Ingrid Brand-Hückstädt: Auch beim Mitbestimmungsgesetz bleibt es bei der Haushaltskonsolidierung
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 132 / 2012 Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Kiel, Mittwoch, 21. März 2012 Parlamentarische GeschäftsführerinInnen und Recht / Mitbestimmungsgesetz www.fdp-sh.de Ingrid Brand-Hückstädt: Auch beim Mitbestimmungs- gesetz bleibt es bei der HaushaltskonsolidierungIn ihrer Rede zu TOP 2 (Gesetzentwurf zur Änderung des Mitbestimmungsge- setzes) sagt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand-Hückstädt:„Mitbestimmung ist die Teilnahme der Arbeitnehmer oder ihrer Vertretungen am Willensbildungsprozess in ihrem Betrieb. Faire, integere und kooperative Zu- sammenarbeit bildet die Grundlage einer funktionierenden Partnerschaft und ist ein Element der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.“ Die Mitbestimmung sei gerade in Deutschland ohne Frage auch ein Kostenfak- tor. Kosten entstünden durch die Vertretungsorgane wie Personalrat oder Be- triebsrat, durch Gesamträte, verschiedene Ausschüsse, durch Freistellungen von Arbeitnehmern von der Arbeit, Schulungskosten, Reisekosten, Büroräume, Büromaterial, Sitzungszeiten, Fachliteratur etc. Es handle sich hierbei um Kos- ten, die der Arbeitgeber zu tragen habe und die finanziert und erwirtschaftet werden müssten. „Diese Kosten waren der Grund dafür, dass sich die Regie- rungskoalition im Rahmen der Haushaltskonsolidierung seinerzeit mit dem Mit- bestimmungsgesetz Schleswig-Holstein befasst hat“, erklärt Brand-Hückstädt. „Als eines der fünf Länder, die Konsolidierungshilfen erhalten, können wir keine Leistungen versprechen, die andere, auch finanzstarke Bundesländer nicht fi- nanzieren. Natürlich bekommen Personalräte ihr Gehalt gezahlt, wenn sie Per- sonalratsarbeit machen – und zwar in der gleichen Höhe, als ob sie gearbeitet hätten. Damit soll die Sicherung der äußeren und inneren Unabhängigkeit her- gestellt werden, um eine sachdienliche und ordnungsgemäße Arbeit gewähr- leisten zu können. Gerade wegen dieser Unabhängigkeit – und hier sind sich al- le Arbeitsrechtler einig – ist an den Begriff der ‚Unentgeltlichkeit‘ ein strenger Maßstab anzulegen. Besondere Vergütungen oder irgendwelche sonstigen Vor- teile dürfen deshalb nicht gewährt werden. Abweichungen wären nämlich eine Bevorzugung bzw. Benachteiligung von Personalräten im Vergleich zu ihren Kollegen. Der Vorschlag der Linken zeugt also wieder einmal davon, dass sie ihre Anträ- ge allzu oft realitätsfern sind“, so Brand-Hückstädt abschließend.Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de