Bernd Schröder zu TOP 45: Umsteuern in der Fischereipolitik ist notwendig
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 25. April 2012TOP 45, Chancen der EU-Fischereireform 2013 für Schleswig-Holstein nutzen (Drucksache 17/2162, 17/2349)Bernd Schröder:Umsteuern in der Fischereipolitik ist notwendigÄhnlich wie in der EU-Agrarpolitik steht in der Gemeinsamen Fischereipolitik ein Paradigmenwechsel an. Die bisherige Gemeinsame Fischereipolitik hat das Ziel einer nachhaltigen und effektiven Bestandserhaltung und Bewirtschaftung nicht erreicht. Nach wie vor haben einzelne Mitgliedsstaaten Überkapazitäten in der Fischereiflotte, es wird zu viel gefischt, drei Viertel der Bestände gelten nach Kommissionsangaben als überfischt. Ein Umsteuern in der Fischereipolitik ist daher sowohl aus ökologischen als auch ökonomischen Gründen zwingend notwendig. Deshalb begrüßen wir die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform der gemeinsamen Fischereipolitik. Sie bilden eine gute Grundlage für die Diskussion.Jetzt gilt es, die Interessen Schleswig-Holsteins in Brüssel zu vertreten. Neben dem Weg über den Bund ist es sicher auch erfolgversprechend, wenn wir direkt den Kontakt nach Brüssel über unsere Europaabgeordneten aufnehmen, denn das Europäische Parlament ist erstmals gleichberechtigt mit dem Ministerrat an der neuen Gesetzgebung für die europäische Fischereipolitik beteiligt. Unsere Europaabgeordnete Ulrike Rodust ist im Europaparlament Berichterstatterin für dieses für Schleswig- Holstein mit seinen beiden Küsten so wichtige Thema. Und ich bin sicher, dass sie die schleswig- holsteinischen Interessen in Brüssel würdig vertreten wird.Leider ist es uns im Ausschuss nicht ganz gelungen, uns wie in der Vergangenheit über die Parteigrenzen hinweg einheitlich für die anstehenden Verhandlungen zu positionieren. In den meisten 2Punkten entspricht die Beschlussempfehlung des Ausschusses aber dem Ursprungsantrag der Grünen. Diesem konnten wir nur in zwei Punkten nicht zustimmen.Erstens: die Festlegung von Gesamtfangmengen für alle kommerziell genutzten Arten von Fischen und Meerestieren. So besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, für Krabben Quoten einzuführen. Der Bestand ist größer als jemals zuvor. Wir wollen nur da Quoten, wo es biologisch notwendig ist.Zweitens: die Vorhaltung der Fischereirechte in der 12-Seemeilen-Zone ausschließlich für die regionale Küstenfischerei. Hier gibt es gegenseitige, historische Zugangsrechte z.B. für dänische Krabbenfischer, an denen wir nicht rühren wollen.Grundsätzlich hätten wir es befürwortet, die beteiligten Akteure im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss in die Diskussion mit einzubeziehen. Dazu fehlt jetzt leider die Zeit. Das ist schade.Schwerpunkte der Verhandlungen sollten aus unserer Sicht folgende Themen sein: der Erhalt der relativen Stabilität, die intelligente Ausgestaltung eines Rückwurfverbots, eine stärkere Regionalisierung und Dezentralisierung der Entscheidungswege, das eindeutige Bekenntnis zur weltweiten Verantwortung für den Schutz der Fischbestände, eine deutliche Stärkung von Wissenschaft und Forschung im Fischereisektor und die Verhinderung obligatorischer handelbarer Quoten.Wir müssen uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass unsere Kutter- und Küstenfischer erhalten bleiben und in einer anzustrebenden relativen Stabilität zwischen Fangmengen und Fangkapazitäten wirtschaften können. Nur so können unsere Familienbetriebe, die schon seit mehreren Generationen wirtschaften, in eine erfolgreiche Zukunft geführt werden, in der sie weiter einen festen Bestandteil unserer regionalen Identität bilden. Wir lehnen daher die Einführung übertragbarer Fischereibefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten ab. Dies würde kleinere Betriebe benachteiligen, die meist nicht über die notwendigen finanziellen Mittel in diesem Handel verfügen.Zudem sollte die von der EU vorgeschlagene Definition des Begriffs der handwerklichen Küstenfischerei flexibler gefasst und den tatsächlichen Gegebenheiten einer jeden Küstenregion angepasst werden. Die jetzige Definition schließt unter anderem die handwerklichen Krabbenfischer aus. 3Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt ist aus unserer Sicht die Ausgestaltung der Rückwurfverbote. Diese sollten nicht nur nach Arten, sondern auch nach Fischereien eingeführt werden. Bei dem vorgeschlagenen Ansatz finden Fischarten mit hohen Überlebensraten der zurückgeworfenen Fische keine Berücksichtigung. Der gewählte Ansatz würde die fischereiliche Sterblichkeit in diesen Fischereien entgegen dem gewollten Ziel noch erhöhen.Insgesamt gehen die Vorschläge der Europäischen Kommission in die richtige Richtung. Mit den in der vorliegenden Ausschussempfehlung enthaltenen ergänzenden Forderungen ist Schleswig-Holstein in der Diskussion gut aufgestellt.