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30.03.12
13:23 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Transfergesellschaft macht vor allem für den Insolvenzverwalter Sinn

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 163 / 2012 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Kiel, Freitag, 30. März 2012 Parlamentarische Geschäftsführerin



Wirtschaft / Transfergesellschaft Schlecker

Wolfgang Kubicki: Transfergesellschaft macht vor allem für den Insolvenzverwalter Sinn
Zur aktuellen Diskussion um eine Transfergesellschaft für den Schlecker- Konzern erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Es ist bekannt, dass Pricewaterhouse Coopers (PwC) die Liquiditätsplanung des Insolvenzverwalters für nicht tragfähig hält. Es ist außerdem bekannt, dass die Liquidität für den Monat Oktober 2012 – dem Monat der geplanten Rückzahlung des Darlehens für die Transfergesellschaft – seitens PwC um fast 80 Prozent nach unten korrigiert wurde. Das zeigt beispielhaft, dass mit einer solchen Korrektur in Höhe von fast 40 Millionen Euro eine solide und verlässliche Planung, die in jedem Fall Grundlage für eine Bürgschaftsent- scheidung sein muss, im Fall Schlecker offenkundig nicht vorlag.
Das würde erklären, warum es dem Insolvenzverwalter offensichtlich nicht ge- lungen ist, auch nur eine einzige Bank für eine Bürgschaft zu gewinnen.
Ordnungspolitisch ist das Verhalten der Länder Niedersachsen, Sachsen und Bayern deshalb nachvollziehbar.
Vor diesem Hintergrund muss jedes Bundesland für sich entscheiden, ob es die Voraussetzungen für eine Bürgschaftsbeteiligung erfüllt oder nicht. Die Wirtschaftsminister können hier lediglich Empfehlungen aussprechen, die in den Kabinetten beschlossen werden. Soweit bekannt, sind diese Entschei- dungen einstimmig gefallen.
Es stellt sich ohnehin die Frage, welchen Sinn eine Transfergesellschaft machen soll, deren ‚Mitarbeiter‘ über die ganze Republik verteilt sind und die, jedenfalls überwiegend, am Arbeitsmarkt problemlos in andere Arbeits- verhältnisse zu vermitteln sind.
Sinn macht eine solche Transfergesellschaft jedenfalls für den Insolvenz- verwalter, der zugunsten der Insolvenzmasse und damit der Großgläubiger,

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2 hier insbesondere der Banken, Ansprüche Dritter auf den Steuerzahler ver- lagern will.
Denn die Mitarbeiterinnen, die Aufhebungsverträge unterzeichnen, um in eine Transfergesellschaft zu wechseln, geben gleichzeitig jede Möglichkeit aus der Hand, sich rechtlich gegen die Kündigung zu wehren und Abfin- dungszahlungen über den Klageweg zu erstreiten.
Dass ausgerechnet Sozialdemokraten, Grüne und Gewerkschafter sich für eine Transferzahlung vom Steuerzahler zu den Banken einsetzen, ohne dass den betroffenen Mitarbeiterinnen auch nur ansatzweise geholfen ist, macht schon nachdenklich.
Dass die Behauptung, es habe hier eine abgestimmte Vorgehensweise ‚der FDP‘ gegeben, ist schon deshalb unzutreffend, weil sich die Landesregie- rungen von Hessen und Schleswig-Holstein unter maßgeblicher Beteiligung der jeweiligen FDP-Minister entschieden hatten, ihren Anteil an der Bürg- schaft zugunsten des Aufbaus einer Transfergesellschaft zu leisten, da je- denfalls in Schleswig-Holstein die Voraussetzungen für eine Bürgschafts- vergabe nach Landesrecht erfüllt waren.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de