Ingrid Brand-Hückstädt: FDP bleibt bei ihrer Linie
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 183 / 2012 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Kiel, Mittwoch, 18. April 2012 Parlamentarische GeschäftsführerinVorratsdatenspeicherung www.fdp-sh.de Ingrid Brand-Hückstädt: FDP bleibt bei ihrer LinieZum Abstimmungsverhalten der FDP in der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ erklärt die medien- politische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand-Hückstädt:„Dass die Positionen von CDU und FDP in Sachen Vorratsdatenspeicherung so gut harmonieren wie Feuer und Wasser, ist allseits bekannt. Wenn wir nun also den Antrag der Grünen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ablehnen, so geschieht dies nur aus Koalitionsräson – wir werden in diesem Punkt eben nicht zueinander finden.“ „Die FDP gibt Bürgerrechte nicht preis – schon gar nicht zu Gunsten eines Schnüffelinstrumentariums, dessen Wirksamkeit sich überhaupt nicht bele- gen lässt. Angebliche Sicherheitsinteressen reichen für uns nicht aus, um massive Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu ermög- lichen. Eine anlasslose, massenhafte Speicherung von Telefonverbindungs- daten wird es mit den Liberalen nicht geben“, stellt Brand-Hückstädt klar. „Die FDP-Fraktion unterstützt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheus- ser-Schnarrenberger weiterhin ausdrücklich in ihrer Weigerung, die EU- Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 entschieden, dass das bisherige deutsche Umsetzungsgesetz verfassungswidrig und nichtig ist und hat damit zugleich Maßstäbe für eine Neuregelung gesetzt. Die Drohung der EU- Kommission mit Strafzahlungen für den Fall, dass Deutschland die Richtlinie nicht bis Ende nächster Woche umsetzt, verwundert doch sehr. Immerhin bedarf es dafür immer noch eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes. Darüber hinaus hält die Kommission selbst an der Richtlinie in ihrer derzeiti- gen Form nicht mehr fest – auf die versprochen Nachbesserungen warten wir aber immer noch“, so Brand-Hückstädt. „Die Bundesjustizministerin hat mit dem „Quick Freeze“-Verfahren einen Vorschlag unterbreitet, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt. Es ist nun an der CDU, substantiiert – ich betone das aus- drücklich – vorzutragen, warum sie diesen grundrechtsschonenden Entwurf ablehnt“, so Brand-Hückstädt abschließend.Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de