herr Dr. Stegner!
In seiner Rede zu TOP 8 und 14 (Gesetzentwurf zum 1. Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland, Ge- setzentwurf zur Änderung glückspielrechtlicher Gesetze) erklärt der Vorsit- zende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Lassen Sie mich folgendes klarstellen: Das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz wurde von der EU-Kommission geprüft, notifiziert und ohne Beanstandungen genehmigt. Wer das nicht glaubt, dem empfehle ich das Lesen von Umdruck 17/2391. Das rate ich gerade den neuen Abge- ordneten dieses Hauses, die bisher auf die Aussagen von Herrn Stegner vertraut haben.
Ich möchte auch heute nochmals darauf hinweisen, dass das schleswig- holsteinische Glücksspielgesetz die höchsten qualitativen Anforderungen beim Spielerschutz, bei der Geldwäsche-Prävention und der Suchtpräven- tion aufweist. Sie können gerne unsere Anforderungen mit denen des Glücksspielstaatsvertrages der anderen fünfzehn Bundesländer verglei- chen. Deren Schutzmechanismus besteht vor allem darin, die Anzahl der ausgegebenen Lizenzen zu begrenzen. Während wir in der letzten Legisla- turperiode beschlossen haben, dass wir im Zweifelsfall hunderte Lizenzen ausgeben können, die aber alle höchsten Ansprüchen genügen müssen, haben die anderen Bundesländer beschlossen, nur zwanzig Sportwettenanbieter zuzulassen, dafür aber niedrigere Standards vorzuse- hen.
Dies hat vor einigen Wochen auch die unabhängige Monopolkommission bestätigt. Dieses Beratungsgremium hat sich in der Vergangenheit vor al- lem durch seine Objektivität ein hohes Ansehen unter Experten erworben. Die Monopolkommission des Bundes kritisiert neben der quantitativen Be- schränkung der Konzessionen im Glücksspielstaatsvertrag der anderen fünfzehn Bundesländer auch die gewählte steuerliche Bemessungsgrund- lage. In dem Bericht heißt es: ‚Im Ergebnis ist damit für das gesellschaft- lich relevante Ziel der Suchtbekämpfung durch Kontrolle ein Besteuerungs- Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2 system, wie es in Schleswig-Holstein gewählt wurde, klar vorzuziehen. Die Kanalisierung des Glücksspiels in den legalen Markt erfolgt unter einem derartigen System deutlich besser.‘ Aus diesem Grund hält die Monopol- kommission so wörtlich eine ‚grundsätzliche Überarbeitung‘ des Glücks- spielstaatsvertrages für dringend geboten.
In diesem Zusammenhang empfand ich das Zitat von Ihnen, Herr Dr. Steg- ner, in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 25. Juli beson- ders amüsant. ‚Die Eindämmung der Spielsucht ist beim Thema Glücks- spiel ein wichtiges Problem, das gelöst werden muss. Dabei ist es notwen- dig, dass die 16 Länder einen gemeinsamen Weg gehen und Schleswig- Holstein nicht ausschert.‘ Dabei fällt der Opposition bei Ihrer Argumentation bisher gar nicht auf, dass ein Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag dem gewünschten Ziel der Suchtbekämpfung nicht etwa nutzt, sondern im Ge- genteil schadet.
Dabei schämen Sie sich auch nicht, Behauptungen in die Welt zu setzen, von denen Sie wissen, dass sie meilenweit von der Realität entfernt sind. Das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz bietet nicht etwa, wie von Ihnen öffentlich bezeichnet, den ‚legalen Anker für illegale Gelder’, sondern verhindert durch die hohen Standards, dass illegale Gelder Zutritt zum le- galen Wirtschaftskreis erhalten. Gerade beim Online-Glücksspiel kann durch die umfangreiche Beobachtung und Dokumentation die Kontrolle und Verhinderung von Geldwäsche besser stattfinden als in Präsenzspielban- ken vor Ort oder in Online-Spielbanken, die ihren Sitz in Malta oder Gibral- tar haben.
Herr Dr. Stegner, Sie schrecken auch nicht davor zurück, Mitarbeiter und Unternehmen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit zu diffamieren. In dem be- reits erwähnten Artikel der FAZ sagen Sie, Sie wollen Wirtschaftswachstum und Wertschöpfung in der Realwirtschaft durch gute Arbeit und anständige Löhne. Wie können Sie sich anmaßen zu behaupten, dass die Sportwettenanbieter unanständige Löhne zahlen und deren Mitarbeiter schlechte Arbeit liefern? Was setzt Sie in die Lage, über die Arbeit dieser Menschen so zu urteilen? Damit beleidigen Sie übrigens nicht nur tausende Mitarbeiter in der Sportwettenbranche, sondern urteilen auch über die Be- schäftigten in den landeseigenen Spielbanken. Sie werfen ihnen mit diesen Sätzen vor, mit schlechter Arbeit unanständige Löhne zu erhalten. Ich fin- de, es wäre angemessen und würdig, sich bei diesen Menschen, die täglich harte Arbeit leisten und damit ihre Familien ernähren, zu entschuldigen.
