Thomas Rother zu TOP 11: CDU und FDP setzen Feldzug gegen zentrale Orte fort
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 22. März 2012TOP 11, Änderung der Gemeindeordnung, der Kreisordnung, kommunalverfassungsrechtlicher und wahlrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 17/966, 17/967, 17/1660, 17/2368, 17/2408)Thomas Rother:CDU und FDP setzen Feldzug gegen zentrale Orte fortNach nunmehr gut zweijähriger Diskussion nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Amtsordnung kommen wir endlich zu einer Beschlussfassung. Leider kommen wir zu einer Beschlussfassung, die wohl nur von den Regierungsfraktionen getragen wird. Das ist sehr bedauerlich, da es Themen gibt, bei denen eigentlich parteiübergreifend verhandelt und möglichst auch beschlossen werden sollte. Und dieser Themenkomplex gehört dazu. Denn nicht nur Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker von CDU und FDP, sondern die aller anderen hier im Landtag vertretenen Parteien und der freien Wählergemeinschaften würden sich mit ihren Vorstellungen gerne in einem solchen Reformwerk wiederfinden.Wir haben Gespräche über die Veränderung der Vorschriften angeboten und in der Anhörung wurde das von Sachverständigen auch gefordert, zumal die verschiedenen Gesetzentwürfe inhaltlich ja gar nicht so weit auseinander lagen. Die inhaltlichen Unterschiede haben in der Schlussabstimmung des Ausschusses nicht abgenommen, sondern sind noch vertieft worden.Dabei hätte es, nachdem der Innenminister seine schrägsten Vorstellungen – wie beispielsweise die Aufhebung der Verpflichtung zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten – fallen gelassen hat, zu einer großen Gemeinsamkeit kommen können. Im Gemeindewirtschaftsrecht oder dem Gemeinde -und Kreiswahlrecht haben wir doch fast gleiche Vorstellungen. Dort, wo 2diese nicht bestanden, haben wir mit einem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf ein konkretes Angebot gemacht und beispielsweise die Anregung von Professor Ewer aufgegriffen. Insbesondere die Regelung zur Übertragung von Aufgaben auf die Ämter wäre mit unserer Version demnach rechtssicherer. Außerdem wären amtsinterne Zweckverbände in begrenztem Maße für uns vorstellbar.Es zeugt allerdings schon von sehr viel Blauäugigkeit, Herr Minister, wenn Sie in Ihrem Schreiben vom 14.02.2012 zum Thema „Ämter“ anführen: „...die Veranstaltungen (also die Regionalkonferenzen) haben gezeigt, dass die Kommunalpolitik vor Ort gewillt ist, politische Entscheidungen möglichst selbst zu treffen.“ Das ein gutes Zeichen und freut mich, aber damit ignorieren Sie genau die Situation, die uns zur Notwendigkeit der Änderung der Amtsordnung geführt hat.Hinzu kommt, dass wir zweierlei Recht und Verfahren in Bezug auf die Wahl hauptamtlicher Bürgermeister ablehnen. Hauptamtliche Bürgermeister zweiter Klasse – ohne eine Direktwahl – kann man sich sparen!Schon bei Berücksichtigung dieser Vorschläge wäre der Regierungsentwurf für uns zustimmungsfähig geworden. Aber ganz im Gegenteil: CDU und FDP haben den Gesetzentwurf der Landesregierung noch verschlimmbessert und die wertvollen Anregungen aus den Anhörungen wieder einmal ignoriert. Sie haben eine Rolle rückwärts vollzogen – gerade dort, wo der Innenminister einen guten und innovativen Vorschlag gemacht hat. Dass die Zusammensetzung der Amtsausschüsse demokratisch zweifelhaft ist und kleinere Gemeinden gegenüber den größeren bevorzugt, ist bekannt. Eine Trennung von Mandat und Stimmenanzahl war ein kluger Vorschlag, der zu einer besseren Abbildung der Interessen der Bevölkerung geführt hätte.Der Feldzug von CDU und FDP gegen die größeren zentralen Orte nach KAG-Änderung und Landesentwicklungsplan setzt sich an dieser Stelle fort. Und die Einwohner-Grenze des Bösen sinkt für Sie immer weiter. Sie belegen Ihren eigenen Minister durch die Streichung der Regelung über die Anordnung von Verwaltungsgemeinschaften nochmals mit sogenanntem „friendly fire“. Also auch die Stadt Plön scheinen Sie noch klein kriegen zu wollen. Da sind nette 3Gespräche wie am letzten Montag in der Region leider nur ein unzureichender Hoffnungsschimmer.Wir machen Ihnen mit unserem Änderungsantrag, der nichts weiter enthält als die Ursprungsformulierung aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung, ein Angebot dazu, das allen Beteiligten zu einer Gesichtswahrung verhelfen könnte und einen Lösungsweg aufzeigt!Letztendlich wurde eine Chance verpasst, zwar nicht den großen Wurf einer Verwaltungsstrukturreform zu machen, aber es hätte eine notwendige Anpassung an die Realität und die Bedürfnisse in den Kommunen erfolgen können. Diese Chance zu einer kleinen, aber feien Reform wurde vertan!Die Chance werden wir nach dem 6. Mai zu nutzen wissen und bedanken uns an dieser Stelle schon einmal für die gute Vorarbeit des Innenministers in manchen Fragen.