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25.04.12
15:49 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 29, 52 - Erhalt der Universität Lübeck; Gute Arbeit in der Wissenschaft; Studium und Familie besser vereinbar machen

Presseinformation

Kiel, den 25. April 2012
Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 29, 52 Erhalt der Universität Lübeck; Gute Arbeit in der Wissenschaft; Studium und Familie besser vereinbar machen Drs. 17/2499, 17/2186(neu), 17/1365, 17/1411, 17/2465, 17/2499


Erinnern wir uns: Der Ursprung der Überlegungen eine Stiftungsuniversität einzurichten, war
der Vorschlag der Landesregierung, die Medizinstudienplätze an der Uni Lübeck zu streichen.
Nun haben sich die Universität Lübeck und das Land auf ein Papier geeinigt, mit dem die Uni in
eine Stiftungsuniversität umgewandelt werden soll. Was mich aber vor allem interessiert ist
das „Kleingedruckte“ in der Vereinbarung.


Der Gründungszweck ist die Verbesserung der Einnahmesituation der Universität. Dazu sollen
Zuwendungen von privaten Stiftern eingeworben werden, die die steuerlichen Vorteile des
Sitzungsgesetzes nutzen können. Ein „Nullsummenspiel“ ist das nicht. Eine Zustiftung geht
immer zu Lasten der Gemeinschaft. Auch müssen wir darauf zu achten, wer die Stifter sind und
welche Interessen sie mit ihren Stiftungsgelder verfolgen. 2
Sicher wird die Uni Lübeck durch Zustiftungen in finanzieller Hinsicht gestärkt. Es ist aber auch
ein Schritt in die Privatisierung der Hochschule. Und das darf nicht losgelöst von der Politik
geschehen, weil die Stiftungsuni ein Eisbrecher für weitere Privatisierungen in der schleswig-
holsteinischen Hochschullandschaft sein kann. Deswegen werden wir ganz genau beobachten,
wie sich das weiter entwickeln wird. Denn klar ist: Selbst wenn die Uni Lübeck mit diesem
Schritt etwas mehr an Autonomie gewinnt, die Finanzierung der Hochschulen und die
Gestaltungshoheit ist und bleibt die Aufgabe des Landes! Klar ist aber auch, dass bei der
Finanzierung zukünftig auch der Bund wieder in die Pflicht genommen werden muss.


Erfreulich ist, dass Herr Minister Jost de Jager offensichtlich dazu gelernt hat, wenn er zur
Vereinbarung mir der Uni Lübeck feststellt, die Landesregierung sei bei den Hochschulen „weg
von Konzentrationsbestrebungen im Land“. Positiv ist zudem, dass Positionen des ASTA
berücksichtigt werden. Vor allem sollen die „Rechtsstellung, die Aufgaben und die Organe der
Studierendenschaft“ erhalten bleiben. Was die Erhebung von Studiengebühren betrifft
verweist der ASTA darauf, dass das Bildungsministerium versucht, die Beantwortung auf die
Stiftungsuniversität zu schieben. Das lehnt die Studierendenschaft ab. Die Frage bleibt aber
auch im Eckpunktepapier offen. Der ASTA fordert eine klare Position der „Parlamentarier“ und
die soll er haben: Mit dem SSW wird es keine Studiengebühren geben – auch nicht durch die
„Hintertür“ einer Stiftungsuniversität!


Unklar bleibt, inwieweit der Personalrat und die Gewerkschaften an der Entwicklung des
Papiers beteiligt waren. Die Umwandlung wird aber auf jeden Fall erhebliche Auswirkungen
auf die Beschäftigten und das tarifvertragliche Gefüge haben. Laut Eckpunktepapier sollen die
Beschäftigten bei der Übernahme durch die Stiftung nicht benachteiligt werden. Das soll unter
anderem durch einen Überleitungstarifvertrag und der Aufrechterhaltung der
Versorgungsansprüche sicher gestellt werden. Auch soll das „gesamte Personal“ im Falle einer
Stiftungsauflösung durch das Land übernommen werden. Da die Stiftungsuniversität als
Dienstherr und Arbeitgeber aber das Recht erhält „Tarifverträge abzuschließen“, könnten das 3
öffentliche Dienstrecht und die Flächentarifverträge für den öffentlichen Dienst leicht
umgangen werden. Dass solche Bedenken begründet sind, haben die GEW und Ver.di bei der
Etablierung anderer Stiftungsuniversitäten erfahren müssen. Beim Abschluss von
Haustarifverträgen wird es also von der Durchsetzungsfähigkeit der Personalvertretung und
der Gewerkschaften abhängen, um bestehende Tarifstandards der Beschäftigten langfristig zu
sichern.


Insgesamt sieht der SSW eine Reihe von Problemen. Andererseits will ich sehen, wie die
Prozesse konkret weiter laufen. Und wenn es ein Konzept gibt, dann will ich, dass alle
Betroffenen dem zustimmen. Es gibt also noch Gestaltungsspielräume. Deswegen wird der
SSW dem Antrag der Fraktion „Die Linke“ nicht zustimmen.