Mit dieser chaotisch geführten Diskussion hat die Dänenampel bisher vor allem eines verhindert: Die Schaffung von neuen, gut bezahlten Arbeits- plätzen im Land, mehr Wertschöpfung und höhere Steuereinnahmen. Vor diesem Hintergrund können wir ja noch froh sein, dass Sie, Herr Dr. Steg- ner, kein Ministeramt bekleiden. Ihre in der Öffentlichkeit getätigten Aussa- gen würden in einem Widerspruch stehen zu dem von den Ministern geleis- teten Amtseid, Schaden vom Land abzuwenden. Herr Faber hat leider sei- ne bereits weit fortgeschrittenen Pläne zur Schaffung 300 neuer Arbeits- plätze durch Ihre Äußerungen auf Eis gelegt. Dafür vielen Dank!
Im Übrigen Herr Dr. Stegner: Ihre getwitterten Aussagen lassen mich manchmal wirklich an Ihrem Verstand zweifeln. Am 7. August haben Sie bei Twitter folgenden Satz verlautbaren lassen: ‚Probleme mit dem EU- Recht gibt es nur, weil sich CDU & FDP in Schleswig-Holstein gegen den Rest der Republik gestellt hat (…).‘
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 3 Ich möchte Ihren Satz für das Parlament noch mal verdeutlichen. Ihrer An- sicht nach ist der Glücksspielstaatsvertrag deshalb mit dem Europarecht unvereinbar, weil Schleswig-Holstein ein Glücksspielgesetz geschaffen hat, welches mit dem Europarecht vereinbar ist. Herr Dr. Stegner selbst in Ihrer kleinen Welt sind die Argumente nicht stichhaltig genug.
Die Entwicklungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass Ihre Kritik, die Vorgängerregierung hätte die Lizenzen leichtfertig ausgegeben, haltlos war. Wir haben sorgfältig und umfangreich geprüft. Die Lizenzen wurden erst genehmigt, nachdem alle notwendigen Auflagen erfüllt waren. Oder möchten Sie Ihrem Innenminister etwa vorwerfen, dass er, wenn er weitere Lizenzen ausgeben wird, überstürzt und unbedacht handelt? – Die Äuße- rungen von Innenminister Andreas Breitner beruhigen mich daher, dass es noch Leute in Ihrer Partei gibt, die sich an Recht und Gesetz halten.
Positiv überrascht war ich über die getroffene Aussage des Innenministers im Flensburger Tageblatt vom 25. Juni. Darin werden Sie, Herr Breitner, auf die Frage, ob vergebene Lizenzen wieder einkassiert werden, mit den folgenden Worten zitiert: ‚Solche Vorschläge sind nicht von dieser Welt.‘ Das ist ein Seitenhieb auf die Forderungen einzelner prominenter Akteure der Koalition. Zum Schluss sichern Sie in dem Artikel zu, dass die Lizenzen sechs Jahre Bestand haben werden, da ansonsten die Landesregierung und in diesem Falle das Innenministerium aus dem knappen Budget hohe Schadensersatzansprüche leisten müssen. Sie wollen die Sicherheit des Landes nicht gefährden, nur um damit einzelne Wahlkampfwünsche zu er- füllen. Solch eine Einstellung würde ich mir von anderen Ministern der Lan- desregierung wünschen.
Mit Erstaunen nehme ich die Ruhe und das Schweigen der Justizministerin zur Kenntnis. Hier wird eindeutig ein Weg beschritten, der mit dem Europa- recht nicht vereinbar ist, und Sie, Frau Ministerin, schweigen. Als Justizmi- nisterin ist es Ihre verfassungsrechtliche Aufgabe, den Rechtsstaat zu wah- ren. Es wird Zeit, dass Sie dieser Verantwortung auch nachkommen. Sie, Frau Ministerin, sind für mehr als nur Europa, Kultur und die Justizvoll- zugsanstalt Flensburg verantwortlich. Nehmen Sie diese Verantwortung auch endlich wahr.
Unter allen getroffenen Aussagen hat die Ihrige, Herr Ministerpräsident, mich jedoch am meisten verblüfft. Über Ihre Äußerung, dass das gemein- same Vorgehen der sechzehn Bundesländer beim Glücksspielstaatsvertrag "ein Wert an sich" sei, bin ich jetzt noch fassungslos. Es ist äußerst be- fremdlich, dass das gemeinsame Handeln, auch wenn es zugleich europa- rechtswidrig ist und vor Gericht keinen Bestand haben wird, schon ein Wert an sich sei! Herr Albig, ihre Devise ‚Lieber gemeinsam falsch liegen, als al- lein richtig‘, besorgt mich. Hätte Galileo Galilei diese Einstellung gehabt, die Erde wäre im Weltbild der Sozialdemokratie vermutlich heute noch eine Scheibe.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de