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22.08.12
17:58 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 7: Für eine Kann-Regelung bei den Schülerbeförderungskosten

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 22. August 2012



TOP 7: Änderung des Schulgesetzes (Drucksache 18/75)



Kai Vogel:
Für eine Kann-Regelung bei den Schülerbeförderungskosten


Ich will mit einem Lob an die Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen der FDP und der Piraten beginnen. Der vergangene Wahlkampf und die zahlreichen Wahlprogramme haben die hohe Bedeutung gezeigt, die der Schülerbeförderung in der Öffentlichkeit zukommt – zumindest bei fünf der hier vertretenen Parteien. Wir bekunden damit auch einen neuen politischen Stil, der dem Land gut tut. Bei den Anträgen kommt es nur auf den Inhalt und nicht auf die politische Ausrichtung des Antragsstellers an.
Für die Regierungsparteien ist der Antrag von Piraten und FDP eine Bestätigung und Unterstützung. Es ist das Ziel dieser Koalition, den politischen Schlingerkurs der letzten Jahre endlich zu beenden; das sind wir den Eltern und besonders den Schülerinnen und Schülern in unserem Land schuldig. Der Antrag entspricht dem, was wir im Koalitionsvertrag beschlossen haben, und deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. Denn wir halten nichts davon, den Kreisen die Pistole auf die Brust zu setzen und ihnen vorzuschreiben: „Ihr müsst aber unbedingt Elternbeiträge zur Schülerbeförderung kassieren, auch wenn ihr das gar nicht wollt!“
Wir hatten bereits in der letzten Legislaturperiode jede Menge Resolutionen von Ämtern, von Gemeinden und von Schulverbänden vorliegen. Eine Kann-Regelung, wie in diesem Antrag 2



enthalten, gibt den Kreisen selbst die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie die Eltern an den Fahrtkosten beteiligen wollen oder nicht. Ein Großteil der Kreise hat sowieso nur das Mindestmaß des bestehenden Gesetzes umgesetzt oder hat sich ganz geweigert, dieses umzusetzen.
Schleswig-Holstein ist ein zu großen Teilen ländlich strukturiertes Bundesland. Aber selbst in den dicht besiedelten Gegenden ist der Anteil der Fahrschülerinnen und Fahrschüler hoch, da insbesondere die weiterführenden Schulen in den zentralen Orten angeboten werden. Wenn die Schülerinnen und Schüler morgens mit dem Bus in die Schule fahren müssen, sollte zu dieser zeitlichen Belastung nicht auch noch eine finanzielle hinzukommen.
Kinderreiche Familien, die auf dem Land wohnen, trifft das bestehende Gesetz doppelt und dreifach. Sie werden nicht nur für das erste Kind zur Kasse gebeten, sondern in den meisten Kreisen auch für das zweite und das dritte. Eltern sollen ihre Kinder auf die bestmögliche Schule schicken dürfen, ohne überlegen zu müssen, ob man sich den Weg dahin überhaupt leisten kann. Dafür schaffen wir heute eine Voraussetzung.
Jetzt kann man immer anführen, dass sich viele Eltern eine Elternbeteiligung leisten könnten. Doch die Vorstellung, ob man sich etwas leisten kann oder auch leisten will, ist subjektiv. Und bei Eltern, die sich dieses nicht leisten können, ist der Weg, über die Ämter die Kosten der Schülerbeförderung erstattet zu bekommen, meist sehr unangenehm.
Die schulischen Opfer sind die Kinder. Doch wer von uns hat nicht während seiner Schulzeit bei einer schwachen Leistung über ein Aufhören nachgedacht. Wer dann von seinen Eltern hören muss, sie könnten auf diese Ausgaben (für eine Schülerbeförderung) gerne verzichten, hört schneller auf, als es Not tut. Das können wir uns nicht erlauben, denn Kinder sind unser wichtigstes Kapital in eine lebenswerte Zukunft.
Gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler dürfen nicht an einer Busfahrkarte scheitern.
Gleiche Bildungschancen dürfen nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängen und 3



gleiche Bildungschancen dürfen nicht an der Entfernung einer geeigneten Schule scheitern.
Die Piraten können meine Streicheleinheiten noch behalten, aber an die Adresse der FDP muss dann schon mal die Frage erlaubt sein, wer eigentlich in den vergangenen zweieinhalb Jahren regiert und den Kultusminister gestellt hat. Sie können sich nicht bei allem und jedem hinter Ihrem damaligen Koalitionspartner verstecken und uns mit einer Serie von Anträgen beglücken, die den Eindruck erwecken, Sie seien gemeinsam mit den Piraten erst jetzt in den Hafen des Landtages eingelaufen.
Hoffentlich schaffen wir es, mit diesem Antrag endlich einen Schlussstrich unter dieses leidige Thema zu setzen. Besser spät als nie. Da es ein Gesetzentwurf ist, müssen wir ihn in den Bildungsausschuss überweisen, wo wir ihn sehr schnell beraten sollten, da die Argumente ausgetauscht sind.