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19.03.12
17:28 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Lagerung von Atommüll, Haushalt und Bildung

39/2012 Kiel, 19. März 2012


Themen der Plenarsitzung: Lagerung von Atommüll, Haushalt und Bildung
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 21. März, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Themen Lage- rung von Atommüll, Haushalt und Bildung. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungs- punkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum- online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen wer- den.
Mittwoch, 21. März, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 46 Flächendeckende Breitband-Versorgung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2383), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten

Eine schnelle und leistungsstarke Breitband-Internetverbindung ist ein Rückgrat der Wirt- schaft im Lande. Deswegen rufen CDU und FDP auf, den Versorgungsgrad von derzeit rund 98 Prozent aller Haushalte bis 2020 auszubauen, so dass dann „eine nahezu flächendecken- de Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen mit 100 Megabit/Sekunde und mehr im Download“ erreicht wird. Neben den drei Millionen Euro pro Jahr, die für 2013 und 2014 ein- geplant sind, soll die Landesregierung zusätzliches Geld bei Bund und EU einwerben.

Ein vom Wirtschaftsministerium vorgelegter Bericht kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass das nördlichste Bundesland mit einem Versorgungsgrad von 98,1 Prozent über dem Bundesdurchschnitt (97,5 Prozent) liegt und bei den Flächenländern hinter Nordrhein- Westfalen einen „hervorragenden“ zweiten Platz einnimmt. Das selbst gesteckte Ziel einer flächendeckenden Breitband-Versorgung mit einem Megabit pro Sekunde bis Ende 2010 hat

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker die Landesregierung auch vor dem Hintergrund von EU-Vorgaben allerdings nicht erreicht. Vor allem im ländlichen Raum gibt es nach wie vor weiße Flecken.

Um insbesondere auch kleinen Gemeinden den zügigen Anschluss an das schnelle Internet zu ermöglichen, hat die Landesregierung laut Bericht zahlreiche Maßnahmen ergriffen. So werden Gemeinden beim Breitbandausbau aus einem zwölf Millionen Euro umfassenden Förderprogramm des Landes unterstützt. Zahlreiche weitere Gemeinden stehen demnach in den Startlöchern. Zudem wurde unter anderem als Unterstützung für die Kommunen der „Runde Tisch Breitband“ mit den Breitband-Anbietern gegründet, der bundesweit einmalige Glasfaseratlas Schleswig-Holstein aufgelegt sowie das Produkt „IB.Breitband“ der Investiti- onsbank Schleswig-Holstein geschaffen. Eine zentrale Aufgabe beim Ausbau des Breitband- netzes hat darüber hinaus das mit drei Experten besetzte Breitband-Kompetenzzentrum. Es ist die erste Anlaufstelle für Kommunen und berät diese kostenlos zu Fragen wie Förderung, Technologien und Ausbaustrategien.

TOP 1 Aktuelle Stunde über die Sicherung des Schulangebotes in der Fläche, geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten.

Das zentrale Wahlkampfthema Bildung beschäftigt erneut den Landtag. Das Parlament de- battiert in einer Aktuellen Stunde über die „Vorstellung der Landesregierung, der Koalitions- fraktionen und der Oppositionsfraktionen über die Sicherung des Schulangebotes in der Flä- che“. SPD und FDP haben die Aussprache beantragt.

Die Sozialdemokraten beziehen sich auf eine Pressemitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die GEW hatte sich angesichts anhaltender Diskussionen über die Zukunft einzelner Schularten für eine „Klarstellung im Landtag“ eingesetzt. Man erwarte „von allen Landtagsparteien klare und unmissverständliche Worte zur Zukunft der Schulen in Schleswig-Holstein, damit Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler sich dann selber ein umfassendes Bild über die Vorstellungen der einzelnen Parteien machen können.“

Ein Knackpunkt in der Debatte: Der Philologenverband hatte Anfang März den SPD-Plan kri- tisiert, Lehrer künftig nicht mehr für einzelne Schularten, sondern für bestimmte Altersgruppen auszubilden, nämlich für die Primarstufe (erste bis vierte Klasse), die Sekundarstufe I (fünfte bis zehnte Klasse) oder die Sekundarstufe II (Oberstufe). Dies sei „der Sargnagel des Gym- nasiums“, heißt es dazu aus dem Philologenverband. CDU und FDP im Landtag hatten die Kritik aufgegriffen und der SPD eine „Abkehr vom Gymnasium“ vorgeworfen. Lehrkräfte dürf- ten nicht als „Einheitslehrer für die Einheitsschule“ ausgebildet werden. Sie benötigten für die unterschiedlichen Bildungsgänge auch eine unterschiedliche Ausbildung.

Demgegenüber werfen die Sozialdemokraten der CDU vor, mit den geplanten Kürzungen bei den Lehrerstellen „die Schließung von mindestens 100 großen Schulen“ im Lande zu verfol- gen. Um Standorte im ländlichen Raum zu erhalten, schlägt die SPD vor, Regionalschulen in



2 Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Längeres gemeinsames Lernen „gibt den Schulen eine bessere Zukunftsperspektive“.

TOP 5, 36, 38, 39 und 59 - Gesetzentwurf und Resolution zur Ausführung von Artikel 53 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein - Anträge zu den Haushaltseckwerten der Landesregierung und zum Europäischen Fis- kalpakt - Bericht zum Kommunalen Investitionsbedarf, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 17/2248), Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und SSW (Drs. 17/2311), Bericht und Beschlussempfeh- lung des Finanzausschusses (Drs. 17/2346), Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2357), Antrag der Fraktionen von B´90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW (Drs. 17/2361), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/2362), Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1877neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2221), geplanter Auf- ruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Sechs Wochen vor der Landtagswahl streiten Koalition und Opposition über den richtigen Weg zu einem schuldenfreien Landeshaushalt. Dabei bekennen sich alle Fraktionen außer den Linken zur Schuldenbremse in der Landesverfassung. Während Schwarz-Gelb aber ei- nen strikteren Sparkurs anstrebt als die Opposition, warnen SPD, Grüne und SSW vor zu scharfen Einschnitten, vor allem bei der Bildung.

Vor zwei Jahren hat der Landtag mit breiter Mehrheit eine Schuldenbremse in die Landesver- fassung eingebaut und sich damit selbst zum Sparen verpflichtet: Schritt für Schritt muss das klamme Schleswig-Holstein seine Kreditaufnahme herunterfahren, um ab 2020 dann ganz ohne neue Schulden auszukommen. Die schwarz-gelbe Koalition will diesen Verfassungsauf- trag konkret ausformulieren und per Gesetz festlegen, welche Verbindlichkeiten das Land Jahr für Jahr bis 2019 aufnehmen darf. Nach den Beratungen im Finanzausschuss steht die- se Regelung nun vor der Verabschiedung.

