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22.08.12
17:38 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 7: Keine Kann-Regelung bei den Schülerbeförderungskosten ohne zusätzliche Landesmittel

Haushaltspolitik
Nr. 333/12 vom 22. August 2012
Tobias Koch zu TOP 7: Keine Kann-Regelung bei den Schülerbeförderungskosten ohne zusätzliche Landesmittel
In seiner Rede zu TOP 7: Änderung des Schulgesetzes (Schülerbeförderungskosten) stellte CDU-Finanzexperte Tobias Koch fest:
"Wer es mit der kostenfreien Schülerbeförderung wirklich ernst meint, der muss dafür auch die entsprechenden Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stellen." Eine "Kann-Regelung" diene ansonsten einzig und allein dazu, den Konnexitätsgrundsatz in der Landesverfassung auszuhebeln. Würde der Landesgesetzgeber die kostenlose Schülerbeförderung nämlich per Gesetz verpflichtend einführen, müsste er den Kommunen die dann wegfallenden Einnahmen aus der Elternbeteiligung erstatten. Mit dem Haushalt 2009/2010 habe die damalige Landesregierung dies mit einem Betrag von 6,5 Mio. Euro jährlich getan.
„Genau aus diesem Grund ist auch ein entsprechender Antrag der Jusos nicht in das Wahlprogramm der SPD aufgenommen wurde“, so Koch.
Eine Einführung der Kann-Regelung ohne zusätzliche Landesmittel würde bei der Umsetzung in den Kreisen zudem dazu führen, dass die Elternbeiträge an den Schülerbeförderungskosten zukünftig vom Wohnort abhängen: „In finanzschwachen Kreisen müssten die Eltern bei so einer Regelung in jedem Fall weiter zahlen“, so Koch.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Denn Kreise, die Fehlbetragszuweisungen oder Konsolidierungshilfen des Landes in Anspruch nehmen, seien gehalten, ihre Einnahmemöglichkeiten konsequent auszuschöpfen. In den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön und Schleswig-Flensburg werde deshalb das Innenministerium gegen eine Befreiung der Eltern vorgehen müssen. „Ich wage allerdings eine Prognose: Dies wird erst nach der Kommunalwahl geschehen“, so Koch.
Vorrangig diene die Initiative denn auch erkennbar der politischen Stimmungsmache im Vorfeld der Kommunalwahlen. Koch: „Bei Einführung einer gesetzlichen Kann-Regelung wird es in allen Kreistagen in den Monaten vor der Kommunalwahl Anträge auf Aufhebung der Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten geben. Offenbar soll die Schülerbeförderung zum Wahlkampfschlager werden, wie man es schon bei der letzten Kommunalwahl 2008 erleben konnte. Nach der Wahl heißt es dann in den genannten sieben Kreisen: Tut uns leid, wir wussten nicht, dass das nicht geht!“
Die Antragsteller erweckten bewusst den Eindruck, dass Sie die Eltern entlasten wollen. „Tatsächlich verschieben Sie nur die Verantwortung auf die Kommunen“, erklärte der CDU-Abgeordnete.
Der CDU-Finanzexperte trat auch dem Eindruck entgegen, die FDP sei schon immer gegen eine Elternbeteiligung gewesen: „Alle Entscheidungen der Haushaltsstrukturkommission wurden einvernehmlich getroffen. Die FDP hat den Empfehlungen sogar noch vor der CDU einstimmig zugestimmt. Der Vorschlag, den Landeszuschuss zur Schülerbeförderung zu streichen und damit einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, kam damals aus dem FDP-Bildungsministerium“, stellte Koch klar.
Nötig sei vor dem Gesamthintergrund im Rahmen der Gesetzesberatungen eine Anhörung der betroffenen Kreise und Gemeinden, Schulträger und Elternbeiräte. „Die Antragsteller müssen ebenso wie die Regierungsfraktionen beweisen, dass es ihnen nicht um den Kommunalwahlkampf, sondern um die Sache geht. Die Konsequenzen einer Kann-Regelung müssen klar und transparent gemacht werden. Ansonsten werden Sie – nach den Kommunalwahlen - nur Verdruss und Enttäuschung bei allen Betroffenen erzeugen“, so Koch abschließend.



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