Jürgen Weber: Schließung der Sexualmedizin eine "Fehlwahrnehmung"?
Kiel, 23. April 2012 Nr. 127 /2012Jürgen Weber:Schließung der Sexualmedizin eine „Fehlwahrnehmung“? Wissenschaftsminister de Jager hat in einem Radiointerview am 23.02.2012 zum Thema Zukunft der Kieler Sektion für Sexualmedizin behauptet, dass 80 % der Krankenversorgungsmaßnahmen im Bereich der Sexualmedizin, des Opferschutzes und der Forschung und Lehre bereits jetzt durch das Zentrum für Integrative Psychiatrie und nicht durch die Sektion für Sexualmedizin erfolgen würden. Bei der Sorge der Fachleute aus Forschung und Justiz, der Studierenden und der Öffentlichkeit über die Zukunft der sexualmedizinischen Forschung im Falle einer möglichen Schließung der Kieler Sektion für Sexualmedizin handelt es sich nach Aussagen von Herrn de Jager um eine „Fehlwahrnehmung“. Vor dem Hintergrund dieser Aussage hat der Kieler SPD- Landtagsabgeordnete Jürgen Weber eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt:Ich möchte wissen, welche Erhebung oder sonstige Quelle der zitierten Aussage des Ministers zugrunde liegt, die in der Tat in einem deutlichen Widerspruch zu der Wahrnehmung von Fachleuten, Studenten, Justiz und Medien liegt. Auch dürfte interessant sein zu erfahren, welche Lehr- und Forschungskapazitäten beim ZIP denn zur Verfügung stehen und welche sexualmedizinischen Erkrankungen dort überhaupt behandelt werden dürfen. Nach meiner Kenntnis ist der einzige habilitierte Sexualmediziner in Schleswig-Holstein der Leiter der Kieler Sektion für Sexualmedizin. Hier sehe ich die Notwendigkeit, die Behauptung von Herrn de Jager einmal einem Faktencheck zu unterziehen. 2Der Wortlaut der Kleinen Anfrage:Situation der sexualmedizinischen Forschung und Lehre in Schleswig-Holstein nach dem Beschluss des Landtages vom 25.01.2012 Vorbemerkung des Fragestellers Der Minister für hat in einem Radiointerview in der Sendung „Campus & Karriere“ des Deutschlandfunks vom 23.02.2012 zum Thema Zukunft der Kieler Sektion für Sexualmedizin folgendes ausgeführt: „Schon jetzt werden 80 % der Krankenversorgungsmaßnahmen im Bereich der Sexualmedizin, des Opferschutzes und aber auch der der Forschung und Lehre im Bereich des Integrativen Zentrums für Psychiatrie gemacht. Und insofern ging es eher um die Frage einer vernünftigen organisatorischen Aufhängung dieser Sektion und nicht so sehr um die Frage, ob an dieser Sektion die gesamte Sexualmedizin in Schleswig-Holstein hängt, dass ist ein Stück Fehlwahrnehmung gewesen und das hat sich mit der Lösung jetzt auch korrigiert.“ Ich frage die Landesregierung 1. Welche Art der Erhebung oder sonstige Quelle liegt der Aussage des Herrn Ministers, dass „80 % der Krankenversorgungsmaßnahmen, im Bereich der Sexualmedizin, des Opferschutzes und aber auch der der Forschung und Lehre“ bereits jetzt (Zeitpunkt Februar 2012, Anm. des Fragestellers) durch das Zentrum für integrative Psychiatrie (ZIP) wahrgenommen werden, zugrunde? 2. Bitte die Gesamtzahl der Krankenversorgungsmaßnahmen, aufgeschlüsselt nach ICD-10 Gruppen, der Opferschutzmaßnahmen, sowie Angabe über Art und Anzahl von Forschungsvorhaben und Lehrveranstaltungen auflisten und die jeweilige Verteilung auf die Sektion für Sexualmedizin und das ZIP darstellen. 3. Bitte die Höhe der seit 2005 für sexualmedizinische Forschungsvorhaben eingeworbenen Drittmittel, aufgeschlüsselt nach Projekten a) des ZIP, b) der Sektion für Sexualmedizin darstellen. 4. Bitte die Anzahl der sexualmedizinischen Fachpublikationen a) des ZIP, b) der Sektion für Sexualmedizin seit dem Jahr 2005 darstellen. 5. Bitte auflisten, für welche der sexualmedizinischen Erkrankungen a) das ZIP, b) die Sektion für Sexualmedizin jeweils eine abrechnungsfähige Behandlungsermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein besitzt. 6. Bitte auflisten die Zahl der für Sexualmedizin durch anerkannte Fort- und Weiterbildung qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter a) Im ZIP b) In der Sektion für Sexualmedizin 37. Gibt es sexualmedizinisch relevante Erkrankungen, für die derzeit in Schleswig-Holstein kein im Sinne von der KV SH abrechnungsfähiges Behandlungsangebot vorgehalten werden kann, wenn ja welche? 8. Gibt es Pläne zur Trennung der Aufgaben der Sektion für Sexualmedizin in Forschung, Lehre und Patientenversorgung und deren teilweise Verlagerung auf andere Träger? 9. Wird sich die Landesregierung zur Umsetzung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 25.01.2012 dafür einsetzen, dass die Sektion für Sexualmedizin erhalten bleibt? Wenn nein, welche personellen und organisatorischen Anforderungen hält die Landesregierung für notwendig, die vom Landtag geforderte Fortführung der bisherigen Aufgaben der Sektion für Sexualmedizin zu gewährleisten und welche Schritte wird sie unternehmen, dieses sicherzustellen?