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20.08.12
15:52 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Regierungserklärung zur Energiewende, Anträge zur Bildungspolitik und zum Glücksspielwesen

94/2012 Kiel, 20. August 2012


Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Regierungserklärung zur Energiewende, Anträge zur Bildungspolitik und zum Glücks- spielwesen Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Montag, 22. August, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen eine Aktuelle Stunde, die Regierungserklärung zur Energiewende sowie zahlreiche Anträge zur Bildungspo- litik und dem Glücksspielwesen. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die In- ternet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.

Mittwoch, 22. August, 10:00 Uhr
TOP 1 Aktuelle Stunde „Gespräche zwischen Fraktionen und Transparenz in der politi- schen Kultur des Schleswig-Holsteinischen Landtages“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Die Piraten fordern mehr Transparenz, auch bei internen Sitzungen des Landtages. Im Rah- men einer Aktuellen Stunde wollen sie über das Thema „Gespräche zwischen Fraktionen und Transparenz in der politischen Kultur des Schleswig-Holsteinischen Landtages“ debattieren.
Anlass ist unter anderem der Streit über die Vertraulichkeit der Beratungen des Ältestenrates. In diesem Gremium kommen der Landtagspräsident, seine Stellvertreter sowie die Fraktions- vorsitzenden regelmäßig zusammen, um grundsätzliche Fragen des Parlamentsbetriebs zu klären und um den Ablauf der Plenarsitzungen abzusprechen. Bislang wurden diese Beratun- gen stets vertraulich behandelt – die Geschäftsordnung schreibt dies jedoch nicht ausdrück- lich vor. Die Piraten haben seit ihrem Einzug in den Landtag mehrmals auf ihrer Website über die Sitzungen des Ältestenrates berichtet, was zu Verstimmung bei den anderen Fraktionen führte. Dem Vernehmen nach wird nun überlegt, die Vertraulichkeit ausdrücklich vorzuschrei- ben.

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker Die Piraten haben zudem dagegen protestiert, dass sie zu den Besprechungen der Parla- mentarischen Geschäftsführer nicht mehr eingeladen würden. Auch aus diesem Gesprächs- kreis hatten die Piraten auf ihrer Website berichtet.
TOP 2 Regierungserklärung zur Umsetzung der Energiewende, geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 140 Minuten
In einer Regierungserklärung legt der neue Minister für die Energiewende, Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), im Landtag dar, wie die Koalition den Schwenk weg von Kohle, Öl und Atom hin zu erneuerbaren Energien bewerkstelligen will.
In ihrem Koalitionsvertrag bezeichnen Rot, Grün und Blau die Energiewende als „eine zentra- le politische Herausforderung der kommenden Jahre“. Schleswig-Holstein könne erheblich von dem im letzten Jahr beschlossenen neuen Kurs profitieren, wenn der Norden sich deutschlandweit an die Spitze setzt. Die Koalition gibt das Ziel aus, dass Schleswig-Holstein bis 2020 dreimal so viel Öko-Strom produziert, wie es verbraucht. Knackpunkte sind hier der Bau von Offshore-Windanlagen und die Verlegung von Stromtrassen quer durchs Land.
Die Wärmeversorgung soll nach Willen der Koalition bis zum Jahr 2050 „fast komplett“ auf fossile Energieträger verzichten, damit die Klimaziele erreicht werden. Bei der Biomasse setzt das Dreierbündnis vor allem auf Reststoffe und auf umwelt- und landschaftsverträgliche nachwachsende Rohstoffe, um eine drohende Monokultur von Bio-Mais einzudämmen.
TOP 17 Zukunft der schleswig-holsteinischen Theater, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/78), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Angesichts der Finanznöte der öffentlichen Theater in Schleswig-Holstein fordert die FDP einen Regierungsbericht über die Zukunft der Bühnen im Land.
Insbesondere am Landestheater herrscht Ungewissheit. Das Traditionshaus ist seit zwei Jah- ren von der Insolvenz bedroht. Grund sind die steigenden Personalkosten bei eingefrorenen öffentlichen Zuschüssen. An seinen zwölf Spielstätten beschäftigt das Landestheater 380 Mitarbeiter. 80 Prozent seines Jahresetats gibt das Theater für Personalkosten aus. Der Etat beträgt rund 20 Millionen Euro – 13 Millionen kommen vom Land, vier Millionen von den Ge- sellschaftern. Dies sind Kommunen und Kreise aus dem Norden des Landes und von der Westküste.
Die Leitung des Landestheaters hat vor diesem Hintergrund einen Sparkurs eingeschlagen. So wird weniger Geld für Gastschauspieler und Gastmusiker ausgegeben und im Spielplan auf aufwendige Inszenierungen verzichtet. Zugleich konnte das Landestheater seine Einnah- men steigern, etwa durch mehr verkaufte Abonnements. So konnten die befürchteten Entlas- sungen bisher vermieden werden. Durch Rücklagen ist der Mehrspartenbetrieb bis zum Ende der Spielzeit 2012/13 gesichert.



2 TOP 3 Gesetzentwurf zur Kürzung der Amtsbezüge der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Landesminister, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/31), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten
Als „Beitrag zur Sanierung des Landeshaushalts“ wollen Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) und seine Minister ihre eigenen Bezüge kürzen. Das sieht eine Änderung des Minis- tergesetzes vor, die das Finanzministerium dem Landtag vorlegt. Demnach werden die Ge- hälter gesenkt und steuerfreie Aufwandsentschädigungen gestrichen. Das Land soll auf die Weise 75.000 Euro im Jahr sparen. In ersten Reaktionen hielten CDU und FDP der Landes- regierung vor, lediglich zwei Drittel der Kosten einzusparen, die durch einen zusätzlichen elf- ten Staatssekretär entstünden. Für die Steuerzahler seien die Gesamtpersonalkosten des Kabinetts relevant – und diese stiegen.
Die Koalition will außerdem festschreiben, dass Minister, die zugleich Abgeordnete sind, nur noch 750 statt bisher 1.500 Euro monatlichen Zuschuss für die Altersversorgung bekommen sollen. Im aktuellen Kabinett ist allein Albig auch Abgeordneter. Das Kabinett empfahl dem Parlament, hierfür das Abgeordnetengesetz zu ändern.
TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes, Gesetzent- wurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/69), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Vor zwei Jahren war sie ein Baustein im schwarz-gelben Konzept zur Haushaltskonsolidie- rung, aber in Kraft getreten ist sie nie – die Küstenschutzabgabe, mit der sich Ufer-Bewohner am Deichbau beteiligen sollten. Nun steht das umstrittene Projekt endgültig vor dem Aus. Die Koalition betont im Koalitionsvertrag: „Wir werden die Küstenschutzabgabe nicht einführen und alle diesbezüglichen schon geschaffenen Regelungen wieder rückgängig machen.“ Die FDP drückt aufs Tempo und legt einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landes- wassergesetzes vor.
Sechs Millionen Euro sollte die Deichsteuer pro Jahr in die Landeskasse spülen, im laufen- den Jahr sollte sie nach den ursprünglichen Plänen erstmals erhoben werden. Allerdings gab es von Anfang an Widerstand gegen das Vorhaben aus dem damals CDU-geführten Finanz- ministerium. Unionsabgeordnete von der Westküste wie auch die FDP waren dagegen. Den Plänen zufolge sollten Haus- und Grundstückbesitzer in hochwassergefährdeten Gebieten einen Beitrag zum Deichbau leisten, gestaffelt nach Wert, Alter und Größe der Immobilie. Ein Hausbesitzer hätte demnach bis zu 200 und ein Ladenbesitzer im Einzelfall über 1.000 Euro zahlen müssen.
TOP 7 Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion von FDP und PIRATEN (Drs. 18/75 neu), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten


