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23.08.12
16:40 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen zu TOP 9/10/11: Die neue Landesregierung hat Angst vor der kommunalen Selbstverwaltung!

Innenpolitik
Nr. 343/12 vom 23. August 2012
Petra Nicolaisen zu TOP 9/10/11: Die neue Landesregierung hat Angst vor der kommunalen Selbstverwaltung!
In ihrer Rede über die Gesetzentwürfe der Koalition zur Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften hat die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, der Dänen-Ampel vorgeworfen, der kommunalen Familie im Schnelldurchgang mühsam errungene Befugnisse weg zu nehmen. Nicolaisen griff Ministerpräsident Albig wegen eines Briefes scharf an, in dem der Ministerpräsident bereits vor dem Beginn der Beratungen im Landtag den Kreisen "anheim gestellt hatte" ihre Arbeit an den Regionalplänen einzustellen.
„Gleich drei weitreichende Gesetzesänderungen, für die – auch aus Sicht der Kommunalen Familie – teilweise jahrelang gekämpft wurde, wollen Sie in einem Tagesordnungspunkt abhaken. Das zeigt deutlich den Stellenwert der Kommunalen Familie und ihrer Problemstellungen in der SPD, bei den Grünen und dem SSW. Wie viel Angst müssen Sie vor einer inhaltlichen Auseinandersetzung haben, wenn Sie so vor einer sachorientierten Debatte weg laufen? Haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht, was dieses Verfahren über Ihren angeblich so dialogorientierten Regierungsstil aussagt?“, fragte Nicolaisen.
Den Kreis Schleswig-Flensburg habe darüber hinaus bereits Mitte August ein
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 Schreiben des nach eigener Aussage dialogorientierten Ministerpräsidenten erreicht, erklärte die CDU-Abgeordnete. Darin werde mitgeteilt, dass die neue Landesregierung der Auffassung ist, dass das politische Ziel der Entwicklung und Festschreibung von Visionen und Perspektiven für das Land- Schleswig-Holstein – u.a. durch die Neuformulierung des Landesentwicklungsplanes , aber auch durch eine Konkretisierung auf Ebene der Regionalpläne – nur gelingen kann, wenn die Regionalplanung in staatlicher Zuständigkeit liegt! Den Kreisen stellte der Ministerpräsident anheim, die Vorbereitungen zum Abschluss entsprechender Vereinbarungen einzustellen.
Die CDU-Abgeordnete: „Mit anderen Worten: Bevor überhaupt mit den Betroffenen gesprochen wurde, bevor auch nur das Parlament befasst geschweige denn eine Anhörung der Betroffenen durchgeführt wurde, teilt der Ministerpräsident den Untertanen seine Entscheidung mit.“
Nicolaisen erinnerte in diesem Zusammenhang Ministerpräsident Torsten Albig an eine Aussage seiner persönlichen Wahlkampfhomepage (www.torsten-albig.de):
„Schlechte Regierungen treffen in hohem Tempo abgehobene Entscheidungen, die eine als willenlos verstandene Verwaltung anschließend umzusetzen haben (sic.). Hierarchische Führung ermöglicht vielen Regierenden, als „starker Mann“ zu erscheinen. Dieses Bild und dieser Politikstil werden jedoch unserer Zeit und den Herausforderungen vor denen wir stehen, in keiner Weise gerecht.“
Die CDU-Abgeordnete fragte an Albig gerichtet: „Herr Ministerpräsident – wenn Sie Ihren Brief an die Kreise im Lichte Ihrer Homepage noch einmal durchlesen, können Sie sich dann überhaupt noch selbst ernst nehmen?“
Die neue Landesregierung ersticke mit dem gewählten Verfahren jede Kreativität der Kommunen, jede Anregung zu Visionen und Perspektiven, im Keim. Die Kommunen würden dazu verdonnert, in Ehrfurcht erstarrt zu warten, bis sie Anweisungen aus Kiel umsetzen könnten. Albigs Vorgehen sei damit ein Misstrauensvotum gegen die Kommunalpolitik in Stadt und Land: „Ihr Brief, Herr Ministerpräsident, beweist endgültig, dass die so oft versprochene Bürgerbeteiligung für SPD, Grüne und SSW und auch für Sie ganz persönlich mit der Regierungsübernahme zur Worthülse verkommen ist“, so Nicolaisen.
Auch die Aufhebung des Gesetzes zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften sei eine Ohrfeige für die kommunale Selbstverwaltung. „Das Grundgesetz erlaubt den Kommunen, unmittelbar und demokratisch

