Bernd Heinemann zu TOP 80: Keine Monopolpolitik im Gesundheitswesen!
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 26. April 2012TOP 80, Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung (Drucksache 17/2224)Bernd Heinemann:Keine Monopolpolitik im Gesundheitswesen!Die SPD-Fraktion bedankt sich zunächst herzlich für den Bericht zur Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung hat sich entschlossen, den Weg der Kreditfinanzierung zu verlassen und stattdessen eine Förderung aus dem Sondervermögen des Wohnungsbaus zu wählen. In der Tat würde der alte Weg dauerhaft zu einem Anwachsen der Zinskosten führen und den Haushalt belasten.Dafür müssen wir aber nun hinnehmen, dass1. die Fördersumme mit 40 Millionen dauerhaft reduziert ist und2. im sozialen Wohnungsbau eine andere Lücke entsteht, so dass die demografische Entwicklung uns bald vor neue Probleme stellt.Wir können unser ohnehin kaum noch vorhandenes Geld nur einmal einsetzen. Und zumindest einigen von uns ist unbehaglich, dass geliehenes Landesgeld zum besseren Renditeergebnis für Aktionäre beiträgt, das will ich dann auch noch sagen, meine Damen und Herren.Der Landesrechnungshof sprach sich noch 2006 für die Umstellung auf eine monistische Krankenhausfinanzierung aus. Insbesondere aus betriebswirtschaftlichen Aspekten und im Interesse einer optimalen Allokation der Ressourcen sollte die Krankenhausfinanzierung im Rahmen der Diagnosis Related Groups also DRG oder Diagnosebezogene Fallgruppen 2refinanziert werden. Die Investitionsmittel sollten schlicht über Zuschläge auf diese DRGs finanziert werden.Die Idee dabei ist: Ein Krankenhaus mit allen Investitionen kostet X, eine Leistung mit allem Aufwand kostet Y, dies ergibt einen DRG mit einem Zuschlag von Z. Gute Idee, denkt man, aber das Risiko des Zins- und Tilgungsvolumens hätte auch uns gezwungen, diesen Weg wieder zu verlassen, wenn es eben nicht zu dieser gewünschten Refinanzierung kommt.Die vertragliche Monistik konnte sich schlicht nicht durchsetzen. Jetzt haben wir sie schleichend und ungesteuert, weil die Landeszuschüsse bundesweit immer weiter einbrechen.Der jetzt eingeschlagene Weg wird von uns nach den gemachten Erfahrungen unterstützt. Aber das ändert leider nichts am massiven Rückschritt bei der Basisfallfinanzierung, der Krankenhäuser gefährdet. Und dies vor allem deshalb, weil diese Büchse der Pandora, der bundeseinheitliche Satz bis 2015, durch den FDP-Referentenentwurf zum GKV- Versorgungsstrukturgesetz geöffnet wurde. Und das fragwürdige Ausführungsgesetz dazu, das Sie unter Punkt 4 morgen ohne Aussprache durchwinken wollen, mit einem neuen Landesgremium u.a. zur Krankenhausplanung lässt PatientInnen und Pflege vor der Tür. Ohne Rücksicht auf die Anhörungsergebnisse drängen Sie in Art. 2 auch noch die Krankenkassen zurück. Refinanzierung der Krankenhäuser nur noch mit dem Segen der Kassenärzte. Wo sind die Grenzen, frage ich Sie.Und noch eine Bedrohung der Refinanzierung der Krankenhauskosten, noch ein Überraschungspaket der FDP gegen die gesetzlichen Krankenkassen: Gemeinsam haben sich mit dem Rückenwind der Monopolkommission der Bundesgesundheitsminister, der Wirtschaftsminister und die Bundesjustizministerin im Bundeskabinett für die Anwendung des Kartellrechtes auf die gesetzlichen Krankenkassen durchgesetzt. Verzweifelt hält der Bundesrat jetzt seit dem 30. März unter der Führung der hessischen CDU-Regierung dagegen. Mit ihrem Antrag will sie verhindern, dass dieses liberale Kartell die solidarischen Krankenversicherungen zu freien Unternehmen im Sinne des Kartellrechtes macht. 3Das ist letztlich ein Schritt zur Privatisierung unseres solidarischen Gesundheitssystems oder, wenn Sie so wollen, eine Verstaatlichung nach liberalem Muster, denn die Pflichten sollen bleiben.Die hessische CDU-Regierung würdigt in ihrem Antrag das Solidarprinzip, nach dem, wie wir wissen, im Insolvenzfall die Kassen sogar füreinander haften müssen. Sie fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag mit Datum vom 14. März auf, sich gegen die Vorschläge der Monopolkommission zur Wehr zu setzen, damit z.B. Rabatte zum Vorteil der Versicherten zukünftig nicht vor Zivilgerichten, sondern weiter vor den Sozialgerichten verhandelt werden.Wird die Refinanzierung von teuren Krankenhausbehandlungen zukünftig zu einer Kartellfrage? Soll hier das Sozialgesetz ausgehebelt werden?Der Bundesrat stimmte der hessischen CDU-Regierungsinitiative mit 15 Stimmen zu. Gut so! Einzig Schleswig-Holstein ist wieder mal allein zu Haus, denn mit dem stellvertretende Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister stemmt sich ein kleines Bundesland wieder mal gegen den Rest der Welt, schon wieder. Neues Spiel, neues Glück. Wird eine Krankenhausbehandlung bald zum Glücksspiel? Sozialliberal ist das alles schon lange nicht mehr.Wir von der SPD werden gegen diese spezielle FDP-Monopolpolitik kämpfen. Keine Zusatzbeiträge und Behandlungsbeschränkungen für sozial benachteiligte Menschen. Die gesetzlichen Kassen repräsentieren unser solidarisches Gesundheitssystem. Krankenhausrefinanzierung durch eine starke GKV muss auf diesem solidarischen Wege auch in Zukunft noch möglich sein.