Schwarz-Gelb verweigert das Menschenrecht auf medizinische Versorgung
Presseinformation Jannine Menger-Hamilton Pressesprecherin 105/2012 DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 9 88 16 00 Kiel, 18. April 2012 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Mobil: 0160 / 90 55 65 09 presse@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.deSchwarz-Gelb verweigert das Menschenrecht auf medizinische VersorgungCDU und FDP haben in der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses gegen die Erarbei- tung eines Konzeptes für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere gestimmt.„Die Ablehnende Haltung der von CDU/FDP zeigt deutlich, dass diese Parteien nicht für Menschen- rechte stehen, sondern eine ausschließlich abschreckende Flüchtlingspolitik verfolgen. Es ist ent- täuschend, dass die regierungstragenden Fraktionen noch nicht einmal bereit waren, den Bedarf für Schleswig-Holstein zu erheben und ein Konzept zu erarbeiten, mit dem das größte Leid gelin- dert werden könnte. Stattdessen wird die gesamte Verantwortung auf die Bundesebene verscho- ben. Das bedeutet, dass viel Zeit ins Land gehen wird, bevor das Thema überhaupt wieder auf die Tagesordnung kommt. Zum Leidwesen der Betroffenen“, sagt Heinz-Werner Jezewski, flüchtlings- politischer Sprecher der LINKEN Landtagsfraktion.„In Schleswig-Holstein leben Menschen, die ihr Menschenrecht auf Gesundheit nicht wahrnehmen können. Viele von ihnen leben und arbeiten seit vielen Jahren ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland. Wenn sie krank oder schwanger werden, können sie nicht zum Arzt oder ins Kran- kenhaus gehen, weil sie fürchten müssen, dann abgeschoben zu werden. Um diesen unmenschli- chen Zustand zu ändern, haben wir einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht.“HintergrundMenschen haben, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, ein unveräußerliches und unabding- bares Menschenrecht auf Gesundheit. Art. 12 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, so- ziale und kulturelle Menschenrechte normiert den diskriminierungsfreien Zugang zu bestehenden Strukturen des Gesundheitssystems, der Zugang soll rechtlich ebenso wie faktisch bestehen. In Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de Schleswig-Holstein beinhaltet das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) vom 14.12.2001 das Ziel „gleiche Gesundheitsversorgung für alle anzustreben“ (§ 1 GDG). In Schleswig- Holstein, wie auch im Rest der Bundesrepublik, wird die Einlösung dieses Rechtes jedoch zivilge- sellschaftlichen Initiativen und kostenlos arbeitenden ÄrztInnen überlassen. Menschen ohne Pa- piere haben laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Anspruch auf medizinische Versorgung bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen (§ 4 AsylbLG) und wenn es zur Sicherung der Ge- sundheit unerlässlich ist (§ 6 AsylbLG). Aufgrund der Übermittlungspflicht der Sozialämter (§ 87 AufenthG) können sie dieses Recht aber nicht einlösen, ohne von den Ausländerbehörden erfasst zu werden und sich der Gefahr von Abschiebungshaft und Abschiebung auszusetzen.LINKE und Grüne hatten gemeinsam einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Landesre- gierung auffordert ein Konzept zu erarbeiten, damit Menschen ohne Papiere ihr Menschenrecht auf medizinische Versorgung wahrnehmen können, ohne dabei von den Behörden erfasst zu wer- den. Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de