3 Seit Sommer 2011 zahlt das Land den Kreisen keine Zuschüsse mehr für die Kosten der Schülerbeförderung – stattdessen müssen die Kommunen nun die Eltern zur Kasse bitten. Dieser Punkt des schwarz-gelben Sparkurses sollte den Landeshaushalt jährlich um sieben Millionen Euro entlasten und war heftig umstritten. Das neue rot-grün-blaue Regierungsbünd- nis hat angekündigt, die Elternbeteiligung an den Schulbuskosten noch in diesem Jahr wieder abzuschaffen. FDP und Piraten preschen nun vor und präsentieren einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes.
Liberale und Piraten wollen den Kreisen die Möglichkeit geben, die Schülerbeförderungskos- ten, je nach Region 70 bis 100 Euro pro Jahr und Kind, wieder vollständig selbst zu über- nehmen. Die Entlastung der Eltern sei ein wichtiges Signal für Familien aus ländlichen Gebie- ten.
Die Vorgabe des Landes, den Schulbus zum Nulltarif für Kinder bis zur zehnten Klasse abzu- schaffen, hatte für vehemente Proteste gesorgt. Eltern hatten eine Volksinitiative gestartet, und der Kreis Dithmarschen hat eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Landesver- fassungsgericht eingereicht. Tenor: Das Land greife mit der Zwangsbeteiligung in die Auto- nomie der Kommunen ein. Das Urteil wird für den 3. September erwartet.
TOP 9, 10 und 11 Gesetzentwürfe zur Änderung der Gemeindeordnung und des Kom- munalabgabengesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung planungs- rechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grü- nen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/90, 18/91, 18/92), geplanter Aufruf 17:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die neue rot-grün-blaue Koalition will eine Reihe von Entscheidungen des schwarz-gelben Vorgängerbündnisses im Bereich der Kommunalpolitik zurückdrehen. CDU und FDP protes- tieren.
Thema Kostenbeteiligung: Seit März dieses Jahres haben Kommunen mehr Freiheiten, wenn sie ihre Straßen ausbauen und dafür die Anwohner an den Kosten beteiligen wollen. Nach den schwarz-gelben Beschlüssen ist es den Gemeinden zurzeit selbst überlassen, ob sie solche Beiträge erheben oder nicht. Zuvor waren die Kommunen verpflichtet, Ausbaubeiträge zu kassieren – und diesen Zustand wollen SPD, Grüne und SSW nun auch wieder herstellen. Begründung: So werde „Gerechtigkeit in der kommunalen Familie“ geschaffen, und ein Standortwettbewerb zulasten finanzschwacher Gemeinden werde verhindert. Christdemokra- ten und Liberale sehen das anders: Die Pflicht zur Kostenbeteiligung stelle eine Bevormun- dung der Kommunen dar und bringe Anlieger gegen Bauprojekte auf.
Thema Landesplanung: Schwarz-Gelb hatte kurz vor der Wahl im Mai ein Gesetz beschlos- sen, wonach die Regionalpläne künftig in den Regionen des Landes erarbeitet werden sollen – und nicht mehr zentral vorgegeben werden. Demnach sollte jeder der fünf Planungsräume eigenständig entscheiden können, welche Flächen wie genutzt werden sollen, beispielsweise


4 als Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, für Verkehrswege und Leitungen oder als Erholungsgebiet. Das Regelwerk sollte am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Nun steht es vor dem Aus, denn SPD, Grüne und SSW wollen das Ge- setz aufheben.
Auch hier laute das Argument von Rot-Grün-Blau: Eine zentrale Vorgabe verhindere die Kon- kurrenz zwischen den Kommunen, die zu Überkapazitäten, Leerstand und unverhältnismäßi- gem Flächenverbrauch führen könnte. Demgegenüber kritisiert die FDP, die Koalition wolle die Entwicklung des Landes „von oben herab“ regeln.
Thema hauptamtliche Bürgermeister: Seit der Kommunalreform vom Anfang des Jahres kön- nen Gemeinden bereits ab 4.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Bürgermeister beschäfti- gen. Zuvor lag die Grenze bei 8.000 Einwohnern. Nun wollen SPD, Grüne und SSW in der Gemeindeordnung festschreiben, dass der Vorsitzende der Gemeindevertretung neu gewählt werden muss, wenn eine 4.000-Einwohner-Gemeinde vom ehrenamtlichen auf den hauptamt- lichen Verwaltungschef umschwenkt. Hintergrund: Dem Chef des Gemeinderats steht in Kommunen mit hauptamtlichem Bürgermeister die besondere Position des Bürgervorstehers zu, der unter anderem die Gemeindevertretung gegenüber der Verwaltung vertritt und Ein- wohnerversammlungen einberuft.
Donnerstag, 23. August, 10:00 Uhr
TOP 28 und 29 - Schulische Entwicklung in Schleswig-Holstein - Unterrichtsausfall an den Schulen, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/96, 18/97), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Abitur nach acht oder neun Jahren, Lernen in der Gemeinschafts- oder in der Regionalschule: Die Christdemokraten im Landtag wollen wissen, wie sich die Schullandschaft unter der neu- en Landesregierung entwickeln soll und verlangen einen mündlichen Bericht über die geplan- ten Veränderungen.
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich Sozialdemokraten, Bündnis 90/Die Grünen und SSW auf ein Zwei-Wege-Modell von Gymnasium und Gemeinschaftsschule geeinigt. Regional- schulen sollen sich zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Dieses Ziel hatte sich die Vorgän- gerregierung aus CDU und FDP ebenfalls gesteckt, allerdings mit längeren Fristen.
Für Gymnasien will die Koalition eine achtjährige Schulzeit einführen. An Gemeinschaftsschu- len sollen die Schüler nach neun Jahren das Abitur machen. Bereits genehmigte G9- Gymnasium erhalten „Bestandsschutz“. Schulen, die das Y-Modell verfolgen, also ihr Abitur nach acht und neun Jahren anbieten, müssen sich für einen Weg entscheiden.
Außerdem interessiert die CDU, wie die Koalition den Unterrichtsausfall an den Schulen be- kämpfen will und bittet sie auch dazu um Stellung. Das Regierungsbündnis hat in seinem