Auch SPD, Grüne und SSW wollen eine Spar-Vorgabe. Der Oppositionsvorschlag sieht je- doch einen breiteren Korridor für die Aufnahme neuer Schulden vor. Diese Berechnungen ergäben sich aus dem Abkommen zwischen dem Land und dem Stabilitätsrat, heißt es bei Rot, Grün und SSW. Dieses Gremium von Bund und reichen Geberländern begutachtet re- gelmäßig den Spar-Erfog im Norden.

Nach Lesart von CDU und FDP dürfte Schleswig-Holstein zum Beispiel im kommenden Jahr 783,3 Millionen Euro neue Schulden machen. SPD, Grüne und SSW streben dagegen einen Korridor von 922,3 Millionen an. 2019, im letzten Jahr, in dem Schleswig-Holstein noch Kredi- te aufnehmen darf, wären es 111,9 Millionen (CDU/FDP) beziehungsweise 131,8 Millionen (SPD, Grüne und SSW). Insgesamt könnte das Land nach den Oppositionsplänen von 2013



3 bis 2019 gut 556 Millionen Euro mehr Schulden aufnehmen als Schwarz-Gelb es zulassen will.

Zugleich will die Koalition ein Landtagsvotum herbeiführen, das die Eckwerte der Landesre- gierung für den nächsten Doppelhaushalt 2013/14 unterstützt. Laut den Zahlen des Finanz- ministeriums aus dem Februar soll die Nettokreditaufnahme des Landes auf 441 Millionen Euro im nächsten Jahr und auf 398 Millionen im Jahr 2014 sinken – und damit deutlich unter dem Maximalwert bleiben, den das schwarz-gelbe Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse vorgibt.

In einer eigenen Resolution betonen auch SPD, Grüne und SSW, dass die kommenden Haushalte „selbstverständlich eine geringere Verschuldung vorsehen können“ als im neuen Gesetz festgelegt. Die Zahlen von CDU und FDP seien jedoch unsicher, weil sie weder Steu- errechtsänderungen noch eventuelle höhere Sozialausgaben, Konjunkturschwankungen oder Zinserhöhungen berücksichtigten. Zudem seien die Einschnitte im Bildungsbereich wie etwa die geplante Streichung von Lehrerstellen „weder zielführend noch zukunftweisend“. Zudem plädieren die drei Oppositionsfraktionen für Steuererhöhungen, um die Einnahmen des Lan- des zu verbessern.

TOP 13 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zum Beamtenversorgungsgesetz, Gesetz- entwurf der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2335), geplanter Aufruf 12:10 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten

Unter dem Motto „Geld statt Stellen“ wollen CDU und FDP im Doppelhaushalt 2013/2014 je- weils fünfzehn Millionen Euro mehr in Bildung investieren. Kernpunkt: Der Vertretungsfonds soll auf insgesamt vierundzwanzig Millionen Euro aufgestockt werden, um den Unter- richtsausfall zu bekämpfen. Als Aushilfslehrer sollen auch pensionierte Pädagogen an die Schulen zurückkehren können. Mit einem Entwurf zur Änderung des Beamtenversorgungs- gesetzes will die Koalition bestehende rechtliche Hürden schleifen und das Lehrer-Comeback attraktiver gestalten.

Das Problem: Bisher gilt grundsätzlich, dass Ruhestandsbeamte in keinem einzelnen Monat eine höhere Alimentation erzielen dürfen als zum Ende ihrer aktiven Dienstzeit. An dieser Regelung seien bisher Einsätze von Pensionären als vollwertige Vertretungslehrkräfte ge- scheitert, heißt es bei Schwarz-Gelb – „weil verständlicherweise niemand bereit ist, faktisch ohne Zusatzbesoldung zu arbeiten“. Künftig soll es Ausnahmen geben. So sei beispielsweise der Einsatz einer Lehrkraft für ein Schulhalbjahr möglich, deren Hinzuverdienst dann aber abrechnungstechnisch auf das ganze Jahr umgelegt würde. So werde auch ein finanzielles Interesse an einer neuerlichen Beschäftigungsaufnahme geweckt, und Schüler könnten von der Erfahrung einer lang gedienten Lehrkraft profitieren. Dies sei ein „pragmatischer Lö- sungsansatz zur Bekämpfung von Unterrichtsausfall“, heißt es bei der Koalition.



4 TOP 23, 29, 35, 47 Anträge - Windenergie nutzen statt abschalten - Keine Kürzung der Solarförderung - Energiewende endlich umsetzen - Berichterstattung über den Stand der Energiewende, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2262), Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2320), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Nach der Atom-Katastrophe von Fukushima vor gut einem Jahr hat Deutschland die Ener- giewende eingeleitet: 2022 soll das letzte AKW vom Netz, im Gegenzug sollen erneuerbare Energieträger wie Wind und Sonne stärker genutzt werden. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD die Landesregierung auf, sich für eine „dezentrale und demokratisch getragene Energieversorgung“ im Lande einzusetzen und bei den Nachbar-Bundesländern auf einen beschleunigten Netzausbau zu drängen, damit der Wind-Strom aus dem Norden in die dicht besiedelten Regionen im Süden und im Westen Deutschlands abfließen kann. CDU und FDP rufen die Landesregierung auf, dem Landtag einmal jährlich ein „Monitoring“ über den Fort- schritt bei der Energiewende vorzulegen.

Eine Woche vor der Landtagsdebatte haben die Ministerpräsidenten der fünf norddeutschen Bundesländer bei einem Treffen in Kiel ein Gesamtkonzept mit dem Bund für Offshore- Windparks und deren Anbindung an die Stromnetze verlangt. Bundesregierung, Länder, Netzagentur und Unternehmen müssten an einen Tisch. Bis 2020 sollen Windparks in Nord- und Ostsee rund 10.000 Megawatt Energieleistung liefern. Außerdem wollen die Regierungs- chefs Druck auf die Netzgesellschaft Tennet ausüben, die Berichten zufolge Finanz-Probleme beim Netzausbau hat. Bis Anfang April soll ein Gespräch mit dem Unternehmen stattfinden.

Außerdem greift der Landtag die aktuelle Debatte über die Solarförderung auf und sucht Kon- zepte, wie der Windstrom genutzt werden kann, auch wenn die Netze nicht ausreichen, um ihn an den Kunden weiterzuleiten.

Thema Solarförderung: Die Grünen befürchten ein „Abwürgen des Solarstroms in Deutsch- land“ durch die Kürzungspläne der schwarz-gelben Koalition in Berlin. Union und FDP wollen die Zuschüsse für Sonnenstrom um 20 bis 30 Prozent kappen.

