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26.04.12
15:41 Uhr
FDP

Kirstin Funke: Haushalterische Vorgaben und kulturelle Begehren in Einklang bringen

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 202 / 2012 Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Kiel, Donnerstag, 26. April 2012 Parlamentarische Geschäftsführerin


Kultur / Bibliotheksgesetz



www.fdp-sh.de Kirstin Funke: Haushalterische Vorgaben und kulturelle Begehren in Einklang bringen
In ihrer Rede zu TOP 6 (Bibliotheksgesetz) sagt die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Kirstin Funke: „Bibliotheken leisten zweifelsohne einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bil- dung. Der Gesetzesentwurf zum Bibliothekswesen des SSW wurde – so wird es jedenfalls aus dem Umdruck 17/3974 deutlich – mithilfe des Deutschen Biblio- theksverbandes, Landesverband Schleswig-Holstein, verfasst. Dessen Ände- rungswünsche wurden gänzlich – so steht es dort – übernommen. Das lässt mich jedenfalls etwas stutzig werden, denn es hat zumindest den Anschein, dass die anderen im Anhörungsverfahren vorgebrachten Vorschläge und An- merkungen beim SSW nicht auf besondere Beachtung getroffen sind. Der Entwurf des SSW wurde ein einigen Teilen verbessert. Es wurden einige Anmerkungen, die auch die FDP-Landtagsfraktion angemahnt hat, aufgenom- men. Der Umfang dieser Änderungen war jedoch nicht unerheblich und es ist – wie der Kollege Wengler bereits im Bildungsausschuss zu Protokoll gegeben hat – ohne eine sorgfältige Kostenanalyse nicht seriös abschätzbar, welche konkreten finanziellen Auswirkungen für das Land und die Kommunen hieraus erwachsen. Daher empfand ich den Vorschlag vom Kollegen Wengler als sehr konstruktiv in der Sache, den Entwurf in der kommenden Legislaturperiode in dieser Fassung wieder einzubringen und im Verlaufe des weiteren Verfahrens eine Kostenfolgeabschätzung zu erwirken. Grundsätzlich steht auch die FDP-Landtagsfraktion einer entsprechenden ge- setzlichen Neuregelung positiv gegenüber. Grundsätzlich gilt für uns aber ebenso, dass vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage des Landes bei jeder Neuregelung stets die finanziellen Folgen im Vorhinein genau geklärt werden, damit wir nicht später durch entsprechende, überraschende Entwick- lungen zu unkontrollierbaren Mehrbelastungen kommen. Wir sind uns der besonderen Pflicht des Landes bewusst, die in Artikel 9, Ab- satz 3 der Landesverfassung festgehalten ist. Zugleich haben wir durch die Schuldenbremse auch eine weitere verfassungsrechtliche Verpflichtung. Jede Fraktion dieses und der künftigen Landtage ist an beides gebunden. Daher müssen wir versuchen, beide Vorgaben bestmöglich in Einklang zu bringen.“
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de