Dr. Kai Dolgner zu TOP 9,10,11: Schnelle Korrekturen sind notwendig
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 23. August 2012TOP 9, 10, 11: Gesetzentwürfe zur Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes, Änderung planungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 18/90, 18/91, 18/92)Dr. Kai Dolgner:Schnelle Korrekturen sind notwendigDie von uns vorgelegten kommunalrechtlichen Änderungen können Sie nicht wirklich überraschen. In der letzten Wahlperiode haben nicht nur wir, sondern auch große Teile der Fachöffentlichkeit versucht, Sie von den entsprechenden Änderungen abzuhalten. So ist es niemandem gelungen, plausibel zu erklären, warum die optionalen hauptamtlichen Bürgermeister in Gemeinden zwischen 4.000 und 8.000 Einwohnern durch den Gemeinderat und alle anderen durch Direktwahl gewählt werden sollen. Vor allem wenn man bedenkt, dass die im Land verbliebenen hauptamtlichen Bürgermeister in Gemeinden unter 8.000 Einwohnern bisher auch direkt gewählt wurden. Die Regierungskoalition möchte keine zwei Klassen von hauptamtlichen Bürgermeistern.Dann haben Sie kurz vor dem Ende der Wahlperiode die Verpflichtung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen gestrichen. Mir fehlt heute die Redezeit, um Ihnen die ganzen negativen Stellungnahmen vorzulesen, wie es der Abgeordnete Rother in der Februarsitzung so eindrucksvoll getan hat.Eine Kritik möchte ich Ihnen aber vortragen: „Ein Verzicht auf Straßenausbaubeiträge hat eine Verlagerung der Kosten auf die Steuerpflichtigen zur Folge. Damit erhalten die durch die 2Maßnahmen bevorteilten Grundstückseigentümer die mit den beitragspflichtigen Maßnahmen verbundenen Vorteile vollständig auf Kosten der Allgemeinheit.“ Dieses schrieb im Dezember letzten Jahres nicht etwa ein sozialdemokratischer Bürgermeister, sondern der damalige Innenstaatssekretär und heutige CDU-Kollege. Recht hatten Sie, Herr Dornquast!Hier wurde der zentrale Einnahmebeschaffungsgrundsatz für Kommunen durchbrochen. Leistungen, aus denen vorwiegend Einzelne den Nutzen ziehen, sind vorrangig von diesen auch zu bezahlen. Erst danach kommt die Finanzierung durch die Allgemeinheit aus Steuermitteln.Das war übrigens auch ein Affront gegenüber denjenigen Gemeindevertretern, die ehrenamtlich immer wieder die wahrlich nicht immer vergnüglichen Diskussionen mit den betroffenen Anliegern zum Wohle der Allgemeinheit geführt haben.Natürlich wissen wir, dass die dabei entstehenden Einmalbeiträge für die Eigentümer zu einer großen Belastung führen können. Statt rechtlich umstrittener, mit vielen praktischen Fragestellungen und Gerechtigkeitsfragen verbundener wiederkehrender Beiträge schlagen wir eine optionale Aufteilung der Zahlungspflicht auf zehn Jahresbeiträge vor. Dieses hat zudem den Vorteil, dass auch der tatsächliche Aufwand Berechnungsgrundlage für die Beiträge ist.Kommen wir zur Kommunalisierung der Regionalplanung. Grundsätzlich stellt sich für jede Aufgabe die Frage, ob sie auf der jeweiligen Ebene richtig angesiedelt ist. Mit der Kommunalisierung der Regionalplanung haben Sie aber das sprichwörtliche Kind mit dem Bad ausgeschüttet. Mag ein Interessensausgleich durch eine übergeordnete Stelle in den derzeitigen Planungsräumen noch möglich sein, so wird das ungleich schwieriger, wenn diese vor Ort ausgeglichen werden sollen.Noch schwieriger wird es, wenn dieser Ausgleich durch eine selbst betroffene Gebietskörperschaft mit eigenen Interessen als Planungsträger für den gesamten Planungsraum erfolgen soll. Dass dieses gelingen kann, bezweifelt selbst der Kreis Rendsburg-Eckernförde, der von sich aus das Problem möglicher interessensgeleiteter Entscheidungen des Planungsträgers problematisiert hat.Wenn eine Aufgabe kommunalisiert wird, dann müssen die Akteure auf Augenhöhe miteinander agieren können, sonst erhöhen sie nur das Konfliktpotential. Kein Wunder also, dass die so 3Beglückten, mit Ausnahme des Landkreistages, diese „Stärkung“ ihrer kommunalen Aufgaben gar nicht haben wollten. Wie es auch anders geht, zeigt die Gemeinsame Gebietsentwicklungsplanung im Wirtschaftsraum Rendsburg.