Ziel der Koalition ist es, den Solarstrom stärker an den Markt heran und vom Subventionsmo- dell weg zu führen. Der derzeitige schnelle Ausbau belaste die Verbraucher, da sie die Öko- Förderung über den Strompreis mitbezahlen müssen. Der Plan von Schwarz-Gelb gefährde Arbeitsplätze und erschwere die Energiewende, argumentieren dagegen die Grünen. Hierge- gen müsse sich die Landesregierung im Bundesrat stemmen. Schleswig-Holstein müsse eine Zweidrittelmehrheit in der Länderkammer gegen das Vorhaben organisieren, damit sich der Vermittlungsausschuss mit dem Thema befassen kann. Die neuen Fördersätze sollen nach



5 den Berliner Plänen bereits ab dem 1. April gelten. Der frühzeitige Termin wurde gewählt, um einen „Schlussverkauf“ bei Solar-Anlagen zu verhindern, bei dem Kunden sich schnell noch die alten, höheren Förder-Bedingungen sichern könnten. Denn: Für alle Anlagen, die vor dem Stichtag ans Netz gegangen sind, gibt es einen Bestandsschutz: Sie erhalten auf 20 Jahre garantiert die zum Zeitpunkt der Installation gültigen Vergütungssätze.

Thema Speicherung von Windstrom: Die Windkraft boomt – die schleswig-holsteinischen Windräder hatten nach Aussage des Bundesverbandes Windenergie zum Stichtag 1. De- zember 2011 eine Gesamtleistung von 3.271 Megawatt. Das sind 300 Megawatt mehr als noch ein Jahr zuvor. 46,5 Prozent seines Nettostromverbrauchs bestreitet das nördlichste Bundesland demnach durch Windenergie. Das schafft auch Probleme: Der Ausbau der Stromleitungen kommt mit der Aufrüstung der Windanlagen nicht mit. Konsequenz: Die Betreiber müssen einen Teil ihrer Windräder abschalten, wenn es im Netz eng wird. Hier wol- len die Grünen mit einer neuen Technologie gegensteuern.

Sie fordern von der Landesregierung einen Modellversuch, um den Strom zu nutzen, der zur- zeit beim Einspeisemanagement (Eisman) aufgrund der unterentwickelten Netze verloren geht. Die Grundidee stammt von schleswig-holsteinischen Wissenschaftlern: Der so genannte Eisman-Strom soll dazu genutzt werden, um Methan oder Wasserstoff zu erzeugen und ins Gasnetz einzuspeisen. Das Gas lasse sich dann später wieder in Strom umwandeln, so die Grünen. Um dieses Prinzip zu testen, fordern die Grünen einen Feldversuch für 1.000 Strom- kunden in einer Modellregion im Lande. Die Landesregierung soll sich bei der Bundesnetz- agentur dafür einsetzen, dass dieser Feldversuch nicht durch Netz-Abgaben finanziell be- lastet wird. CDU und FDP stehen diesem Vorschlag offen gegenüber. Sie verweisen zudem darauf, dass der Netzengpass beseitigt werden könnte, wenn in diesem Jahr die 110- Kilowatt-Leitung zwischen Breklum (Nordfriesland) und Flensburg in Betrieb geht.

TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes, Gesetz- entwurf der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2168), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/2265), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Linke will das Mitbestimmungsgesetz sowie die Entschädigungsverordnung für Personal- räte im öffentlichen Dienst in zahlreichen Einzelpunkten ändern und damit die Position der Arbeitnehmervertretung stärken. Für den Vorstoß gab es im Innen- und Rechts- sowie im Finanzausschuss zwar die Zustimmung von SPD und SSW. Schwarz-Gelb votierte jedoch gegen das Paket, so dass es nun im Plenum vor der Ablehnung steht. Die Grünen enthielten sich im Ausschuss.
So streben die Linken eine höhere Zahl an Personalvertretern in zahlreichen Dienststellen an. Nach geltendem Recht gibt es in einer Behörde mit 101 bis 500 wahlberechtigten Mitarbeitern einen fünfköpfigen Personalrat. Demgegenüber soll die Personalvertretung nach Auffassung der Linken fünf Mitglieder haben, wenn 51 bis 150 Mitarbeiter in der Dienststelle beschäftigt


6 sind. Bei bis zu 300 Beschäftigten sollen es sieben, und bei bis zu 600 Beschäftigten sollen es neun Personalräte sein. Zudem sollen Personalräte Anspruch auf Sitzungsgelder erhalten, und sie sollen mehr Bildungsurlaub nehmen können: 20 statt bisher zehn Arbeitstage pro Amtszeit eines Personalrates.
TOP 6 - Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesministergesetzes, des Abgeordnetengeset- zes und des Landesbeamtengesetzes - Antrag zur Sicherstellung der Transparenz bei Abgeordnetenverhalten, Gesetzentwurf der Fraktionen von B´90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW und SPD (Drs. 17/402neu), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Grüne, Linke und SSW wollen die Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Ministern ausweiten – sind mit ihrem Vorschlagspaket aber im Innen- und Rechtsausschuss am Widerstand von CDU und FDP gescheitert. Auch Politiker hätten ein Recht auf Privat- sphäre, hatten Vertreter von Schwarz-Gelb in der ersten Debatte im März 2010 dagegenge- halten. Amts- und Mandatsträger dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, nur weil sie einen Einblick in private Unterlagen ablehnten.

Die drei Oppositionsfraktionen möchten das Ministergesetz, das Abgeordnetengesetz, das Beamtengesetz sowie die Verhaltensregeln für Abgeordnete und Minister ändern. Der Ent- wurf sieht vor, die Regelungen des Bundestages auf den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Landesminister zu übertragen. Dann wären die Politiker verpflichtet, ihre Nebentätig- keiten in eine von drei Stufen einzuordnen: 1.000 bis 3.500 Euro, 3.500 bis 7.000 Euro und über 7.000 Euro pro Monat. Diese Angaben sollen dann im Handbuch und auf der Website des Landtages veröffentlicht werden. Bisher sind die Angaben zu Zuverdiensten - ohne finan- zielle Einordnung - freiwillig.

Für Landtagsabgeordnete wollen Rot, Grün und Linke außerdem festschreiben, dass die Ausübung des Mandats „im Mittelpunkt“ ihrer beruflichen Aktivitäten stehen muss. Ausdrück- lich verboten werden soll „die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen, die nur deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen der oder des Leistenden im Landtag erwartet wird“. Zudem sollen Abgeordnete und Landesminister, die nebenher einen Beruf ausüben oder in Aufsichtsräten sitzen, die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten öffentlich machen. Und: Auch berufliche Aktivitäten eines Ministers vor dem Amtsantritt sollen bekannt gemacht werden, wenn sie „auf für die Tätigkeit als Regierungs- mitglied bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können“.