5 Koalitionsvertrag bereits angekündigt, noch in diesem Jahr mit einem Handlungspaket gegen den Ausfall von Unterricht vorzugehen.
TOP 16 Gleichstellung der allgemein bildenden Ersatzschulen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/77), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die FDP macht sich für die freien Schulen im Lande stark. Die Liberalen fordern die Landes- regierung auf, bis März 2013 ein Finanzierungsgesetz vorzulegen, das Waldorfschulen oder konfessionelle Schulen mit den Einrichtungen der dänischen Minderheit gleichstellt.
Die rot-grün-blaue Koalition hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die Schulen des Dänischen Schulvereins „so weit wie möglich mit den allgemeinbildenden Schulen in kommunaler Trä- gerschaft“ gleichzustellen. Zum Jahresanfang 2013 soll „die hundertprozentige Gleichstellung der Schülerinnen und Schüler an den dänischen Schulen“ in Kraft treten. Die Koalition betont, „dass die Schulen des Dänischen Schulvereins quasi die öffentlichen Schulen für die däni- sche Minderheit sind und es für diesen Bevölkerungsteil keine Alternative gibt“.
Für die übrigen Privatschulen soll die Landesregierung nach Willen der Koalitionsfraktionen bis September 2013 im Dialog mit den Betroffenen eine Lösung erarbeiten, die „eine transpa- rente, faire und dynamisierte Berechnung der Schülerkostensätze“ enthält.
Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hat die Zuschüsse an die dänischen Schulen im Ver- gleich zu den öffentlichen deutschsprachigen Schulen auf 85 Prozent abgesenkt. Die deut- schen Privatschulen erhalten momentan 80 Prozent des Schülerkostensatzes.
TOP 32 Neuordnung der Lehramtsstudiengänge, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/100), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Bis Ende nächsten Jahres müssen die Lehramtsstudiengänge an der Uni Flensburg umges- taltet und an die Veränderungen im Schulsystem angepasst werden – dann läuft die jetzige Akkreditierung für die Hochschule durch ein unabhängiges Fachinstitut aus. Die CDU pocht auf die Absprachen, die die alte schwarz-gelbe Landesregierung im März dieses Jahres mit der Uni getroffen hat. Aber SPD, Grüne und SSW haben andere Pläne.
Laut den Plänen, die die Vorgängerregierung mit der Universität auf den Weg gebracht hat, soll ab dem Wintersemester 2013/14 ein neues Lehramt für Regional- und Gemeinschafts- schulen sowie ein eigenständiges Lehramt für Grundschulen entstehen. Die Studiengänge gliedern sich in einen sechssemestrigen Bachelor-Studiengang sowie zwei jeweils vierse- mestrige Master-Studiengänge. Angehende Lehrer sollen zudem in längeren Praktika als bisher auf den Alltag im Klassenraum vorbereitet werden. In der Masterphase erhöht sich die Dauer des Blockpraktikums von bislang sechs Wochen auf insgesamt 14 Wochen.
Die Koalition setzt dagegen auf den so genannten Stufenlehrer: Angehende Pädagogen sol- len nicht mehr für einzelne Schularten, sondern stattdessen für verschiedene Altersstufen


6 ausgebildet werden. „Ziel ist es, neben dem Lehramt für die Primarstufe einen Studiengang für die Sekundarstufen I und II zu schaffen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Die Ausbildung für die Sekundarstufe I, also die Klassen 5 bis 10, soll in Flensburg stattfinden, während die Kie- ler Uni für die Oberstufe zuständig sein soll. „Die Kooperation und Mobilität zwischen den beiden Hochschulen muss erhöht werden, sie sollen gemeinsam bis Ende 2013 ein Konzept erstellt haben“, heißt es weiter. Den rechtlichen Rahmen will Rot-Grün-Blau „noch 2012“ in einem Lehrerbildungsgesetz schaffen.
TOP 26 Lehrerversorgung verbessern, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/94), ge- planter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die kontroverse Debatte um die 300 Lehrerstellen geht weiter: Mit Beginn des neuen Schul- jahres hatte die schwarz-gelbe Vorgängerregierung diese gestrichen. Doch die neue rot-grün- blaue Koalition will diesen Beschluss „schnellstmöglich“ zurücknehmen und die 300 Stellen Medienberichten zufolge bis zum 1. Februar 2013 wiederbesetzen.
Die Liberalen im Landtag unterstützen dieses Vorgehen grundsätzlich. Schon zu Regierungs- zeiten hatte sich die FDP nach einem Parteitagsbeschluss gegen ihren Koalitionspartner CDU gestellt und sich gegen die Stellenstreichungen ausgesprochen.
Von der neuen Regierung verlangt die Oppositionsfraktion nun aber, bis September 2012 einen aufkommensneutralen Nachtragshaushalt vorzulegen, um die Mittel für die zusätzlichen Lehrerstellen zügig bereitzustellen. Einen Nachtragshaushalt mit der zurückgenommenen Stellenstreichung hatten zu Oppositionszeiten auch die Grünen von Schwarz-Gelb gefordert.
Laut Medienberichten liegen die Kosten für die 300 neuen Lehrerstellen bei 15 Millionen Eu- ro. Um diese Summe zu stemmen, will das Bildungsministerium beim Vertretungsfonds spa- ren, der zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls eingerichtet wurde. Bis Ende Juni dieses Jahres wurden laut Ministerium rund 7,9 Millionen Euro aus dem Topf geschöpft.
TOP 35 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (Drs. 18/76), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten
TOP 12 Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/93), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
SPD, Grüne und SSW unternehmen einen erneuten Anlauf, die Sinti und Roma im Lande unter den Schutz der Landesverfassung zu stellen. Nach dem Plan der Regierungskoalition soll Artikel 5, der zurzeit die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe erwähnt, entsprechend ergänzt werden. Demnach soll es künftig heißen: „Die nationale dänische Min- derheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.“



