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23.08.12
15:34 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Plädoyer für die Aufnahme der Sinti und Roma in unsere Landesverfassung

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 304 / 2012 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 23. August 2012


Innen und Recht / Minderheitenpolitik



www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: Plädoyer für die Aufnahme der Sinti und Roma in unsere Landesverfassung
In seiner Rede zu TOP 12 (Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Minderheitenpolitik hat in Schleswig-Holstein gute Tradition, und mittlerweile kann man guten Gewissens sagen, dass auch die Debatte über die Aufnah- me der Sinti und Roma in die Verfassung Tradition bei uns hat. Die FDP spricht sich seit zwei Jahrzehnten für die Aufnahme aus und unterstützt da- her eine entsprechende Verfassungsänderung.
Staatszielbestimmungen sind Teil unserer Verfassung. Wir haben hier eine Tradition und eine entsprechende Geschichte. So haben wir unsere Verfas- sung im Bereich der Staatszielbestimmungen stetig weiterentwickelt. Zuletzt wurde in der letzten Legislaturperiode der Bereich der Kinderrechte ergänzt und ausgebaut.
Wenn man gewisse Bereiche jedoch besonders hervorhebt, ihnen einen be- sonderen Stellenwert zumisst, dann muss man sich auch fragen lassen, wa- rum andere Bereiche keinen Eingang in die Verfassung gefunden haben. Unsere Verfassung schützt die nationalen Minderheiten der Dänen und Frie- sen. Meiner Fraktion war und ist dabei nicht klar, warum die Sinti und Roma hiervon ausgeschlossen werden sollten, da sie auch als autochthone Min- derheit seit Jahrhunderten Teil unseres Landes sind und es keinen Unter- schied zu den anderen nationalen Minderheiten gibt. Die Aufnahme in die Verfassung scheint uns daher mehr als geboten.
Die Verfassung ist das zentrale Rechtsdokument unseres Landes. Verände- rungen können vernünftigerweise nur mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Jeder Abgeordnete steht bei jeder Verfassungsänderung vor einer eindringlichen Prüfung. Ich bitte daher darum, kein Argument einfach abzuqualifzieren und keinen Kollegen persönlich anzugreifen, nur weil er die unterschiedlichen Argumente anders gewichtet und deswegen zu einer an- deren Entscheidung für sich selbst kommt. Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2
Die letzte Debatte, die wir in diesem Hohen Haus zu diesem Thema geführt haben, war in Teilen sehr emotional, teilweise persönlich verletzend und wurde auch zum allgemeinen Angriff auf die Minderheitenpolitik der FDP- /CDU-geführte Landesregierung genutzt.
Ich will die Gelegenheit wahrnehmen und klarstellen, dass die FDP konsis- tent in ihrer Minderheitenpolitik ist. Wir stehen zu den Entscheidungen, die wir in der letzten Legislaturperiode getroffen haben. Die Kritik der damaligen Opposition richtete sich nur gegen die finanziellen Kürzungen. Wer Minder- heitenpolitik jedoch nur unter dem finanziellen Aspekt versteht, nur den Auf- wuchs von Mitteln im Blick hat, der sollte sich fragen, ob er Minderheitenpoli- tik wirklich verstanden hat.
So stellt die SPD in ihrem ‚Masterplan für Minderheiten‘ klar, dass auch die Minderheiten ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen.
Minderheitenpolitik im Verständnis der FDP geht weit über die finanzielle Be- trachtungsweise hinaus. Es geht um Anerkennung, Akzeptanz und Achtung im Zusammenleben, um gegenseitiges Verständnis füreinander, um die Möglichkeit, die eigene kulturelle Identität zu leben und zu bewahren.
Ich möchte hier die Worte Hannah Arendts anführen, die zwar allgemein zu den Menschenrechten geschrieben hat, deren Ausführungen aber im Be- sonderen für die Minderheiten gelten. Hannah Arendt hat geschrieben, es gibt nur ein Menschenrecht, nämlich das Recht, Staatsbürger zu sein. Arendt hat damit aus meiner Sicht den Kern getroffen. Die Bürgerrechte als oberste Garantie sind es, die eine pluralistische und wahrhaft demokratische Gesell- schaft ausmachen.
Durch die Aufnahme der Sinti und Roma in die Verfassung würden wir die- sen Aspekt noch weiter ergänzen und ein positives Zeichen setzen. Es wür- de unserem Land gut zu Gesicht stehen.
Die FDP-Landtagsfraktion steht Gesprächen offen gegenüber, so wie sie von der Union angestoßen wurden, ob wir nicht mit der Aufnahme von Sinti und Roma in die Verfassung eine allgemeine Diskussion über die Neugliederung der Staatszielbestimmungen in unserer Verfassung führen wollen.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de