TOP 11 - Gesetzentwürfe zur Änderung der Gemeindeordnung, der Kreisordnung, des Geset- zes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher und wahlrechtlicher Vorschriften, des Finanzausgleichsgesetzes, der Amtsordnung sowie des Gemeinde- und Kreis- wahlgesetzes

7 - Anträge zum Erhalt der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und der hauptamt- lichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Gesetzentwurf der Fraktion des SSW (Drs. 17/1335), Antrag der Fraktionen der SPD, B´90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE (Drs. 17/966neu), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplan- te Redezeit 35 Minuten
Landesregierung, SPD und Grüne haben im vergangenen Jahr drei verschiedene Pakete zur Reform des kommunalen Verfassungsrechts und des Wahlrechts für Städte, Kreise und Ge- meinden vorgelegt. Nach intensiver Debatte im Innen- und Rechtsausschuss steht der Koali- tionsentwurf nun mit einigen Änderungen vor der Verabschiedung. Zudem befasst sich der Landtag abschließend mit weiteren Änderungsvorschlägen der Opposition zum Kommunal- recht, die allesamt vor der Ablehnung stehen. Eine Neufassung der Kommunalverfassung war notwendig geworden, nachdem das Landesverfassungsgericht die bisherige Amtsord- nung vor zwei Jahren für verfassungswidrig erklärt hatte. Denn sie ließ zu, dass Gemeinden ihre Selbstverwaltungsaufgaben unbegrenzt auf die Ämter übertragen konnten. So wurden immer mehr Aufgaben vom Gemeinderat an den jeweiligen Amtsausschuss abgegeben, der aber nur mittelbar demokratisch legitimiert ist.
Aus dem Urteil ergeben sich zwei mögliche Wege: Entweder die übertragbaren Aufgaben werden mit einem Katalog begrenzt, oder für die Amtsausschüsse wird eine Volkswahl einge- führt. Koalition und Sozialdemokraten bevorzugen den ersten Weg, die Grünen den zweiten. Nach Vorstellung der Landesregierung sollen die direkt gewählten Kommunalpolitiker in den Gemeinden selbst entscheiden, ob sie eine Aufgabe wahrnehmen oder sie auf das Amt über- tragen. Dabei soll die Formel "5 aus 16" gelten: Aus einem Katalog von 16 Selbstverwal- tungsaufgaben können die Gemeinden bis zu fünf an das Amt abgeben. Der Katalog enthält unter anderem die Abwasserbeseitigung, die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst und die Trägerschaft von Schulen und Kitas. Auch die SPD plädiert für maximal fünf Aufga- ben, die eine Gemeinde an das Amt abgeben kann.
Die Grünen wiederum sind für eine Direktwahl der Amtsausschüsse, wollen diese Ebene am liebsten aber ganz abschaffen und durch Großgemeinden ersetzen. Dafür wollen sie finan- zielle Anreize setzen. So soll es für die Auflösung einer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwal- tung 100.000 Euro geben. Zwangszusammenlegungen lehnen die Grünen aber ab: Gemein- den sollen per Bürgerentscheid selbst entscheiden, ob sie sich bis zum 31. Dezember 2012 zu größeren Einheiten zusammenschließen wollen und dadurch die Ämter überflüssig ma- chen – oder nicht.
Auch die Landesregierung setzt auf die Kooperation zwischen Gemeinden, allerdings über so genannte amtsinterne Zweckverbände. Die Mitglieder des Amtsausschusses sollen zugleich auch Mitglieder des Zweckverbandes sein. Das lehnt die SPD ab, weil diese Zweckverbände nicht demokratisch legitimiert seien. Grundsätzlich setzen die Sozialdemokraten auf „Verwal- tungsgemeinschaften“ zwischen Gemeinden „als Alternative zur Zwangseinamtung“.



8 Weitere Aspekte der Kommunalreform:
Bürgerbeteiligung: Die Landesregierung will es den Kommunen selbst überlassen, „auf wel- che Weise sie die Einwohner beispielsweise über bedeutende Angelegenheiten informieren und ob sie Einwohnerversammlungen und Einwohnerfragestunden veranstalten“. Auch kön- nen die Kommunalausschüsse im Einzelfall entscheiden, ob sie die Öffentlichkeit zu ihren Sitzungen zulassen. Dagegen pochen die Sozialdemokraten auf festere landesweite Vorga- ben für das Mitspracherecht. So soll es in hauptamtlich geführten Gemeinden grundsätzlich einen Kinder- und Jugend- sowie einen Seniorenbeirat geben, und die Hürden für Bürgerbe- gehren sollen gesenkt werden, und die Verwaltung soll den Initiatoren besser unterstützen.
Bürgermeister: Gemeinden sollen nach Willen der Koalition bereits ab 4.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Bürgermeister beschäftigen dürfen. Bisher brauchen Gemeinden unter 8000 Einwohnern eine Extra-Zustimmung des Innenministers. Die SPD unterstützt diesen Plan.

Wahlrecht: Wie bereits im Landtagswahlrecht, so wird auch auf kommunaler Ebene das alte Zählverfahren nach d’Hondt, das einen Verzerrungseffekt zuungunsten kleinerer Parteien mit sich bringt, durch das System nach Sainte Laguë-Schepers ersetzt. Das sieht der Entwurf der Landesregierung vor. Der SSW hatte sich bereits zuvor dafür ausgesprochen, das Wahlsys- tem bei den Kommunalwahlen umzustellen - dieser Vorstoß hat sich nun bei den Ausschuss- beratungen erledigt. Und: Die SPD will in den Städten und Kreisen die Zahl der Wahlkreise verringern und dafür mehr Bewerber über die Listen wählen lassen. Die vergleichsweise hohe Zahl an Wahlkreisen hat nach der letzten Kommunalwahl in einigen Stadtvertretungen und Kreistagen zu zahlreichen Überhang- und Ausgleichsmandaten geführt.
Städte: Für Städte über 50.000 Einwohner soll nach Willen der Koalition der Sonderstatus „Große kreisangehörige Stadt“ eingeführt werden. Dadurch können Aufgaben und Zuständig- keiten des Kreises vollständig auf die Stadt übertragen werden. Das Pilotprojekt für diese Form interkommunaler Zusammenarbeit ist Norderstedt, das diesen Status bereits seit 2005 besitzt. Die SPD will, dass Städte bereits ab 25.000 Einwohnern zur „Großen kreisangehöri- gen Stadt“ werden.
Abschließend geht es auch um diese Gesetze:
Gemeindeordnung / Fragestunden: Die Grünen wollen den Bürgern in den Kommunen ein größeres Mitspracherecht einräumen. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung der Ge- meindeordnung vor. Die Oppositionsfraktion möchte den Einwohnern der Städte und Ge- meinden unter anderem das Recht einräumen, bei öffentlichen Sitzungen Fragen zu stellen sowie eigene Vorschläge oder Anregungen einzubringen. CDU und FDP waren im Ausschuss dagegen.