7 Zuletzt war dieser Vorstoß im Juni letzten Jahres am Widerstand der damaligen schwarz- gelben Koalition gescheitert. Insbesondere die CDU hatte Bedenken: Die Sinti und Roma seien in allen Bundesländern beheimatet und daher keine spezifisch schleswig-holsteinische Bevölkerungsgruppe. Der Koalitionspartner FDP, der das Anliegen zuvor unterstützt hatte, enthielt sich bei der Abstimmung aus Rücksicht auf den Koalitionspartner.
Um die Verfassung zu ändern, ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten, also 46 von 69 Parlamentariern nötig. Das rot-grün-blaue Bündnis kommt gemeinsam auf 35 Stimmen.
TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr bei Landtagswahlen, Gesetzentwurf der Fraktionen PIRATEN, SPD, Bündnis 90/Die Grü- nen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/101), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
16- und 17-Jährige sollen künftig über die Zusammensetzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages mitentscheiden können. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Wahlgesetzes vor, den SPD, Grüne, SSW und Piraten vorgelegt haben. Die Initiative zielt nur auf das aktive, nicht aber das passive Wahlrecht: 16-Jährige dürften zwar wählen, könnten aber nicht selbst Landtagsabgeordnete werden. Bislang liegt das Wahlalter für den Landtag bei 18 Jahren.
Wenn junge Menschen sich früher als bisher an der politischen Gestaltung des Landes betei- ligen könnten, steige „die Identifikation der Jugendlichen mit der Demokratie“, heißt es zur Begründung. 16-jähriige seien insbesondere von einem Kernthema der Landespolitik, der Bildung, besonders stark betroffen, und die Regierenden würden in die Pflicht genommen, „sich stärker um die Bedürfnisse und Interessen Jugendlicher zu kümmern“.
Die Herabsenkung des Wahlalters wird bereits seit mehreren Jahren im Landtag diskutiert. Zuletzt scheiterte im vergangenen Jahr ein Vorstoß von SPD und Grünen an der damaligen Mehrheit von CDU und FDP. Das Hauptargument der Kritiker: Das Wahlrecht dürfe nicht vom Alter der Volljährigkeit getrennt werden. Erst mit dem 18. Geburtstag seien junge Menschen voll geschäftsfähig und könnten die volle Verantwortung für ihr eigenes Tun übernehmen. Bisher gibt es bundesweit nur in Bremen und in Brandenburg ein aktives Wahlrecht für 16- Jährige bei Landesparlamentswahlen. In NRW wird derzeit darüber diskutiert. Bei Kommu- nalwahlen haben Jugendliche im Norden und in fünf weiteren Bundesländern bereits das Wahlrecht.
TOP 15, 20 und 24 - Planung aller Teilabschnitte der A 20 auf schleswig-holsteinischem Gebiet ohne Ver- zögerung fortsetzen - Weiterbau der A 20 - Priorisierung aller schleswig-holsteinischen Teilabschnitte der A20, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/57), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/82), An-



8 trag der Fraktion CDU (Drs. 18/88), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In der bis 2017 laufenden Wahlperiode soll die Autobahn A 20 von Osten her nur bis zur An- bindung an die A 7 bei Bad Bramstedt weitergebaut werden. Das sieht der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW vor. Hiergegen regt sich Protest bei Union und Liberalen.
Die beiden Oppositionsfraktionen fordern die Landesregierung auf, die Planfeststellung auf allen geplanten Teilabschnitten voranzutreiben. Die A 20 mit der Elbquerung von Glückstadt nach Niedersachsen würde den Knotenpunkt Hamburg entlasten und sei zudem „für die wirt- schaftliche Entwicklung der Westküste von enormer Bedeutung“, heißt es.
Das Geld für den Autobahn-Bau kommt aus Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat im Bundesverkehrswegeplan 79 Millionen Euro für den Abschnitt zwischen Hohenfelde und Sommerland, also von der Elbe bis zur A 23 südlich von Itzehoe, eingestellt. Diese Summe will Rot-Grün-Blau nun umschichten, um die Strecke im Osten des Landes fertig zu stellen. Der Plan stößt dem Vernehmen nach bei der Bundesregierung auf Vorbehalte – auch, weil der A 7-Anschluss mit 126 Millionen deutlich teurer ist. Schwarz und Gelb fordern deshalb, die 79 Millionen, wie geplant, im Kreis Steinburg zu belassen und zunächst das Teilstück von Hohenfelde nach Sommerland zu starten. Dies sei auch ein Signal an mögliche Investoren, die sich an einem mautfinanzierten Elbtunnel beteiligen könnten.
Die Koalition verweist im Koalitionsvertrag darauf, dass der noch bis 2015 laufende Bundes- verkehrswegeplan „hoffnungslos unterfinanziert“ sei und dass es keine gesicherte Zeitpla- nung für den Bau der gesamten A 20 gebe. Deswegen müsse zunächst von Osten her der „verkehrstechnisch sinnvolle“ Anschluss an das vorhandene Straßennetz hergestellt werden.
Die Koalitionspartner betonen aber auch ihre „grundsätzlich unterschiedlichen Bewertungen“ in dieser Sache. Die Grünen haben wiederholt Zweifel geäußert, ob das zu erwartende Ver- kehrsaufkommen den Bau des Großprojekts rechtfertigt. Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) hat hingegen in einem Zeitungsinterview betont, die A 20 werde ihre „volle verkehrliche Wirkung“ erst mit dem Weiterbau nach Westen inklusive Elbquerung erreichen. In ihrem ge- meinsamen Antrag sprechen sich die drei Partner dafür aus, die laufenden Planfeststellungs- verfahren auf den weiteren Abschnitten weiterzuführen und dabei auch das Verkehrsauf- kommen sowie die ökologischen und finanziellen Folgen der A 20 zu untersuchen.
TOP 18 Subsidiarität – Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/80), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wenn es nach dem Willen der EU-Kommission in Brüssel geht, sollen sieben Jahre alte Au- tos künftig jährlich zum TÜV. Die Begründung: Durch bessere Kontrollen soll die Zahl der Verkehrstoten sinken. Doch nicht nur die Bundesregierung und der ADAC kritisieren die Plä-



9 ne der Kommission und zweifeln an der Argumentation. Auch aus der Kieler Opposition regt sich Widerstand an der geplanten EU-Verordnung.
Die FDP im Landtag sieht in dem Vorstoß das Prinzip der Subsidiarität, also der nationalen Eigenverantwortung, verletzt und verlangt von der Landesregierung, diese Bedenken im Bun- desrat zu äußern. Das Instrument der Verordnung sei im Vergleich zur Richtlinie „nicht ver- hältnismäßig, da durch den Vorschlag Regelungen der Mitgliedstaaten zum Teil entwertet werden“, begründen die Liberalen ihren Antrag. Zudem seien jährliche Hauptuntersuchungen „überzogen“. Technische Defekte seien keine häufigen Unfallursachen und jährliche Kontrol- len könnten somit auch das Unfallrisiko nicht mindern, argumentiert die Oppositionsfraktion und schließt sich damit der Kritik des ADAC an.
Die Liberalen befürchten außerdem, dass die Prüfqualität in Deutschland sinkt, sollten alte Autos jedes Jahr durchgecheckt werden müssen.
Wann die Verordnung in Kraft tritt, ist noch nicht abzusehen. Neben dem EU-Parlament müs- sen auch die EU-Länder, in Deutschland Bundestag und Länderkammer, dem Vorhaben zu- stimmen.
Freitag, 24. August, 10:00 Uhr
TOP 8 und 14 Gesetzentwürfe zum Glücksspielwesen und zur Änderung glücksspiel- rechtlicher Gesetze, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/79), Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/104), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Beim Glücksspiel will die neue Koalition den schleswig-holsteinischen Alleingang beenden und auf die Linie der anderen 15 Bundesländer einschwenken. Der Landtag berät über die Aufhebung des umstrittenen Landesgesetzes der schwarz-gelben Vorgängerkoalition und über den Beitritt zum ebenfalls viel kritisierten Staatsvertrag der anderen 15 Länder. Hierge- gen protestiert die CDU. Bis wann der Schwenk vollzogen wird, ist noch unklar.
Das aktuelle Landes-Glücksspielgesetz räumt privaten Anbietern weit mehr Möglichkeiten ein als der Staatsvertrag der anderen 15 Länder. Dieser verbietet nicht nur die Online- Casinospiele, sondern begrenzt auch die Zahl der Sportwetten-Lizenzen auf 20. Im Norden gibt es keine Limitierung. Im Gegensatz zum Kieler Gesetz hat der Länder-Staatsvertrag aber von der EU kein endgültiges grünes Licht bekommen. Deswegen dürfe das Land dem Staats- vertrag der anderen 15 Länder erst beitreten, wenn Brüssel sein OK gegeben hat, mahnt die Union im Landtag.
Die rot-grün-blaue Koalition moniert, dass der freie Wettmarkt zu mehr Spielsucht führe und dass Online-Casinospiele ein Einfallstor für Geldwäsche sein könnten. Bislang hat das Land nach dem CDU/FDP-Gesetz sieben Lizenzen an Sportwettenanbieter vergeben. Außerdem



