Christopher Vogt: Es fehlt ein ganzheitliches Konzept
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 306 / 2012 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 23. August 2012Jugend / Einführung des Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr www.fdp-sh.de Christopher Vogt: Es fehlt ein ganzheitliches KonzeptIn seiner Rede zu TOP 13 (Entwurf des Gesetzes zur Einführung des Wahl- rechts ab dem 16. Lebensjahr bei Landtagswahlen) erklärt der jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:„Unser Bundespräsident Joachim Gauck hat sich als Bürgerrechtler zur Zeit der deutschen Wiedervereinigung geschworen, in seinem Leben nie wieder eine Wahl zu verpassen. Das mag für viele Deutsche – insbesondere für die jungen Deutschen – etwas banal klingen, führt aber gerade meiner Genera- tion vor Augen, was das aktive Wahlrecht ist: Ein Privileg, für das wir dank- bar sein sollten, weil uns dafür hunderte Millionen Menschen auf unserem Planeten beneiden. Umso nachdenklicher muss es uns alle machen, wie wir mit sinkender Wahlbeteiligung umgehen müssen.Unsere Gesellschaft befindet sich ja im stetigen Wandel, und deshalb muss sich auch die Demokratie stetig weiterentwickeln. Die sinkende Wahlbeteili- gung hat vielfältige Ursachen, und auch das teilweise geringe Interesse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an Politik hat vielfältige Ursachen. Meine Fraktion ist jedoch sehr skeptisch, ob die Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre bei Landtagswahlen die richtige Stellschraube ist, um für mehr Interesse an der parlamentarischen Demokratie unter Jugendli- chen zu sorgen. Uns fehlen auch begleitende Initiativen der Antragsteller, um diesem vielschichtigen Problem auf anderen Wegen zu begegnen.Die Argumente für diese Gesetzesänderung sind größtenteils wenig stichhal- tig und auch inkonsequent. Führt ein aktives Wahlrecht mit 16 Jahren zu mehr Interesse an der Landespolitik, der Politik insgesamt und höherer Be- teiligung bei Wahlen? Das kann ich bisher nicht erkennen. Warum sollen 16- und 17-Jährige den Landtag zwar wählen, aber nicht selbst kandidieren dür- fen? Warum ist diese Altersgruppe reif genug, um den Landtag zu wählen, aber zu unreif, um Auto zu fahren und nach Mitternacht in der Disko zu blei- ben? Das leuchtet mir nicht ein, und das leuchtet auch sehr vielen Jugendli- chen nicht ein. Die sozial-liberale Koalition hatte in den Siebzigern das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre abgesenkt. Dies ging jedoch mit der Absen-Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2 kung der Volljährigkeitsgrenze einher. Insofern war das konsequent. Das kann ich bei Ihrem Vorhaben nicht erkennen.Wir sollten uns die Erfahrungen bei unseren Kommunalwahlen und aus an- deren Ländern genau anschauen, bevor wir bei der Altersgrenze beim akti- ven Wahlrecht absenken.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de