9 Kinder- und Jugendbeteiligung: Laut Gemeindeordnung müssen Gemeinden Kinder und Jugendliche fragen, wenn sie Projekte planen, die die junge Generation betreffen – etwa bei Spiel- und Sportplätzen. SPD, Grüne und Linke fordern die Landesregierung auf, an dieser Regelung festzuhalten, die Koalition votierte im Ausschuss gegen diesen Antrag.

Gleichstellungsbeauftragte: SPD, Grüne und Linke wollen wieder mehr hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte im Lande. Nach Willen der Oppositionsfraktionen soll es wieder in allen Kommunen ab 10.000 Einwohner einen solchen Posten geben. Derzeit liegt die Grenze bei 15.000. Die Koalition will hieran festhalten.

Donnerstag, 22. März, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 64 Bericht zum Sachstand Schulsozialarbeit, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2072), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2326), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung will mehr Geld für die Sozialarbeit an Schulen bereitstellen. Die Mittel sollen von 800.000 Euro im letzten Jahr und 1,7 Millionen Euro im laufenden Jahr auf 4,7 Millionen im Schuljahr 2013/14 aufgestockt werden. Das ist ein Kernpunkt eines Regierungs- berichtes, den CDU und FDP angefordert haben. Auch wenn die Mittel für die Schulsozialar- beit steigen, reicht der Betrag nach Angaben der Landesregierung aber nicht aus, um im ganzen Land flächendeckend Schulen zu fördern. Stattdessen sollen Schwerpunkte ausge- wählt und einzelne Projekte unterstützt werden. Schulsozialarbeit - das ist zum Beispiel Dro- genprävention, Kurse zum friedlichen Umgang mit anderen oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen auch nach Schulschluss. Dies zu organisieren ist Aufgabe der Kommunen, das Land hilft aber mit Konzepten und Geld nach. In allen Kreisen stehen die Grundschulen im Fokus, allerdings mit unterschiedlichen Schwerpunkten. So wurden im Kreis Pinneberg ins- besondere die Arbeitsbedingungen der Sozialarbeiter im ländlichen Raum verbessert, wäh- rend in anderen Kreisen (beispielsweise Ostholstein und Steinburg) das Hauptaugenmerk auf Präventionstraining und der Schulung zur gewaltlosen Konfliktlösung lag. Die Landesregie- rung bewertet diese Projekte in ihrem Bericht durchweg positiv.

Das Geld, das das Land zur Verfügung gestellt hat, wurde im letzten Schuljahr nicht vollstän- dig von den Kommunen genutzt. Von den für 2011 bereitgestellten 800 000 Euro wurden nur etwa 500 000 abgerufen. Nach Meinung der Landesregierung ist diese Tatsache der kurzen Zeit, die die Kommunen zur Verfügung hatten, geschuldet. Es mussten zunächst Konzepte entwickelt werden, dann mussten die Schulämter mit den örtlichen Trägern darüber beschlie- ßen und anschließend die Träger geeignetes Personal finden. Nachdem diese Probleme aber nun überwunden wurden, ist sich die Landesregierung sicher, dass die bereitgestellten Mittel im nächsten Schuljahr vollständig ausgeschöpft werden.



10 TOP 16 und 17 Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und des SSW (Drs. 17/2358, 17/2359), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Opposition will die Regierung in Kiel an Landtagsbeschlüsse binden. SPD, Grüne und SSW wollen so das Parlament stärken. Sie möchten eine entsprechende Verfassungsände- rung noch vor der Landtagswahl durchsetzen. CDU und FDP lehnen eine Reform „im Eiltem- po“ allerdings ab. Bei der Initiative aus der Opposition geht es um Konflikte zwischen Land und Bund, wie etwa bei der Auseinandersetzung um die Schuldenbremse. Der Landtag hatte gegen die Schuldenbremse des Bundes Verfassungsklage erhoben, weil er dadurch seine Haushaltsautonomie verletzt sah. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage im vorigen September mit der Begründung ab, der Absender sei falsch gewesen: Nur die Regierung hät- te klagen können - was diese aber nicht wollte. Die schwarz-gelbe Landesregierung habe damit den Willen des Parlaments ignoriert, heißt es dazu bei SPD, Grünen und SSW. Die Einführung eines Weisungsrechts gegenüber der Landesregierung sei notwendig, damit der Landtag seine Aufgabe als Legislativorgan uneingeschränkt ausüben könne, heißt es weiter.
Außerdem wollen die drei Oppositionsfraktionen erreichen, dass das Land einer Übertragung seiner Entscheidungskompetenzen an die EU nur zustimmen darf, wenn eine entsprechende Stellungnahme des Parlaments vorliegt. Der Landtag soll die Landesregierung zudem anwei- sen können, beim Bund auf eine Klage beim Europäischen Gerichtshof zu drängen, falls Brüssel die Subsidiarität nicht beachtet. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine staatliche Aufgabe soweit möglich von der unteren Ebene wahrgenommen werden. Die EU darf nur tätig werden, wenn die Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen und wenn die politi- schen Ziele besser auf der Gemeinschaftsebene erreicht werden können. In ersten Reaktio- nen wandten sich die Spitzen von CDU und FDP jedoch dagegen, die Verfassungsänderun- gen noch vor der Wahl am 6. Mai zu beschließen und damit zu „überstürzen“. Für die formelle Beratung in einem geregelten Verfahren blieben nur etwa zwei Wochen Zeit. Dies werde dem Wesen der Verfassung nicht gerecht. In der Sache signalisierten Schwarz und Gelb jedoch Gesprächsbereitschaft: In der neuen Legislaturperiode könne ohne Zeitdruck über das Ob und Wie solcher Vorschläge beraten werden.
TOP 22 Vertrauen statt Plagiatsoftware an schleswig-holsteinischen Schulen, Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2160), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Verlage von Lehrbüchern sollen Schulcomputer mit einer speziellen Software durchforsten können, um nach Raubkopien ihrer Bücher zu spähen. Den Einsatz dieser so genannten Schultrojaner sieht ein Vertrag zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie den Schulbuchverlagen und den Verwertungsgesellschaften für Texte, Musik und Fotos vor. Vor allem Lehrer äußerten hiergegen datenschutzrechtliche Bedenken: Pädagogen würden so als Raubkopierer denunziert. Im letzten Dezember haben die KMK und ihre Vertragspartner das Abkommen ausgesetzt. Die Regelung soll „jedenfalls nicht im Jahr 2012“ zum Einsatz kom-


11 men, heißt es bei der KMK. Die Linken im Landtag fordern nun, das Abkommen grundsätzlich zu überarbeiten. Auch die Kultusministerkonferenz kündigte an, mit ihren Partnern „im ersten Quartal 2012 ein weiteres Gespräch zu führen, um mögliche Alternativen zu diskutieren“.

