Birte Pauls zu TOP 12: Sinti und Roma nicht länger ausgrenzen!
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 23. August 2012TOP 12, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Drucksache18/93)Birte Pauls:Sinti und Roma nicht länger ausgrenzen!Gut Ding will Weile haben, aber jetzt ist die Zeit dann wohl auch wirklich gekommen. Nach 1998, 2003, 2004, 2006 und 2010 ist dieses heute der 6. Versuch, Sinti und Roma mit deutscher Staatsbürgerschaft in den Artikel 5 unserer Landesverfassung aufzunehmen. Wir können diesen deutschen Staatsbürgern auf diese Art und Weise Schutz und Förderung bieten, sie den anderen Minderheiten gleichstellen und endlich den europäischen Vorgaben nachkommen.21 Jahre, nachdem dieses Haus die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe unter den Schutz der Landesverfassung gestellt hat, müssen wir endlich auch der kleinsten nationalen Minderheit, die in unserem Land beheimatet ist, den Schutz und die Förderung durch die Aufnahme in die Landesverfassung gewähren.Die Diskussion ist also nicht neu. In der vergangenen Legislatur haben wir eine sehr ausführliche schriftliche und mündliche Anhörung im Europa- und im Innen- und Rechtsausschuss durchgeführt. Und eigentlich sind die Argumente ausgetauscht. Die mündliche Anhörung zum Beispiel des Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, oder auch von Herrn Matthäus Weiß war emotional, und es war sehr beeindruckend, die persönlichen Schicksale in der Vergangenheit, aber auch die Schilderung 2des heutigen Alltags, die Schwierigkeiten, mit denen die Sinti und Roma auch heute noch zu kämpfen haben, zu hören.Die Stellungnahmen der Fachverbände, des Flüchtlingsrats, der FUEV und der Juristen waren alle eindeutig. Jetzt nicht zu handeln, wäre Ignoranz gegenüber Vergangenheit, Menschlichkeit und Fachwissen. Und eigentlich ist schon jede weitere Diskussion beschämend, da sie die Anerkennung unserer kleinsten, aber auch unserer schwächsten nationalen Minderheit immer wieder in Frage stellt.Das passt nicht mehr in unsere Zeit und vor allem passt es nicht in unsere Vorstellung von einer auf gegenseitigem Respekt aufbauenden Minderheitenpolitik in unserem Land. Wir möchten nicht länger zwischen Minderheiten erster und zweiter Klasse differenzieren, wir möchten diese praktizierte Ausgrenzung nicht länger fortführen.Und wir möchten auch endlich den Grundsätzen der Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz der Minderheiten und der Europäischen Sprachencharta folgen, zu deren Umsetzung sich auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat.Urkundlich erstmals erwähnt leben Sinti und Roma seit ca. 1417 in Schleswig-Holstein. Über all die Jahrhunderte hinweg haben sie Diskriminierung, Intoleranz und Ausgrenzung erfahren. Ihre Verfolgung gipfelte in den vielen Morden durch die Nazis, aber auch heute ist ihr Alltag nicht immer einfach. Kaum eine Bevölkerungsgruppe in Schleswig-Holstein, in Deutschland und in der EU benötigt mehr Schutz und Förderung als die der Sinti und Roma. Ausgrenzung und Diskriminierung sind auch oft hier noch Alltag.Für ihre gesellschaftliche Akzeptanz wäre es ein gutes Zeichen, sie unter den Schutz der Verfassung zu stellen. Vielleicht noch einmal zur Erklärung, da ja besonders die neuen Kollegen diese Diskussion wahrscheinlich nicht in Gänze verfolgt haben. Was also sind eigentlich die autochthonen nationalen Minderheiten?Laut FUEV, der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen, sind autochthone nationale Minderheiten Gemeinschaften, die im Gebiet eines Staates geschlossen oder in Streulage siedeln, zahlenmäßig kleiner als die übrige Bevölkerung des Staates sind, deren Angehörige 3Bürger dieses Staates sind, die sich durch ethnische, sprachliche und kulturelle Merkmale von der Mehrheitsbevölkerung unterscheiden.Von diesen Gemeinschaften, die als nationale Minderheiten anerkannt sind, gibt es in Deutschland insgesamt 4: nämlich die Dänen, die Friesen, die Sinti und Roma und die Sorben, wobei die Sorben im Gegensatz zu den anderen drei bekannterweise nicht in Schleswig- Holstein heimisch sind.Das Abstimmungsverhalten über die Aufnahme der Sinti und Roma in unsere Verfassung – und damit ihre Gleichstellung mit der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe – war in den letzten Jahren unterschiedlich, aber eben oft leider auch von Koalitionszwängen geprägt. Dafür habe ich Verständnis, auch wenn wir dadurch oft der Sache nicht angemessen reagieren.Aber wenn ich die jetzige Konstellation des Landtages im Verhältnis zu damaligen Abstimmungsergebnissen zu diesem Thema betrachte, dann dürfte einer benötigten Zweidrittel- Mehrheit nichts mehr im Wege stehen.Denn an den Inhalten hat sich jedenfalls nichts geändert.