Ines Strehlau zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 10, +15, +67, +68, – Änderung der Landesverfas- Pressesprecherin sung Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Grünen Landtagsfraktion, 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Ines Strehlau: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 280.12 / 27.04.2012Partnerschaften stärken Diese Debatte lässt sich aufgliedern in zwei große Themenkomplexe, die letztlich auf den gleichen Punkt zurückgehen: Wie organisieren wir Politik in einem vernetzten, ko- operierenden Lebensraum? Wie überwinden wir, dass jedes Land und jeder National- staat seine eigene Suppe kocht?Zunächst zu der Frage der Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland Hamburg. Klar ist: Wir wollen eine stärkere Partnerschaft und aus unserer Sicht muss es dafür ei- nen institutionellen Rahmen geben. Nur wie dieser Rahmen aussehen soll, darüber sind wir uns auch nach den Ausschussberatungen weiterhin nicht ganz einig in diesem Haus.Es gibt bereits einen regen Austausch und vielfältige Kooperationen zwischen Schles- wig-Holstein und den anderen norddeutschen Ländern, die intensivsten mit Hamburg. Dies allerdings unregelmäßig und nur punktuell und nur selten zwischen Parlamentari- ern.Meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen norddeutschen Ländern hab ich auf den Ostseeparlamentarierkonferenzen in Skandinavien getroffen, nicht in Hamburg oder in Hannover. Das ist doch verrückt!Wir brauchen ein Forum in einem größeren Rahmen, das Gelegenheit bietet, zusam- men zu kommen und den gegenseitigen Austausch und das gegenseitige Kennenler- nen zu fördern. Das bildet eine gute Basis, um gemeinsame Konzepte zu entwickeln. Seite 1 von 3 Dafür ist die spärlich besetzte Parlamentarierkonferenz, die CDU und FDP vorschlagen, allerdings nicht weitgehend genug. Diese muss mehr als einen Vertreter einer Fraktion umfassen. Sonst wird es keine Parlamentarier-, sondern nur eine Fraktionsvorsitzen- denkonferenz.Und diese Konferenz kann nur ein Anfang sein. Sie muss dann verbunden werden mit einem Arbeitsgremium, das in die parlamentarische Arbeit eingebunden ist. Ein ge- meinsamer Ausschuss ist dafür der richtige Weg.Der gemeinsame Ausschuss bleibt immer nur unterstützendes Hilfsorgan wie jeder an- dere Landtagsausschuss auch. Er muss genauso demokratisch legitimiert sein wie das Parlament und die dort herrschenden Kräfteverhältnisse selbstverständlich entspre- chend spiegeln.In den gemeinsamen Ausschüssen liegt eine ganz große Chance, dass ein gemeinsa- mes „Wir“ entstehen kann.Themen gibt es genug: Verkehr, Wirtschaft, Schule, Hochschule und viel andere. Sie sind alle im Enquete-Bericht aufgeführt. Der gemeinsame Ausschuss bleibt für uns ein wichtiges Thema für die nächste Legislatur.Gleiches gilt für das gemeinsame Korruptionsregister, dem sie sich im Ausschuss ebenfalls verweigert haben. Sie blockieren damit eine moderne Politik, die Dinge zu- sammen denkt, anstatt sie auseinander zu schreiben. Das ist so als hätte man getrenn- te Fahndungsregister für Straftäter in Schleswig-Holstein und Hamburg.Im zweiten Punkt in dieser komplexen Debatte geht es um die demokratische Legitima- tion von Politik durch das wählende Volk, um einen stärkeren Akzent auf der parlamen- tarischen Arbeit in der Gewaltenbalance zur Exekutive.Mit der europäischen Integration haben sich die Zuständigkeiten der Europäischen Union zunehmend ausgeweitet, so dass es praktisch keinen Politikbereich mehr gibt, der von der europäischen Gesetzgebung nicht erfasst wird.Für uns als Länderparlament ist es wichtig, dass unsere Meinung auch im Bund klar wird. Das Instrument dafür ist der Bundesrat. In ihm sitzen aber die Landesregierungen und keine Parlamentsvertreter.Um unsere Position im Bundesrat deutlich werden zu lassen, muss sie dort auch an- kommen. Deshalb brauchen wir das Weisungsrecht des Landtages an die Landesregie- rung. Ein solches Weisungsrecht ist bereits wortgleich in Baden-Württemberg einge- führt worden.Die Kernkompetenz der Exekutive bleibt unberührt, ein Weisungsrecht für sämtliche Regierungsangelegenheiten wird gerade nicht gefordert. Deshalb ist es auch verfas- sungsgemäß. Die rechtliche Verbindlichkeit dient der Klarheit im organisatorischen In- 2 stitutionsgefüge.Gleiches wird auch in der Stuttgarter Erklärung der Parlamentspräsidenten gefordert. Vor dem Hintergrund einer sich verändernden Entscheidungsstruktur in Europa ist die alte Denkweise nicht länger hinnehmbar. Ebenso sehen dies der ehemalige Bundesver- fassungsgerichtspräsident Prof. Papier und der Landtagsdirektor Prof. Schliesky.Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, tun Sie nicht so, als wäre Ihnen das alles so neu und die Verfassung würde im Eiltempo geändert: Die Ideen zu einer Reform der Parla- mentsrechte sind zwei Jahre alt und werden selbst in ihren eigenen Reihen vertreten. Sie hatten also genügend Zeit, sich mit ihnen auseinander zu setzen.Auch beim Thema Weisungsrecht des Landtages an die Landesregierung bei Verfas- sungsklagen braucht es eine neue Regelung. Da sind noch Nachjustierungen unseres Antrages notwendig. Das arbeiten wir nach und werden das Thema in der nächsten Wahlperiode weiter verfolgen. *** 3