Grundsätzlich stellt sich die KMK hinter das Abkommen: Es schaffe „eine rechtliche Grundla- ge dafür, dass Schulen in bestimmtem Umfang auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zugreifen und diese ohne bürokratischen Aufwand für die Schule nutzen können“. Ohne die- sen Vertrag müsste jede Schule zunächst bei dem betroffenen Verlag die Erlaubnis zum Ko- pieren einholen und dann einzeln mit dem Schulbuchverlag abrechnen.

TOP 25 Neuordnung der Universitätsmedizin in Schleswig-Holstein, Antrag der Frakti- onen von CDU und FDP (Drs. 17/2279), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Im Januar haben die Universitäten Kiel und Lübeck ihr Zukunftskonzept für die Hochschul- medizin im Lande vorgestellt. Im Kern sollen beide Standorte dabei unter einem gemeinsa- men Dach - einer Holding - eigenständiger als bisher arbeiten können. Nun nimmt die Lan- desregierung auf Antrag von CDU und FDP Stellung zu dem Papier. Unterdessen hat das Kabinett auch den Weg für die bauliche Sanierung des Universitätsklinikums (UKSH) geeb- net. Private Investoren sollen hierfür die Gebäude übernehmen, das Land mietet sie zurück.

Thema Zukunftskonzept: Das Programm der beiden Unis sieht vor, dass Kiel und Lübeck unabhängiger und eigenverantwortlicher arbeiten als bisher. Eine übergreifende Holding soll beide Klinika zusammenfassen. Sie soll nach den Plänen von einem Strategievorstand gelei- tet werden, der sich aus den Mitgliedern beider Klinikvorstände zusammensetzt. Die Holding soll sich um strategische Fragen sowie um die Koordinierung der gemeinsamen Tochterun- ternehmen, der übergreifenden Einrichtungen der Krankenversorgung und der Verwaltung kümmern. Campusübergreifend agieren unter anderem die Labordiagnostik und ein Zentrum für Integrative Psychiatrie.
Demgegenüber sollen sich die Klinikvorstände jeweils vor Ort auf das operative Geschäft konzentrieren. Außerdem wollen die Unis in Kiel und Lübeck die wissenschaftliche Zusam- menarbeit verstärken. Für diese Aufgabe soll ein Gremium gebildet werden, dass Ziele mit dem Land abstimmt und Forschungsvorhaben koordiniert.
Holding und Klinika sollen als Anstalten öffentlichen Rechts organisiert werden, um weiter eine öffentliche Trägerschaft der Krankenversorgung zu sichern. Privatisierungsüberlegungen wären damit vom Tisch. Aus Sicht beider Unis könnte eine neue Struktur 2014 umgesetzt werden. Die bis dato eigenständigen Klinika in Kiel und Lübeck waren 2003 zum Universitäts- klinikum Schleswig-Holstein zusammengeführt worden. Mit ihren Vorstoß in Richtung mehr Eigenständigkeit orientieren sich die beiden Standorte auch an einer Empfehlung des Wis- senschaftsrates aus dem letzten Jahr.



12 Thema Gebäude-Sanierung: Das Mammutvorhaben wird voraussichtlich 2014 beginnen. Das Gesamtprojekt hat ein Volumen von mehr als einer halben Milliarde Euro. Viele Gebäude werden neu gebaut und modernisiert, Einrichtungen anders positioniert, um Abläufe zu ver- einfachen und aufwendige Patiententransporte deutlich zu verringern. Die Landesregierung hat im Februar das Vergabeverfahren für ein Projekt in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) auf den Weg gebracht. Ein Investor soll die Gebäude mit den Krankenstationen über- nehmen, sanieren, 25 Jahre lang betreiben und an das Uni-Klinikum verpachten. 380 Millio- nen Euro sind für die Baumaßnahmen eingeplant. 160 Millionen Euro sind für die Immobilien des Bereichs Forschung und Lehre vorgesehen. Diese Kosten werden aber öffentlich finan- ziert, und zwar aus der Landeskasse, von beiden medizinischen Fakultäten und vom Univer- sitätsklinikum aus Effizienzgewinnen, die es mit der Sanierung erreichen will.

TOP 20 und 65 Anträge und Bericht zur Landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1939), Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2153), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holsteins Tierhalter setzen zunehmend auf Massentierhaltung, monieren Grüne und Linke. So drängten sich oft mehrere tausend Schweine oder Hühner in einem Stall. In den „Tierfabriken“ sinke die Lebensqualität der Tiere, und es könne zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsschäden für die Menschen in der Umgebung kommen. Deswegen fordern die beiden Oppositionsfraktionen schärfere gesetzliche Vorgaben von Bund und Land. Die Landesregierung verweist unterdessen auf den hohen wirtschaftlichen Druck, dem Mastbe- triebe ausgesetzt seien. Der habe zu einer Modernisierung der Anlagen geführt - auch im Bereich Tierschutz.

Der Bund soll nach Willen der Grünen eine Obergrenze für die Größe von Stallbauten ins Baugesetzbuch schreiben. Zudem soll es eine Kennzeichnungspflicht für Fleisch aus Mas- senproduktion geben. Vom Land erwarten die Grünen, dass die Brandschutzbestimmungen in der Landesbauordnung verschärft werden, damit die Tiere bei einem Feuer nicht im Stall gefangen sind und qualvoll verenden. Und: Das Land soll untersuchen, wie sehr sich Atem- wegserkrankungen und resistente Keime durch die Abfälle aus der Tierhaltung in der Umge- bung verteilen. Die Linken sprechen sich zudem dafür aus, öffentliche Investitionshilfen an die Einhaltung von Tierschutzstandards zu knüpfen. Zudem fordern sie strengere Kontrollen.

