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26.04.12
15:26 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zum Bibliothekengesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 6 – Bibliothekengesetz Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt für die Düsternbrooker Weg 70 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Ines Strehlau: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 273.12 / 26.04.2012 Gesetzentwurf eine gute Basis
„Die Förderung der Kultur, einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Bü- chereiwesens und der Volkshochschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“, sagt die unsere Landesverfassung. Trotzdem wird das Unterhal- ten einer Bücherei oft als freiwillige Leistung einer Kommune eingestuft und in Zeiten knappen Geldes werden vielerorts die Zuwendungen gekürzt.
Das ist eine miserable Situation. Für Büchereien, wie auch für andere kommunale Bil- dungsinstitutionen ist es wichtig, berechenbare Perspektiven zu haben. Diese Bere- chenbarkeit gibt es durch feste rechtliche Rahmenbedingungen wie ein Bibliotheksge- setz. Ein Gesetz allein garantiert diese aber noch nicht. Wir sehen es am Archivgesetz, das nur auf dem Papier eine Verpflichtung ist.
Wichtig ist zuerst, dass wir die Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie ihre Aufga- ben auch erfüllen können. Dazu hatten wir in dieser Wahlperiode schon viele Debatten. Als Fazit bleibt, dass die Landesregierung zwar die Konsolidierung des Landeshaus- halts auf den Weg gebracht hat – für uns jedoch mit falschen Schwerpunktsetzungen.
Sie hat aber das, was sie dort ansatzweise aufgebaut hatte, mit ihren Entscheidungen im Bundesrat wieder umgerissen. Es entstanden Steuerausfälle von weit mehr als 100 Millionen Euro, die im Land, aber auch in den Kommunen fehlen.
Mit dem Bibliotheksgesetz werden die Kommunen aber in die Pflicht genommen. Und da liegt für uns der Grund, warum wir bei diesem Gesetz – zumindest noch – nicht mit- gehen können. Es fehlt die Kostenfolgeabschätzung. Diese muss aber gemacht wer- den, um zu wissen, für wen Kosten in welcher Höhe entstehen. Im Vorwort des Ge- setzentwurfes steht zwar, dass sich die zu erwartenden Kosten für die öffentliche Hand Seite 1 von 2 nicht wesentlich ändern werden, weil das Gesetz im Wesentlichen auf eine Bestandssi- cherung abzielt.
Diese Aussage ist aber für uns zu vage, um dem Gesetzentwurf zustimmen zu können. Zumal in Paragraph 13 eine Globalförderung durch das Land festgeschrieben wird, die auch einer Dynamisierung unterliegen soll. Eine andere ungeklärte Frage ist, ob durch den Gesetzentwurf Konnexität ausgelöst wird. In der Anhörung wurde dies von einigen vorgebracht.
Insgesamt aber bleibt, dass wir ein Bibliotheksgesetz wollen und brauchen, um das Bi- bliothekswesen in unserem Land zu stützen. Die Büchereien leisten wichtige Bildungs- arbeit, schon für die Jüngsten. Sie führen Kita- und auch Schulkinder an das Lesen heran. Deshalb ist es ein guter Ansatz, dass Bibliotheken und Schulbibliotheken mitei- nander kooperieren sollen.
Wir müssen die Finanzierung der Bibliotheken auf eine breitere Basis stellen. Die Ge- meinden ohne Bücherei nutzen das Angebot der größeren Kommunen, oft ohne sich daran zu beteiligen. Dort müssen wir die Finanzierungsstrukturen hinterfragen und Lö- sungen finden. Das gilt auch für andere Angebote der großen Kommunen wie Schwimmbäder oder Volkshochschulen. Hierzu liefert der Gesetzentwurf mit der mittel- baren oder unmittelbaren Unterhaltung von Bibliotheken zumindest für den Bereich der Bibliotheken einen Vorschlag. Zum Pflichtexemplarrecht schlägt der Gesetzentwurf ei- nen gangbaren Weg vor.
Wir sehen es als wichtig an, die Position der Bibliotheken in der Bildungslandschaft zu sichern. Wir sehen diesen Gesetzentwurf auch als eine gute Basis für die nächste Lan- desregierung, dieses Ziel zu erreichen. Wegen der noch ungeklärten Fragen vor allem im Finanzierungsbereich, können wir ihm – noch – nicht zustimmen.
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