Jens-Christian Magnussen: Wir setzen Bürgerbeteiligung im Bereich Erneuerbare Energien konsequent und rechtssicher um das wird sich auszahlen
EnergiepolitikNr. 159/12 vom 27. März 2012Jens-Christian Magnussen: Wir setzen Bürgerbeteiligung im Bereich Erneuerbare Energien konsequent und rechtssicher um – das wird sich auszahlenDer energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Jens-Christian Magnussen, hat die heute (27. März 2012) von Innenminister Klaus Schlie auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes des Bundes bekannt gegebene zweite Anhörungsrunde bei der Ausweisung von Windenergieflächen als „konsequente Anwendung der Bürgerbeteiligung im Bereich erneuerbarer Energien“ bezeichnet.Magnussen betonte, durch das Einarbeiten der Stellungnahmen würde die für Windenergie nutzbare Fläche auf Wunsch der Kommunen sogar noch einmal erhöht – auf nun 1,6 Prozent: „Das zeigt zweierlei: Zum einen zahlt sich die frühzeitige Beteiligung von Kommunen und Bürgern, wie sie CDU und FDP bereits in ihrem Antrag im Oktober 2011 gefordert hatten, aus. Zum anderen stehen die Kommunen den Erneuerbaren Energien sehr offen gegenüber. Dies stimmt auch optimistisch für die Kommunalisierung der Regionalplanung. Es zahlt sich immer aus, die Menschen vor Ort mit gestalten zu lassen“, so Magnussen.950 Stellungnahmen zu neuen Flächenwünschen im Vergleich zu 600 kritischen Stellungnahmen seien ein deutliches Zeichen dafür, dass die Menschen in Schleswig-Holstein der Energiewende positiv gegenüber Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 stünden. „Durch die heutige Entscheidung – mit der wir deutlich zeigen, dass wir die Stellungnahmen der Bürger ernst nehmen – wird die Akzeptanz eher noch steigen“, erklärte Magnussen.Er betonte, dass auch über die Internetseite www.wind-sh.de Stellungnahmen abgegeben werden könnten. „Online-Beteiligung wird in Schleswig-Holstein bereits praktiziert“.Die Zeiten, in denen staatliche Institutionen „mit dem Kopf durch die Wand“ gehen könnten, gehörten endgültig der Vergangenheit an. Deswegen sei es richtig, die von den Menschen gewünschten Veränderungen vorzunehmen und in der Folge die im Raumordnungsgesetz des Bundes vorgeschriebene zweite Anhörung durchzuführen:„Diese fünf Monate Zeit werden wir am Ende durch weniger Widersprüche und Gerichtsverfahren mehrfach aufholen. Es zeigt sich aber auch, dass die rechtssichere Umsetzung der Energiewende ihre Zeit braucht.“, so Magnussen abschließend. Seite 2/2