In einem von CDU und FDP angeforderten Bericht stellt das Landwirtschaftsministerium den „hohen Wettbewerbsdruck“ für die Branche heraus: „Die landwirtschaftlichen Betriebe sind gefordert, qualitativ hochwertige Lebensmittel zu günstigen Preisen unter Einhaltung der rechtlichen Normen zu produzieren.“ Der hart umkämpfte Markt habe zu einem erheblichen Konzentrationsprozess geführt. So gab es 1999 noch 3.232 Schweinemastbetriebe mit rund 1,365 Millionen Tieren im Lande. 2010 war die Zahl der Betriebe um 54 Prozent auf 1.742 gesunken – die Zahl der Tiere jedoch um 19 Prozent auf 1,62 Millionen angestiegen. „Folge dieser Entwicklung ist ein hoher Investitionsbedarf für Stallanlagen und Wirtschaftsgebäude



13 und damit einhergehend sind höhere Standards im Bereich Tier- und Umweltschutz festzu- stellen“, heißt es.

TOP 61 Pflegepolitische Perspektiven des Landes Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1975), Bericht der Landeregierung (Drs. 17/2223), geplanter Aufruf 16:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In den kommenden Jahren wird es immer mehr pflegebedürftige ältere Menschen in Schles- wig-Holstein geben – und voraussichtlich immer weniger Pflegefachkräfte. Es sei eine „ge- samtgesellschaftliche Aufgabe“, diese Entwicklung zu meistern, betont die Landesregierung in einem von CDU und FDP beantragten Bericht. Die Menschen werden älter, während die Geburtenrate sinkt. Konsequenz: Die Zahl der Pflegebedürftigen wird laut den Berechnungen der Pflegestatistik von derzeit rund 80.000 auf 114.000 im Jahr 2025 ansteigen. Im gleichen Zeitraum wird die Zahl der Erwerbstätigen im Lande um rund 50.000 sinken. Und: Die Kosten für die Pflege werden sich innerhalb der nächsten 40 Jahre voraussichtlich auf 2,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts verdoppeln.

Ein Lösungsansatz: Die Landesregierung will die häusliche Pflege stärken, denn „die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld bleiben.“ Dies senke auch die Kosten, denn eine Betreuung in einem Heim sei sehr viel teurer. Um die Pfle- ge in häuslicher Umgebung zu ermöglichen, spricht sich die Landesregierung für eine wohn- ortnahe „Pflegeinfrastrukturplanung“ der Kreise und Städte aus, in der Beratungsangebote sowie ambulante und stationäre Dienste vernetzt werden.

Zudem müsse der Beruf des Alten- und Krankenpflegers attraktiver werden, etwa durch eine höhere Bezahlung, mehr Aufstiegschancen sowie durch bessere Arbeitsbedingungen – etwa was den Zeitaufwand und die körperliche Belastung angeht. Grundsätzlich gelte: „Die Pflege- kräfte verdienen eine angemessene gesellschaftliche Anerkennung ihrer beruflichen Leis- tung.“ Der Weg dahin führt nach Auffassung des Sozialministeriums über eine Reform der Ausbildung. So arbeiten die Länder daran, die Berufe der Alten-, Kranken- sowie Kinderkran- kenpfleger in einem Berufsbild zusammenzuführen. Und: Auch Kranken- und Pflegekassen sollten sich finanziell an der Ausbildung beteiligen. Derzeit gibt es im Lande rund 37.300 Schwestern und Pfleger. Der Großteil (31.600) sind Frauen. 28.300 arbeiten in stationären und etwa 9.000 in ambulanten Einrichtungen.

TOP 34 Situation der Ausgleichsflächen in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2355), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Beim Bau von Gebäuden und Straßen, bei großen Verkehrsprojekten wie der geplanten Elb- vertiefung oder auch bei der Ansiedlung von Unternehmen greift der Mensch in die Natur ein: Lebensräume für Pflanzen und Tiere verschwinden, Grünflächen werden versiegelt. Laut Na-



14 turschutzrecht müssen die Bauherren, in der Regel die öffentliche Hand oder private Unter- nehmen, für diesen Eingriff einen Ausgleich schaffen. Wie viele solcher Ausgleichsflächen es in Schleswig-Holstein gibt, legt die Landesregierung nun auf Antrag von CDU und FDP dar.
Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen (17/2323) gab es in Schleswig-Holstein am Stichtag 31. Dezember 2010 rund 25.000 Hektar Ausgleichsflä- chen. Das sind 1,6 Prozent der Landesfläche. Davon wurde ein Großteil (15.700 Hektar be- ziehungsweise 63 Prozent) landwirtschaftlich genutzt. 4.450 Hektar lagen in Schutzgebieten.
Stichwort: Ausgleichsfläche
Hat eine Kommune oder eine Firma nicht die Möglichkeit, am Ort des Eingriffes den entspre- chenden Ausgleich herzustellen, so bieten Bundes- und Landesrecht die Möglichkeit, diesen Ausgleich auch an anderen Orten zu schaffen. Hierzu kann der so genannte Eingreifer ent- weder eigene Flächen nutzen oder aber eine Fläche ankaufen. Eine dritte Möglichkeit bietet das sogenannte Ökokonto. Hier kann ein Betrieb, der absehbar weitere Baumaßnahmen plant, in Vorleistung gehen und mehr Ausgleichsflächen schaffen als aktuell benötigt. Die Kreisnaturschutzbehörden bewerten den ökologischen Wert der Fläche und vergeben Öko- punkte, die auf einem „Konto“ gutgeschrieben werden. Landwirte können auch eigene Flä- chen ökologisch aufwerten und öffentlich zum „Kauf“ anbieten. Potenzielle Eingreifer können sich dann ihrer Ausgleichsverpflichtung entledigen, indem sie die entsprechenden Maßnah- men aus solchen Ökokonten „abkaufen“.
Beispiel: Eine Baumaßnahme versiegelt 5.000 Quadratmeter einer Feuchtwiese. Dieser Ein- griff ist im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Somit hat der Eingreifer eine Feuchtwiese in der Größe von 5.000 Quadratmetern neu zu schaffen. Er benötigt demnach 5.000 Ökopunkte. Findet er ein Ökokonto, das eine Wiedervernässung einer Grünlandfläche anbietet, so kann er mit dem Konto-Inhaber über den Preis je Ökopunkt verhandeln.
TOP 43 Krankenkassenüberschüsse sinnvoll nutzen, Antrag der Fraktion B´90 / DIE GRÜNEN (Drs. 17/2379), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Viele Krankenkassen schwimmen zurzeit im Geld, und auch der Gesundheitsfonds hat Milli- arden angehäuft. Dies seien „Gelder der Versicherten“, betonen die Grünen im Landtag. Sie fordern, die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal abzuschaffen. Auch Gesundheitsminis- ter Heiner Garg (FDP) hatte sich für diesen Schritt ausgesprochen. Zudem soll nach Willen der Grünen ein Teil des Geldes an die schleswig-holsteinischen Klinken gehen, die aufgrund niedriger Basisfallwerte weniger Geld für eine Behandlung bekommen als Krankenhäuser in anderen Bundesländern. Und: Ein weiterer Teil des Überschusses soll für Tarifsteigerungen beim Krankenhauspersonal verwendet werden. Damit erreicht die kontroverse bundesweite Debatte den Landtag.



