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22.03.12
18:01 Uhr
CDU

Dr. Michael von Abercron zu TOP 34: Eingriffs-Ausgleichsregelung behutsam weiterentwickeln

Umweltpolitik
Nr. 148/12 vom 22. März 2012
Dr. Michael von Abercron zu TOP 34: Eingriffs-Ausgleichsregelung behutsam weiterentwickeln
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Ich danke der Ministerin für ihren heute hier gegebenen aktuellen Bericht.
Durch Industrie, Besiedlung und Verkehr verlieren wir täglich in unserem Land immer noch über 4 ha an Fläche, die der Landwirtschaft oder der Landschaft entzogen werden. Das ist viel zu Viel! Noch düsterer sieht diese Statistik aus, wenn man den täglichen Verlust an der reinen landwirtschaftlichen Fläche betrachtet. Dieser Wert liegt wahrscheinlich sogar doppelt so hoch!
Eingriffe in Landschaft und Natur müssen nach Bundes- und Landesrecht ausgeglichen werden. Diese Regelung, die vor mehr als 30 Jahren hier in Schleswig-Holstein eingeführt wurde, ist aus zwei Gründen sehr sinnvoll: 1. Der Verlust von Natur wird 1:1 ausgeglichen, so dass die Umweltqualität erhalten bleibt. 2. Die Auflagen zum Ausgleich wirken einem Verbrauch an Fläche entgegen.
Wir als CDU stehen zu dieser Regelung, nicht nur, weil sie von einem unserer Vorgänger erfunden wurde, sondern weil wir überzeugt sind, dass wir den Verbrauch von Flächen weiter bremsen müssen. Wir setzen aber auf eine konsequente Weiterentwicklung.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Dies ist schon deshalb notwendig, weil der Boden ein knappes Gut ist und wir angesichts einer immer noch steigenden Weltbevölkerung gerade mit den hoch produktiven landwirtschaftlichen Flächen sehr sorgsam umgehen müssen!
Wir haben dazu in der letzten Landtagssitzung über die UN-Millenniums-Ziele gesprochen. Während besondere Naturlandschaften über Naturschutzgebiete einen sicheren Schutzstatus haben, unterliegen landwirtschaftliche Flächen völlig unabhängig ihrer ökologischen Wertigkeit keinerlei Schutz. Vielmehr sind neue Nutzungsansprüche hinzugekommen, wenn man an die Energieerzeugung denkt. Es sind keinesfalls nur die Wind- oder Biogasanlagen, sondern auch die notwendigen Stromleitungstrassen, die weiter Flächen in der Landwirtschaft verbrauchen. Alle diese Maßnahmen fordern auch mehr Ausgleichsflächen. Die Zahlen sprechen für sich: Ende 2010 waren etwa 25.000 ha der gesamten Landesfläche Ausgleichs- und Ersatzflächen. Dies entspricht etwa 2,5 % der landwirtschaftlichen Flächen und wir können davon ausgehen, dass dieser Anteil weiter überproportional steigt.
Deshalb sind wir Frau Ministerin Rumpf außerordentlich dankbar, dass sie bereits im letzten Jahr einen Erlass herausgegeben hat, dass bei der Eingriffsregelung auch agrarstrukturelle Belange berücksichtigt werden.
Es kann doch nicht sein, dass wir uns langsam aber sicher die Grundlagen unserer Nahrungsmittelproduktion entziehen. Deshalb sind wir auch als Gesetzgeber nicht untätig geblieben und haben im neuen Landesnaturschutzgesetz die Möglichkeit der Ökokonten eingeführt und damit die Aufwertung von Naturflächen statt einen Verbrauch geschaffen.
Die Konten werden hier bei uns zu einer Erfolgsgeschichte: Wir haben schon jetzt fast 2.000 ha, die so geführt werden!
Angesichts des enormen Flächenverbrauchs sind derartige Maßnahmen nicht nur sinnvoll, sondern geboten! Andere Verfahren wie die produktionsintegrierten Maßnahmen in der Landwirtschaft müssen erprobt und dann auch angewendet werden, wenn sie dem Natur- und Umweltschutz dienen.
Wir müssen alle diese Potentiale heben, um Flächen zu schonen. Wir können froh darüber sein, dass z. B. die Stiftung Naturschutz u. a. bei der Vermittlung von Ökokonten durch die Ausgleichsagentur eine sehr gute Arbeit macht. Andere Potentiale können noch gehoben werden. Wir haben über 60.000 km Knicks in Schleswig-Holstein!

Seite 2/3 Hier sind viele Strecken aufwertbar! Ein weiteres Handlungsfeld sehe ich noch in der Aufwertung von Industriebrachen. Es ist aber immer noch sehr schwer, alte Siedlungsflächen wieder zu nutzen und damit den Flächenverbrauch zu reduzieren.
Die Ursache liegt darin, dass diese Flächen häufig belastet sind und weder der alte Eigentümer noch die öffentliche Hand in der Lage sind, diese hohen Kosten zu tragen.
Es ist nicht verständlich, warum eine Sanierung von Boden immer noch nicht als Umweltschutzmaßnahme verstanden wird. Hier gibt es ganz im Sinne zum Schutz von Mensch und Umwelt ein sehr weites Feld zur Aufwertung und zur Reduzierung des Verbrauchs immer neuer Flächen!
Lassen Sie mich zusammenfassen: - Die Eingriffs- und Ausgleichsregelung ist zum Schutz der Umwelt eine unersetzliche Grundlage, - die Eingriffs- und Ausgleichsregelung muss im Sinne von Flexibilität und Effizienz fortentwickelt werden, - der Flächenverbrauch auch von landwirtschaftlichen Flächen muss eingedämmt werden, - Ökokonten und produktionsintegrierte Maßnahmen sind fortzuentwickeln und müssen vorrangig angewandt werden.
Wir haben eine Verantwortung für unsere Natur und Umwelt. Wir haben aber auch eine große Verantwortung für eine gesicherte und gesunde Ernährung der Bevölkerung. Beide Ziele müssen wir in Übereinstimmung bringen!



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