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13.06.12
16:51 Uhr
SPD

Kai Dolgner, Burckhard Peters, Lars Harms: Koalition bestätigt Volksinitiative "Für Volksentscheide ins Grundgesetz"

Petra Bräutigam Claudia Jacob Peer Dittrich



13. Juni 2012


Kai Dolgner, Burckhard Peters, Lars Harms:
Koalition bestätigt Volksinitiative „Für Volksentscheide ins Grundgesetz“
Zum TOP 6 (Gesetzentwurf der Volksinitiative „Für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide“ / Volksinitiative „Für Volksentscheide ins Grundgesetz“ / Antrag der CDU-Fraktion „Beratung der Volksinitiative – Für Volksentscheide ins Grundgesetz“) erklären die innenpolitischen Sprecher von SPD, Dr. Kai Dolgner, Bündnis 90/Die Grünen, Burckhard Peters, und SSW, Lars Harms:
SPD, Bündnis90/Die Grünen und SSW begrüßen den Antrag der Volksinitiative „Für Volksentscheide ins Grundgesetz“. Er markiert einen Meilenstein für Bürgerbeteiligung; die Koalition wird ihm deshalb im Landtag zustimmen.
Den Gesetzentwurf der Volksinitiative „Für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen“ werden wir jedoch zum jetzigen Zeitpunkt im Parlament ablehnen, denn wir wollen, dass die Ergebnisse der zu diesem Gesetzentwurf bereits durchgeführten Anhörungen noch berücksichtigt werden. Hierbei ist uns ein gerechter Ausgleich der Interessen der Volksinitiative auf der einen und der demokratisch gewählten Mitglieder der kommunalen Vertretungen auf der anderen Seite wichtig. Auch müssen die Regelungen so formuliert sein, dass sie von den Verwaltungen umgesetzt werden können. Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung vorlegen werden, der zentrale Punkte der Volksinitiative aufgreifen wird.
Der Koalitionsvertrag enthält im Übrigen viele Elemente, um mehr Transparenz und einen echten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung zu schaffen. Wir werden die gesetzlichen Hürden für Volksinitiativen auf Landesebene senken, das Sammeln von Unterschriften auf der Straße ermöglichen und das Einbringen von Alternativvorschlägen in laufende Verfahren erleichtern. Auch die Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kommt wieder ins Gesetz. Wir möchten zudem Ausschusssitzungen des Landtages, die von besonderem öffentlichem Interesse sind, durch Livestream zugänglich machen.
Weitere notwendige Regelungen betreffen die generelle Information der Bürgerinnen und Bürger durch Behörden, wobei die Behörden die Grundlagen ihrer Entscheidungen und Handlungen offen legen und erklären sollen. Schleswig-Holstein soll wieder Vorbild in Sachen aktiver Informationsfreiheit werden.
Diese und weitere Punkte werden wir in unserem Gesetzentwurf aufgreifen, den wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Volksinitiative und den Verwaltungen erarbeiten und in Kürze in ein Gesetzgebungsverfahren einbringen werden.