Seite 2/4 kommunale Selbstverwaltung zu leben. Und Sie wollen Ihnen dieses Recht einfach verweigern. Eine inhaltliche Auseinandersetzung darüber scheuen Sie offensichtlich“, so Nicolaisen.
Städte und Gemeinden wüssten sehr gut, wie Regionalpläne, die für die Planungsräume bislang vom Land in staatlicher Regie aufgestellt wurden, in den jeweiligen Regionen erarbeitet, beschlossen und umgesetzt werden könnten. Sie hätten sich aufgrund des von CDU und FDP in der vergangenen Legislaturperiode geschlossenen Gesetzes daran gemacht, Vereinbarungen innerhalb des Planungsraumes zur Übertragung der Trägerschaft der Regionalplanung bis zum 30.09.12 zu schließen.
Die CDU-Abgeordnete erinnerte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an das Versprechen der Abgeordneten Strehlau in deren Pressemitteilung vom 10. August 2012, zur Weiterentwicklung der Landesplanung mit den Kreisen und Kommunen im Gespräch zu bleiben. „Wieso bitte soll die kommunale Familie mit Ihnen reden, wenn Sie sowieso schon alles entschieden haben? Haben Sie einmal mit den Kommunen über die Frage gesprochen, ob nicht die Landesplanung weiterentwickelt werden müsste, sondern die Kommunalisierung der Regionalplanung?“, fragte Nicolaisen!
Die selbsternannte Koalition der Bürgerbeteiligung und des Dialoges scheue in Wirklichkeit nichts mehr, als mit den Menschen auch nur darüber zu sprechen, ihnen mehr Verantwortung zu übertragen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes streiche entsprechend die Option, dass die Kommune auf Straßenausbaubeiträge verzichten könne. Die von der Regierung dafür angegebene Begründung, dass diese Möglichkeit des Verzichts auf Kosten der Schwächeren gehe, wies Nicolaisen zurück: „Diesen Weg sind bereits andere Bundesländer vor uns gegangen. Unser Gesetzentwurf verbietet nicht die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, sondern stärkt die Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen.“
Die CDU-Abgeordnete stellte fest, dass Gemeinde- und Stadtvertreter sich sehr wohl über die Konsequenzen eines nicht ausgeglichenen Haushaltes im Klaren seien. „Das betrifft übrigens nur etwa 15 Prozent aller Kommunen im Land Schleswig-Holstein. Viele Gemeinden haben die Freistellung begrüßt, andere so genannte wiederkehrende Beiträge eingeführt. Das scheint Ihnen völlig egal zu sein“, so Nicolaisen.
Auch die von der Dänen-Ampel geplante Änderung der Gemeindeordnung, mit der die erst in der letzen Legislaturperiode von CDU und FDP getroffene Regelung aufgehoben werde, hauptamtliche Bürgermeister ab einer

Seite 3/4 Einwohnerzahl von 4000 zuzulassen und deren Wahl der Gemeindevertretung zu übertragen, wies Nicolaisen für die CDU-Fraktion zurück.
„Wir haben uns nach langer Debatte für diesen Weg entschieden. Angesichts der Aufgabenfülle für Bürgermeister in Gemeinden zwischen 4000 und 8000 Einwohnern ist es sinnvoll, je nach der örtlichen Situation den Gemeindevertretungen diese Entscheidungen zu überlassen. Einmal mehr beweisen Sie, dass Sie den ehrenamtlichen Gemeindevertretern das Recht absprechen, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen“, so Nicolaisen abschließend.



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