10 liegen dem Vernehmen nach noch 49 offene Anträge vor: 28 für Sportwetten und 21 für Onli- ne-Casinospiele.
Zum Tempo der weiteren Umsetzung gibt es Berichten zufolge unterschiedliche Ansätze. Die Regierungsseite mit dem fachlich zuständigen Innenministerium sowie die Fraktionen von Grünen und SSW haben eine sorgfältige Beratung angemahnt, um Schadenersatzzahlungen des Landes zu vermeiden. Die könnten drohen, wenn das Land eine der auf sechs Jahre gül- tigen Lizenzen zurückzieht oder wenn einer der weiteren Anträge verzögert bearbeitet würde. Nach Einschätzung des Innenministeriums ist ein Landtagsbeschluss wegen der komplizier- ten Rechtslage frühestens Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres möglich. Demgegen- über pocht die SPD-Fraktion darauf, die zweite Lesung des Gesetzentwurfes „so schnell wie möglich“ abzuhalten.
Die CDU rückt einen weiteren Aspekt auf die Tagesordnung: Laut Staatsvertrag werden die Wettlizenzen zentral vom Land Hessen erteilt, und Wiesbaden hat wiederum ein Kölner An- waltsbüro mit der Prüfung der Anträge beauftragt. Diese Kanzlei vertritt jedoch seit Jahren auch den deutschen Lotto- und Totoblock, und damit den staatlichen Konkurrenten der priva- ten Wettfirmen, die nun auf den deutschen Markt drängen. Hier seien Interessenkonflikte vor- programmiert, heißt es bei den Christdemokraten. Das Land müsse sich dafür einsetzen, dass die Kölner Kanzlei nicht mehr mitmischt.
TOP 19 Ausbau des Schienennahverkehrs in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/81), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die FDP macht sich für den Ausbau des Schienennahverkehrs im Hamburger Randgebiet stark – und distanziert sich zugleich von der in Kiel geplanten Stadtregionalbahn (SRB). Die Koalition betont hingegen, dass sowohl die geplanten S-Bahn-Linien im Hamburger Speck- gürtel als auch die SRB „große Bedeutung für den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein“ hätten. Der Bund solle alle geplanten Projekte fördern.
Die Liberalen fordern, das Hamburger S-Bahnnetz um die Strecke vom Hauptbahnhof nach Ahrensburg und Bad Oldesloe zu erweitern. Derzeit wird die Strecke nur von der DB- Regionalbahn bedient, die Hamburg mit Lübeck verbindet. Die Forderung nach einer neuen Linie S4 haben der Landtag und die Hamburger Bürgerschaft bereits in der letzten Wahlperi- ode geschlossen vertreten: 250.000 Pendler würden profitieren, wenn eine schnelle Verbin- dung im 10- oder 20-Minutentakt zwischen dem Süden des Kreises Stormarn und dem Ham- burger Stadtzentrum eingerichtet würde.
Damit die Linie 4 rollen kann, müssten nach Ansicht der Landespolitiker zwei zusätzliche Gleise von der City nach Ahrensburg sowie ein Extra-Gleis nach Bad Oldesloe gelegt wer- den. Knackpunkt ist die Finanzierung: Der Bau der neuen Gleise würde, einem Gutachten des Bundesverkehrsministeriums zufolge, schätzungsweise 350 Millionen Euro kosten. Hier sieht der Bund zuerst die beiden Nordländer in der Pflicht, da die Strecke vor allem dem Nah- verkehr zugute komme.


11 Das Land soll nach Willen der Liberalen seinen Anteil an der Finanzierung der S-Bahn-Trasse garantieren – und sicherstellen, dass es zu keiner „Mittelkonkurrenz“ zur Stadtregionalbahn in Kiel kommt. Demgegenüber betont Rot-Grün-Blau im Koalitionsvertrag, die Stadt-Bahn sei „von landespolitischer Bedeutung, da sie eine Vernetzung von Eckernförde, Rendsburg, Neumünster, Preetz und Kiel ermöglicht.“ Rund 52.000 Pendler fahren Schätzungen zufolge täglich in die Landeshauptstadt.
Den Landesanteil an den Kosten von geschätzten 382 Millionen Euro will das Dreierbündnis erhöhen - von 15 auf bis zu 25 Prozent. 60 Prozent soll der Bund tragen, den Rest müssten die beteiligten Kreise beisteuern – was vor allem im Umland auf Widerspruch stößt. Die SRB- Planer drängen darauf, das Projekt bis 2019 auf die Beine zu stellen, denn dann läuft das derzeitige Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes aus, und die Zuschüsse aus Berlin wären dann gefährdet.
Ein weiterer Punkt: Die FDP bekräftigt den Landtagsbeschluss aus dem letzten Dezember für eine Elektrifizierung der AKN-Eisenbahn. Damals hatte sich das Parlament einmütig für die Elektrifizierung der Strecke zwischen Kaltenkirchen und Hamburg-Eidelstedt starkgemacht. Auch SPD, Grüne und SSW sprechen sich für den „Ausbau der AKN als S-Bahn einschließ- lich nördlicher Anbindung an den Flughafen Fuhlsbüttel“ aus.
TOP 21 Zukunft der Justizvollzugsanstalten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/83), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wie steht es um die Zukunft der Gefängnisse im Norden, speziell um die Zukunft der JVA Flensburg? Nachdem die neue Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) angekündigt hat, das Gefängnis in Flensburg erhalten zu wollen, hakt die FDP im Landtag noch einmal genau- er nach. Sie will von der rot-grün-blauen Landesregierung über die aktuellen Planungen, an- fallende Kosten und deren Finanzierung informiert werden.
Die JVA Flensburg sollte nach den Plänen der schwarz-gelben Vorgängerregierung bis zum Jahr 2013 geschlossen werden. Das Vorhaben wurde aber nach Protesten aus der Region auf Eis gelegt. Die Gründe für die Schließung waren unter anderem, dass die Zahl der Straf- gefangenen im Norden rückläufig ist, so dass es im Gefängnis Überkapazitäten gibt. Im Mai 2010 waren im Land 278 der insgesamt 1.695 Haftplätze nicht belegt.
Die Liberalen im Kieler Parlament wollen außerdem wissen, welche Pläne die Koalition bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten hat. Das Bundesbundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass bis zum 31. Mai 2013 angemessene Möglichkeiten geschaffen werden müssen, Straftäter unterzubringen, die auch nach Verbüßen ihrer Haftstrafe als gefährlich gelten.
In der Vorgängerkoalition hatte sich vor allem die FDP für eine Zusammenarbeit mit Mecklen- burg-Vorpommern ausgesprochen. Eine Einigung kam allerdings nicht zustande. Nach Aus-


