Wolfgang Kubicki: Verfassungsänderung keinesfalls überstürzen
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort – Sperrfrist: Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 137 / 2012 Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Kiel, Donnerstag, 22. März 2012 Parlamentarische GeschäftsführerinVerfassungsänderung / Stärkung der Rechte des Parlaments www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: Verfassungsänderung keinesfalls überstürzenIn seiner Rede zu TOP 16 und 17 (Änderung der Landesverfassung) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Die Opposition legt den regierungstragenden Fraktionen CDU und FDP heute, knapp sechs Wochen vor der Landtagswahl, zwei Gesetzentwürfe zur Ände- rung unserer Landesverfassung vor. Beide bezwecken die Verankerung eines Weisungsrechts des Landtages gegenüber der Landesregierung in der Verfas- sung. Die Notwendigkeit der Stärkung der Rechte des Parlaments steht indes außer Zweifel.“ Dies habe der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem August 2011, mit dem die Klage des Schleswig-Holsteinischen Landtages gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes abgewiesen wurde, deutlich gemacht, so Kubicki. „Wenngleich wir uns in der Sache sicherlich alle einig sind – den nunmehr von der Opposition eingeschlagenen Kurs kann die FDP- Landtagsfraktion nicht mittragen. Ich halte es für äußerst bedenklich, nur sechs Wochen vor der Landtagswahl noch die Verfassung ändern zu wollen – so hehr das Ziel auch sein mag“, so Kubicki weiter.Angesichts des näher rückenden Wahltermins werde eine ausreichende Bera- tung der Gesetzentwürfe, insbesondere die Anhörung von Experten, nicht mehr möglich sein. Im Hinblick auf die Tatsache, dass das von der Opposition vorge- schlagene Weisungsrecht keinesfalls juristisch unumstritten ist, sei eine ‚Last- Minute‘-Verfassungsänderung geradezu verantwortungslos, so Kubicki.„Die Stärkung der Mitwirkungsrechte des Schleswig-Holsteinischen Landtages ist zweifelsohne geboten – allerdings darf dabei kein Zeitdruck herrschen. Nur eine gründliche vorherige Beratung der verschiedenen Gestaltungsmöglichkei- ten sowie die Klärung sämtlicher juristischer Fragestellungen werden der Be- deutung unserer Landesverfassung gerecht. Für mich besteht kein vernünftiger, nachvollziehbarer Grund, weshalb diese verantwortungsvolle Aufgabe nicht dem nächsten Landtag zufallen soll“, so Kubicki abschließend.Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de