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23.08.12
11:36 Uhr
CDU

Heike Franzen zum TOP 16 : Eine kostenneutrale Verkürzung der Wartefristen auf ein Jahr ist möglich

Bildungspolitik
Nr. 337/1212 vom 23. August 2012
Heike Franzen zum TOP 16 : Eine kostenneutrale Verkürzung der Wartefristen auf ein Jahr ist möglich
Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist Redebeginn!
Die Schulen in freier Trägerschaft sind eine Bereicherung unserer Schullandschaft. Sie bieten Eltern eine Ergänzung zum staatlichen Schulsystem und bieten besondere pädagogische Konzepte an. Darum müssen wir alle auch ein Interesse daran haben, die staatliche Bezuschussung dieser Schulen neu zu regeln.
Bereits in der letzten Legislaturperiode hat uns das im Bildungsausschuss intensiv beschäftigt. Dabei ist deutlich geworden, dass uns die gewachsenen Strukturen der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft erhebliche Kopfschmerzen bereitet haben. Insbesondere vor dem Hintergrund der knappen Kassen unseres Landes und der Gesamtverantwortung, die wir für die schleswig-holsteinische Schullandschaft haben.
Darum ist für uns auch der Antrag der FDP-Fraktion nicht zielführend! Auf den ersten Blick hat es viel Charme, die Schulen der dänischen Minderheit und die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft gleich zu stellen. Sie sind aber nicht gleich! An der Finanzierung der Schulen der dänischen Minderheit beteiligt sich auch das Königreich Dänemark sowie im Augenblick auch die Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus erhalten die Schulen der
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 dänischen Minderheit ihre Zuschüsse bedarfsunabhängig. Allein schon aus diesem Grund ist eine Gleichstellung der Bezuschussung nicht angebracht.
Darüber hinaus haben sich die regierungstragenden Fraktionen darauf verständigt, künftig die Schulen der dänischen Minderheit mit 100 % zu bezuschussen. Das hieße dann eine ebenso hohe Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft. Das kann aber nicht unser Ziel sein.
Wir wollen mit unserem Antrag das umsetzen, was wir seinerzeit im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbart haben, aber auf Grund der verkürzten Wahlperiode nicht mehr haben umsetzen können. Wir brauchen in erster Linie eine Bemessungsgrundlage, die für alle Schulen transparent und fair ist. Wie schwierig es in der Vergangenheit war, sich auf eine solche Bemessungsgrundlage zu verständigen, kann man in den Protokollen des Bildungsausschusses nachlesen. Wir halten den Antrag der Regierungsfraktionen nicht für falsch, aber wir wollen, dass wir uns auch über die Wartefristen verständigen. Der Landesrechnungshof hat deutlich gemacht, dass eine kostenneutrale Verkürzung der Wartefristen auf ein Jahr möglich ist. Ebenso sehen wir eine Erleichterung der Schulträger bei einem Entfallen der Wartefristen bei Erweiterungen von Schulen.
Und da wir sehr genau wissen, dass der Landeshaushalt kein Goldesel ist, wollen wir wenigstens abgeprüft haben, ob ein Ausgleich für die nicht gezahlten Zuschüsse während der Wartefrist möglich ist.
Das kann ja auch alles nicht so schwierig für die neue Regierung sein! Der Gesetzentwurf von den Grünen aus der letzten Legislaturperiode enthält ja einige dieser Punkte. Er beinhaltete allerdings auch einige finanzielle Belastungen für die Schulen in freier Trägerschaft, weswegen wir diesem Gesetzentwurf damals nicht zugestimmt haben. Aber immerhin haben das zwei der drei Koalitionspartner getan! Nämlich die Grünen und der SSW. Bei den Grünen war neben Frau Erdmann auch die jetzige Finanzministerin Monika Heinold Mitantragstellerin. Sie wird sicher wissen, wie sich der Gesetzentwurf kurzfristig so modifizieren lässt, dass er den Landeshaushalt nicht mehr so belastet.
Unter diesen Voraussetzungen streben wir eine gesetzliche Regelung im Rahmen der angekündigten Schulgesetzänderung an.
Noch im Februar dieses Jahres waren die Grünen und der SSW bereit, 31,5 Mio. € zusätzlich für die Schulen in freier Trägerschaft auszugeben. Mit dem von den regierungstragenden Fraktionen beantragten Verfahren können die Schulen in freier Trägerschaft frühestens zum Schuljahr 2014/15 mit einer

Seite 2/3 Veränderung rechnen. Das kann doch Ihren eigenen Ansprüchen, die Sie vor der Wahl erhoben haben, gar nicht entsprechen. Also bitte, legen Sie die Karten auf den Tisch und zeigen Sie, wie Sie es besser machen!



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