12 sage von Justizministerin Spoorendonk hat sich Schleswig-Holstein nun mit Hamburg auf eine Übergangslösung geeinigt. Die schleswig-holsteinischen Sicherungsverwahrten, nach jetzigem Stand elf, werden zum 1. Juni 2013 in der Hamburger JVA Fuhlsbüttel unterge- bracht. Ob das eine Dauerlösung wird, soll in den kommenden Monaten verhandelt werden.
TOP 38 Beitritt Schleswig-Holsteins zum Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Re- gionen, Bericht der Landtesregierung (Drs. 18/70), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holstein wird wieder Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regio- nen. Sieben Jahre nach dem Austritt des Landes hat das Kieler Landwirtschaftsministerium die Beitrittserklärung unterschrieben. Auf der Konferenz des Netzwerks im September in Er- furt wird der Beitritt offiziell.
Ziel der Mitgliedschaft im regionalen Verbund ist es nach Aussage des Agrarministeriums, Landwirtschaft und Ernährung im nördlichsten Bundesland gentechnikfrei zu halten. Zurzeit werden in Schleswig-Holstein auf freien Feldern keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Das soll nach dem Willen der neuen rot-grün-blauen Landesregierung auch so bleiben. Mit der Mitgliedschaft im Europäischen Netzwerk bekräftigt die Koalition diese Positi- on. Der Sinn des Bündnisses: Die Positionen der Regionen lassen sich im Verbund vor den EU-Institutionen besser vertreten.
„Die Landesregierung sieht im Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen einen Konflikt mit dem Wunsch schleswig-holsteinischer Verbraucher nach gentechnikfreien Lebensmitteln“, heißt es im Bericht des Landwirtschaftsministeriums. Das Regierungsbündnis hat mit der wiederbelebten Mitgliedschaft im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen ein Vor- haben ihres Koalitionsvertrages umgesetzt.
Zudem unterstützt die Koalition den Vorschlag der EU-Kommission, dass Mitgliedstaaten selbst entscheiden sollen, ob sie den Anbau von gentechnisch veränderter Saat in ihrem Land erlauben. Bei der schwarz-gelben Bundesregierung stoßen diese Pläne bisher auf Wi- derstand. Eine weitere Forderung der Nord-Regierung: Auch jedem Bundesland soll es selbst überlassen werden, Gen-Pflanzen anzubauen.
Schleswig-Holstein war 2003 Gründungsmitglied des Verbundes. Im August 2005 wurde die Mitgliedschaft unter der Regierung der Großen Koalition gekündigt. Insgesamt sind im Euro- päischen Netzwerk 55 Regionen mit mehr als 140 Millionen Einwohnern organisiert. Thürin- gen und Nordrhein-Westfalen sind zurzeit die einzigen deutschen Mitgliedsländer.
TOP 22 Raumverträgliche Schienenhinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung, An- trag der Fraktion CDU (Drs. 18/86), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten



13 Dauerbrenner Beltquerung: Die CDU weist erneut auf die Bedenken der Badeorte an der Lü- becker Bucht gegen die vom Bund geplante Zug-Anbindung des Großprojekts hin. Berlin will die bestehende Regionaltrasse für den Fernverkehr aufrüsten. In den Tourismus-Hochburgen wird befürchtet, dass dann täglich mehrere hundert Güterzüge durch den Kreis Ostholstein rollen, Lärm verursachen und Touristen vergraulen könnte.
In Timmendorfer Strand, Niendorf, Scharbeutz, Sierksdorf oder Neustadt führt die Bahnlinie unmittelbar am Ort entlang. Die Tourismus-Orte fordern, eine neue Trasse für den Fern- und den Güterverkehr zu bauen und den Regionalverkehr weiter auf der alten Strecke laufen zu lassen. Für eine „raumverträgliche“ Anbindung macht sich auch die CDU stark – ansonsten würden auch Grundstücksentwertung sowie ständig geschlossene Bahnschranken drohen.
Um die Verlegung der Fernbahn-Trasse in weniger besiedelte Gegenden zu finanzieren, soll die Landesregierung nach Meinung der CDU Geld gemäß dem Eisenbahnkreuzungsgesetz des Landes locker machen.
Damit stellt sich die Union auch gegen die Vereinbarungen der Regierungskoalition zu die- sem Thema. Im Koalitionsvertrag haben Sozialdemokraten, Grüne und SSW vereinbart, die im Landeshaushalt eingestellte Verpflichtungsermächtigung über 60 Millionen Euro für die Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung aufzuheben, weil sie nicht rechtmäßig sei. Und: Es müsse sichergestellt werden, dass die Finanzierung der Hinterlandanbindung nicht auf Kosten anderer Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein erfolge.
Grundsätzlich zeigt sich die Koalition skeptisch gegenüber dem Belt-Projekt, da sich die ur- sprünglich auf 800 Millionen Euro angesetzten Kosten für die Hinterlandanbindung nach Schätzungen des Bundesrechnungshofes vom April 2009 auf mindestens 1,7 Milliarden Euro erhöht hätten. „Deshalb wird die Landesregierung die Bundesregierung auffordern, eine Überprüfung der Kostenschätzung und des Nutzen-Kostenverhältnisses vorzunehmen“, heißt es weiter. Die Koalition verweist auf einen Passus auf im deutsch-dänischen Staatsvertrag über die Beltquerung, der einen Ausstieg aus dem Milliarden-Unternehmen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht.
TOP 23 Rechtssicherheit für Künstler und Veranstalter herstellen, Antrag der Fraktion CDU (Drs. 18/87), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Sterben in Deutschland bald die Discos aus, weil die Gema ihre Gebühren erhöht? Mit ihrer geplanten neuen Tarifstruktur verärgert die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ nicht nur Gastonomen und Veranstalter, sondern auch die Politik. Die Kieler Christdemokraten sorgen sich um die Existenz von Kunst- und Kultur- veranstaltungen und wollen für Organisatoren und Künstler „möglichst schnell Rechtssicher- heit mit transparenten und gerechten Tarifregelungen für alle Beteiligten“.
Für Januar 2013 plant die Gema, ihre elf verschiedenen Tarife durch nur noch zwei zu erset- zen. Damit will sie nach eigenen Angaben nicht nur ihr System vereinfachen, sondern auch


