Antje Jansen: "Satzungsermächtigung löst keine Probleme, sondern schafft nur neue."
Presseinformation Jannine Menger-Hamilton Pressesprecherin 122/2012 DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 9 88 16 04 Kiel, 26. April 2012 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 presse@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.deAntje Jansen: „Satzungsermächtigung löst keine Probleme, sondern schafft nur neue.“„Frau Landtagspräsidentin, meine Damen und Herren.Die Landesregierung hat uns einen Gesetzentwurf vorgelegt zur Umsetzung der Satzungsermächtigung nach § 22a SGB II für die Kommunen in Landesrecht. Damit wird den Kommunen die Möglichkeit gege- ben, in Satzungen festzulegen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemes- sen sein sollen.Offensichtlich ist DIE LINKE die einzige Fraktion, die zu diesem Thema Redebedarf im Landtag hat. Das kann natürlich daran liegen, dass CDU und FDP, aber auch SPD, Grüne und SSW in diesen kommunalen Satzungen für unproblematisch haltenWir LINKE sehen das anders: Probleme werden sich weiter verschärfen, wie sie jetzt in Norderstedt aufgetreten sind, wo der Kreis Segeberg die Miethöchstgrenzen für die Übernahme von Unter- kunftskosten Ende 2011 gesenkt hat. Dazu hat der Kreis nicht einmal eine Satzung erlassen müssen. Die soll ja jetzt erst kommen. Das wurde über eine kommunale Richtlinie gemacht.Die Folge ist, dass über 1.000 Menschen aus ihren Wohnungen ausziehen und sich innerhalb von zwölf Monaten neue Unterkünfte suchen sollen. Das gibt nicht nur der Wohnungsmarkt nicht her. Das ist eine entwürdigende Praxis.Das Merkmal der Angemessenheit bildet das entscheidende Kriterium für die Höhe der Leistungen, die für Unterkunft und Heizung gewährt werden. Wenn nun die Umstände des Einzelfalls nicht mehr zu- grunde gelegt werden, besteht für die Betroffenen in vielen Fällen die Gefahr von Leistungskürzungen im Bereich der Kosten der Unterkunft.Zum Ausgleich dieser Leistungskürzungen muss dann ein Teil des Regelsatzes herangezogen werden. In vielen Fällen wird der auf Bundesebene im letzten Jahr von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgehandelte Hartz-IV-Kompromiss für die Betroffenen eine Verschlechte- rung darstellen.Die Regelbedarfe werden durch ein verfassungswidriges Ermittlungsverfahren künstlich niedrig gehal- ten. Sie mögen dazu eine andere Auffassung vertreten, aber die gerade veröffentlichte Entscheidung des Berliner Sozialgerichts fällt ein vernichtendes Urteil über die so aufwändige Neufestsetzung der Regelsätze.Transparent und nachvollziehbar ist daran höchstens die politische Willkür. Eine Prüfung der Angemes- senheit muss sich auf den Einzelfall beziehen und darf nicht hinter der politischen Setzung einer pau- schalen Obergrenze verschwinden.Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum beinhaltet den Anspruch auf die Über- nahme der angemessenen Miete und Heizkosten in voller und nachgewiesener Höhe.Die Satzungsermächtigung zugunsten der Kommunen bedeutet auch keinesfalls eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Durch die Satzungsermächtigung wird für Kommunen mit angespann- ter Haushaltslage nun eine Möglichkeit eröffnet, die kommunalen Leistungen durch niedrige Ober- grenzen für Kosten der Unterkunft zu drücken.Einer der Hauptgründe für dieses Defizit besteht gerade darin, dass der Bund den Kommunen bereits seit Jahren zahlreiche kostenträchtige soziale Aufgeben übertragen hat, ohne für eine angemessene Finanzierung zu sorgen.Im Endeffekt werden hier die Haushaltsnöte der Kommunen gegen das Existenzminimum der Betrof- fenen ausgespielt. Es ist zu befürchten, dass durch kommunale Satzungen zu den Kosten von Unter- kunft und Heizung eine Rechtszersplitterung nicht nur fortgeführt, sondern verfestigt wird. Denn Sat- zungen sind, anders als kommunale Richtlinien, nur mit erheblichem Aufwand wieder zu ändern.Die kommunalen Landesverbände und eine Reihe von Kreisen und kreisfreien Städten versprechen sich von Angemessenheitssatzungen mehr Rechtssicherheit. Wenn überhaupt, dann werden mit der Sat- zungsermächtigung einseitig die Hartz-IV-Verwaltungen gestärkt. Die BezieherInnen von Hartz-IV wer- den dagegen geschwächt.Die Umsetzung der Satzungsermächtigung durch den Gesetzentwurf der Landesregierung löst für die Menschen keine Probleme sondern schafft nur neue.Deshalb darf das Land von der Möglichkeit, die Kommunen zu Satzungen zu ermächtigen oder zu ver- pflichten, keinen Gebrauch machen. DIE LINKE lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung daher ab. Vielen Dank.“ Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de