14 für mehr Transparenz sorgen und kleinere Veranstaltungen entlasten. Für viele große Betrei- ber - Discos, Musikkneipen, Dorf- und Straßenfeste - steigen die Gebühren durch die neue Tarifregelung allerdings immens.
Der künftige Preis, der für das öffentliche Abspielen von Musik gezahlt werden muss, soll sich nach der Größe der Veranstaltungsfläche und dem Eintrittspreis richten. Dauert eine Veran- staltung länger als fünf Stunden, wird zudem ein Zeitzuschlag fällig.
Viele Betreiber fürchten Gebührenerhöhungen bis zu 600 Prozent und bangen um ihre Exis- tenz. So überweist eine Eckernförder Disco Medienberichten zufolge zurzeit 15.000 Euro an die Gema. Nach der Tariferhöhung müsste der Club für seine nach eigenen Angaben 1.500 Quadratmeter große Tanzfläche und seinen regulären Eintrittspreis von sechs Euro 150.000 Euro an die Verwertungsgesellschaft zahlen.
Betroffen von der neuen Gebührenregelung wäre auch die Kieler Woche. Die Veranstalter des Großereignisses erwarten, im fünfstelligen Bereich draufzahlen zu müssen.
Die CDU im Kieler Parlament verlangt daher von der Landesregierung, die Verhandlungen der Gema und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter zu begleiten, um „Schaden von den Unternehmen und deren Angestellten abzuwenden“ und mit der Verwertungsgesellschaft nach „praktikablen Insellösungen“ zu suchen. Im Juli hatten sich die Gema und der Bund Deutscher Karneval darauf geeinigt, dass ein Zeitzuschlag erst ab der neunten, und nicht wie vorgesehen, ab der sechsten Stunde fällig wird.
TOP 25 Keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/89), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die CDU-Fraktion im Landtag lehnt die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Einsatz ab. Hintergrund: Die Koalition von SPD, Grünen und SSW möchte Polizeibeamte bei De- monstrationen, Fußballspielen und anderen Einsätzen mit einer sichtbaren persönlichen Nummer kennzeichnen. Dies sei ein „Misstrauensvotum gegen die Polizei“, heißt es bei der Union. Die Ordnungshüter im Lande arbeiteten „vorbildlich“ und „transparent“. Auch Vertreter der Polizeigewerkschaften warnen vor Übergriffen gegen Polizisten in deren Freizeit sowie vor ungerechtfertigten Anzeigen.
Im rot-grün-blauen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass „Polizistinnen und Polizisten in ge- schlossenen Einsätzen individualisierte und anonymisierte Nummerkennzeichnung tragen“ sollen. Die Koalition werde sich hier für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen. Bislang ist das Tragen dieser Nummer für die Polizisten im Lande freiwillig, wird aber vom Innenmi- nisterium für den Streifendienst empfohlen.
Durch die Kennzeichnung könnten Beschwerden über das Verhalten eines einzelnen Polizis- ten gezielt überprüft werden, heißt es aus dem Ministerium. Andererseits bleibe gewährleis- tet, dass Beamten und ihre Familien nicht zur Zielscheibe von Extremisten und Kriminellen


15 würden. Es handle sich um einen „guten Kompromiss zwischen wirkungsvoller Fürsorge des Dienstherrn für seine Polizeibeamten und notwendiger Transparenz staatlichen Handelns“. Zuletzt war ein ähnlicher Vorstoß von Grünen und Linken im November 2010 am Widerstand von Schwarz-Gelb, aber auch von SPD und SSW gescheitert (Debatte PLO Feb. 10). Ähnli- che regeln gibt es bereits in Berlin und Brandenburg, in NRW ist die Kennzeichnungspflicht geplant.
TOP 27 und 31 - Keine Änderungen bei der Bäderregelung - Verlängerung der Bäderverordnung (BäderVO), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/95), Antrag der Fraktion CDU (Drs. 18/99), geplan- ter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im November 2013 läuft die schleswig-holsteinische Bäderregelung aus, die es Läden in Tou- rismus-Orten erlaubt, auch an Sonntagen zu öffnen. Bereits jetzt läuft die Diskussion darüber, ob die Verordnung künftig schärfer gefasst oder beibehalten werden soll. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW heißt es, die Regelung solle „im Dialog mit den Akteuren auf ein ausgewogenes Ausnahme-Regel-Verhältnis“ zurückgeführt werden. CDU und FDP im Land- tag machen sich dagegen für die bisherige Lösung stark.
Ziel müsse es sein, so heißt es bei Rot-Grün-Blau, „den verfassungsgemäßen Schutz des Sonntags mit den Bedürfnissen der Gäste und der Wirtschaft“ in einen „fairen Ausgleich zu bringen“. Zurzeit dürfen die Geschäfte in insgesamt 72 Kur- und Badeorten in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Oktober sowie vom 15. bis zum 31. Dezember sonntags von 11 bis 19 Uhr öffnen. Die Verordnung gilt noch bis November 2013.
Einzelhandel und Tourismusvertreter haben sich gegen Einschränkungen ausgesprochen. Die Bäderregelung habe sich bewährt, heißt es. Auch Schwarz und Gelb im Landtag spre- chen von einem „ausgewogenen und bewährten Kompromiss“ und von einem „guten Aus- gleich zwischen den unterschiedlichen Interessen“. Aus Reihen des SSW wird vorgeschla- gen, die Adventszeit auszunehmen, dafür aber die Öffnung auf die beiden großen Städte Kiel und Lübeck auszuweiten.
Demgegenüber fordern Kirchen und Gewerkschaften schärfere Vorgaben. Die evangelische und die katholische Kirche haben vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Normen- kontrollklage gegen die jetzige Bäderregelung angestrengt. Im September will die Landesre- gierung Gespräche mit allen führen.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatten die Grünen einen Versuch gestartet, die Bä- derregelung zu verschärfen (PLO Nov. 2010). Sie forderten, die Sonntagsöffnung auf die Zeit vom 29. Dezember bis 2. Januar sowie vom 15. März bis 31. Oktober zu begrenzen. Der freie Sonntag sei „eine zivilgesellschaftliche, kulturelle und soziale Errungenschaft“, hieß es in dem Grünen-Gesetzentwurf. Der Vorstoß scheiterte aber am Veto von Union, Liberalen und SSW, die SPD enthielt sich.


16 Zuvor hatte das Greifswalder Oberverwaltungsgericht die Bäderregelung des Landes Meck- lenburg-Vorpommern für unzulässig erklärt. Ursprünglich durften die Geschäfte im Nachbar- land an bis zu 49 Sonntagen im Jahr in 149 Ferienorten und in den Welterbestätten zwischen 11.30 Uhr und 18.30 Uhr öffnen. In der Urteilsbegründung heißt es, dass diese Regelung nicht den erforderlichen „Charakter einer Ausnahmeregelung“ erkennen lasse. Seitdem dür- fen Läden in Mecklenburg-Vorpommerns Ferienorten nur noch zwischen Ende März und En- de Oktober sonntags öffnen, jeweils von 13 bis 18 Uhr.
TOP 30 Investitionskonzept zur Kompensation an der Westküste, Antrag der Fraktion CDU (Drs. 18/98), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Christdemokraten im Landtag sorgen sich um die wirtschaftliche Zukunft der Westküste und fordern von der Landesregierung ein Konzept für den „Wachstumsraum von der däni- schen Grenze bis Brunsbüttel an der Elbe“.
Nach ihrer Regierungsübernahme hatte die Koalition ihr Veto für den Bau des größten Stein- kohlekraftwerks Deutschlands in Brunsbüttel sowie für den Weiterbau der A20 an der Elbe (siehe eigenen Tagesordnungspunkt PLO- LINK) eingelegt.
Durch die Absage an beide Projekte seien Investitionssummen von über vier Milliarden Euro du hunderte von Arbeitsplätzen verloren gegangen, moniert die CDU und erwartet von der Regierung daher „neue Impulse mit zusätzlichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen für die Westküste“, um die wirtschaftlichen Verluste zu kompensieren.
Mit dem Bau des Steinkohlekraftwerks in Brunsbüttel sollte das größte schleswig- holsteinische Industrieprojekt entstehen, ein 1800-Megawatt-Kraftwerk, getragen vom Tübin- ger Energiekonzern Südweststrom. Die CDU/FDP-Vorgängerregierung hatte das Vorhaben unterstützt, doch die neue Koalition aus Sozialdemokraten, Grünen und SSW erteilte dem Projekt eine klare Absage. Und auch in der Bundespolitik schwand aufgrund der Energiewen- de die Unterstützung. Südweststrom hat seine Pläne daraufhin im Juli aufgegeben. Medien- berichten zufolge werden dadurch rund 300 Arbeitsplätze in der Umgebung nicht entstehen.
TOP 33 Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG), Antrag der Fraktion PIRATEN (Drs. 18/102), geplanter Aufruf 17:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Gegen das umstrittene neue Meldegesetz, das der Bundestag Ende Juni verabschiedet hat und kurzfristig noch verschärfte, regt sich auch im Kieler Parlament Widerstand.
Die Piraten-Fraktion fordert die Landesregierung auf, dem Gesetz im Bundesrat seine Zu- stimmung zu verweigern, weil es das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger verletze.



17 Das Gesetz, das mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedet wurde, sieht vor, dass Meldebehörden die persönlichen Daten eines Bürgers an private Adresshändler und an die Werbebranche weiterverkaufen dürfen, wenn dieser nicht ausdrücklich widerspricht.
Allerdings gibt es dabei eine Ausnahme: Wenn die Informationen ausschließlich zur Bestäti- gung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden, gilt der Widerspruch nicht. Führt also ein Adresshändler eine Person bereits in seiner Datenbank und möchte sich vergewissern, ob die Angaben noch aktuell sind, erteilt die Behörde automatisch Auskunft. Verbraucherschützer warnen daher, dass ein Widerspruch beim Amt somit zukünftig keine Wirksamkeit mehr haben werde.
Die ursprüngliche Fassung des Meldegesetzes, das die schwarz-gelbe Bundesregierung vor- gelegt hatte, war verbraucherfreundlicher: Ohne Einwilligung des Betroffenen sollte niemand Zugriff auf die privaten Daten der Bürger haben und die Behörden hätten nachfragen müssen. Doch einen Tag vor der Abstimmung im Plenum setzten CDU, CSU und Liberale im zustän- digen Innenausschuss die Gesetzesänderung gegen die Stimmen der Opposition durch. Ver- abschiedet wurde das Regelwerk dann im Eiltempo, am späten Abend während des deut- schen EM-Halbfinalspiels von einer Handvoll Abgeordneter.
Die neue rot-grün-blaue Landesregierung hat bereits angekündigt, dem Gesetz in der neuen Form im Bundesrat nicht zuzustimmen.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter plenum-online. Die August-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 21. August, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum- online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeit- liche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



18 Reihenfolge der Beratung der 3. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde er- folgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 22. August 2012 1 Aktuelle Stunde „Gespräche zwischen Fraktionen und Transparenz 60 10:00 in der politischen Kultur des Schleswig-Holsteinischen Landtages“ 2 Regierungserklärung zur Umsetzung der Energiewende 140 11:00
17 Zukunft der schleswig-holsteinischen Theater 35 15:00 3 Gesetzentwurf zur Kürzung der Amtsbezüge der Ministerpräsidentin 35 15:35 oder des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Lan- desminister 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes 35 16:10 7 Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes 35 16:45 9+ Gesetzentwürfe zur Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunal- 35 17:10 10 + abgabengesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung pla- 11 nungsrechtlicher Vorschriften Donnerstag, 23. August 2012 28 - Schulische Entwicklung in Schleswig-Holstein 35 10:00 29 - Unterrichtsausfall an den Schulen 16 Gleichstellung der allgemein bildenden Ersatzschulen 35 10:35 32 Neuordnung der Lehramtsstudiengänge 35 11:10 26 Lehrerversorgung verbessern 35 11:45 35 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 12:20
12 Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- 35 15:00 Holstein 13 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Wahlrechts ab dem 16. Le- 35 15:35 bensjahr bei Landtagswahlen 15 - Planung aller Teilabschnitte der A 20 auf schleswig-holsteinischem Ge- 35 16:10 biet ohne Verzögerung fortsetzen 20 - Weiterbau der A 20 24 - Priorisierung aller schleswig-holsteinischen Teilabschnitte der A20 18 Subsidiarität – Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 35 16:45 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen Freitag, 24. August 2012 8+ Gesetzentwürfe zum Glücksspielwesen und zur Änderung glücks- 70 10:00 14 spielrechtlicher Gesetze 19 Ausbau des Schienennahverkehrs in Schleswig-Holstein 35 11:10 21 Zukunft der Justizvollzugsanstalten 35 11:45
38 Beitritt Schleswig-Holsteins zum Europäischen Netzwerk gentechnik- 35 14:00 freier Regionen 22 Raumverträgliche Schienenhinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung 35 14:35 23 Rechtssicherheit für Künstler und Veranstalter herstellen 35 15:10 25 Keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte 35 15:45



19 angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung 27 - Keine Änderungen bei der Bäderregelung 35 16:20 31 - Verlängerung der Bäderverordnung (BäderVO) 30 Investitionskonzept zur Kompensation an der Westküste 35 16:55 33 Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) 35 17:30


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/110):

TOP
4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes 6 Änderung von Zuständigkeiten im Bereich des Forstvermehrungsgutgesetzes 34 Benennung eines Mitglieds der Landesregierung im Ausschuss der Regionen (AdR) 36 Überprüfung der Grundsätze für die Behandlung von Immunitätsangelegenheiten

Es ist beabsichtigt, den folgenden Punkt von der Tagesordnung abzusetzen:
37 Kommunale Verfassungsbeschwerden der Kreise Dithmarschen, Ostholstein, Steinburg und Nordfries- land gegen Vorschriften des Gesetzes zur Ausführung Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Bun- deskindergeldgesetzes



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