15 Die Gesamtreserven der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind verteilt auf die Kas- sen und den Gesundheitsfonds, über den die Beitrags- und Steuermilliarden gesammelt und verteilt werden. Das Finanzpolster bei den Kassen gibt das Bundesgesundheitsministerium mit rund zehn Milliarden Euro für Ende 2011 an. Der Fonds habe eine Liquiditätsreserve von rund 9,5 Milliarden Euro. Insgesamt gaben die Kassen 2011 rund 180 Milliarden Euro aus, davon 61 Milliarden für Kliniken, 34 Milliarden für Ärzte und 31 Milliarden für Arzneimittel. Die AOK’en und Ersatzkassen verbuchten mit 1,3 und 1,8 Milliarden Euro die höchsten Über- schüsse.

Etliche Kassen verfügen laut Ministerium jetzt über Mittel, die in dieser Höhe nicht zur Absi- cherung gegen Risiken gebraucht würden. Diese Krankenkassen seien gefordert, intensiv zu prüfen, ob vorhandene Prämienpotenziale an ihre Mitglieder weiterzugeben sind, mahnt das Bundesgesundheitsministerium. Der GKV-Spitzenverband wies dies zurück. Die schwarz- gelbe Koalition im Bund will Medienberichten zufolge zudem zwei Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung in den Bundeshaushalt umleiten. Im Gegenzug sollen Steuermittel für private Pflegezusatzversicherungen fließen.

Freitag, 23. März, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 18, 28, 40 und 42..Gesetzentwurf und Anträge zum Mindestlohn und zum gleichen Lohn für Leiharbeiter, Gesetzentwurf der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2380), Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/2330), Antrag der Fraktionen von SPD und SSW (Drs. 17/2376), Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2378), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag debattiert das Thema Lohngerechtigkeit – die Opposition hat hierzu vier ver- schiedene Anträge vorgelegt.

Thema Mindestlohn: Die Grünen wollen per Gesetz erreichen, dass das Land seinen Be- schäftigten einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlt. Auch Unternehmen mit Lan- desbeteiligung sollen diesen Betrag zahlen, und das Land soll nur Aufträge an Firmen verge- ben, die diesen Standard einhalten. Eine Kommission soll einmal jährlich die Höhe des Min- destlohns überprüfen und gegebenenfalls neu festsetzen. Angesichts seit Jahren stagnieren- der und sinkender Reallöhne sei eine solche Regelung notwendig, um „die Lohnspirale nach unten zu bremsen“. Auch SPD und SSW fordern den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Eu- ro. Sie weisen darauf hin, dass das Land seinen Mitarbeitern bereits mindestens 8,92 Euro pro Stunde zahle und fordern, diesen Satz auch an Unternehmen mit Landesbeteiligung wie auch den Hochschulen anzusetzen.

Thema Leiharbeit: Die Landesregierung soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass Leih- arbeiter den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft vor Ort erhalten. Der SSW, ebenso wie SPD und Linke, fordert entsprechende Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Es



16 sei „niemandem zu vermitteln, dass von zwei Kollegen mit derselben Ausbildung im selben Unternehmen mit derselben Arbeit der eine 13,80 Euro die Stunde bekommt und der andere nur 7,89 Euro“, heißt es zur Begründung. Die heutige Regelung führe dazu, dass in den Un- ternehmen preiswertere Leiharbeit dauerhaft eingesetzt wird und so zunehmend die Stamm- belegschaft verdränge.

Thema Frauen und Männer: Die Linken fordern Land und Bund auf, sich für die Entgelt- gleichheit von Frauen und Männern stark zu machen. In Deutschland bekämen Frauen rund 23 Prozent weniger Lohn als Männer, in Schleswig-Holstein seien es 18 Prozent. Das seien im europäischen Vergleich schlechte Werte. Anlass des Vorstoßes ist auch der Equal Pay Day am 23. März. Der „Tag der gleichen Bezahlung“ markiert den Zeitraum, den Frauen in Deutschland über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Vorjahresgehalt von Männern zu kommen. Bei einem Lohnabstand von 23 Prozent wäre dies der 23. März.

TOP 10 Entwurf eines Therapieunterbringungsvollzugsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2191), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/2367), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Gefährliche Kriminelle konnten in Deutschland lange Zeit auch nach Ende ihrer Haftstrafe in Gefangenschaft gehalten werden. Diese Praxis der Sicherungsverwahrung verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2010 jedoch gegen die Men- schenrechte. Konsequenz: Der Bund hat Anfang 2011 ein neues Regelwerk erlassen. Die Ausführung liegt bei den Ländern. Der Landtag steht nun vor der Verabschiedung eines „The- rapieunterbringungsgesetzes" für Schleswig-Holstein.
CDU und FDP, die den Entwurf eingebracht haben, haben bei den Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss ihren Ursprungstext an einigen Stellen abgeändert. Sie betonen, dass die Therapie ein straffreies Leben in Freiheit zum Ziel haben müsse: „Der Vollzug der Therapie- unterbringung dient dem Ziel, die Gefährlichkeit der Untergebrachten für die Allgemeinheit so zu mindern, dass die Anordnung der Unterbringung möglichst bald aufgehoben werden kann. Die Untergebrachten sollen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben oh- ne Straftaten zu führen.“ Damit die Therapie einen „Bezug zum Leben außerhalb des Vollzu- ges“ hat, will die Koalition auch zehn Besuchsstunden im Monat zulassen – zuvor waren le- diglich zwei Stunden geplant. Die anderen Fraktionen haben sich im Ausschuss bei der Ab- stimmung über diese Neufassungen enthalten. Untergebracht werden sollen die Sicherungs- verwahrten auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Lübeck-Lauerhof. Gespräche Schles- wig-Holsteins mit Mecklenburg-Vorpommern über eine gemeinsame Unterbringung waren zuvor nach Angaben der Landesregierung gescheitert.

Anfang Februar hatte die Ankündigung des von der FDP benannten parteilosen Justizminis- ters Emil Schmalfuß, eine landeseigene Unterkunft zu bauen, Streit in der Koalition ausgelöst.


17 Die CDU beharrte auf einer länderübergreifenden Lösung. Parallel zu Gesprächen mit Schwerin wurde der Bau in Lübeck auf den Weg gebracht, weil der Zeitdruck groß ist. Laut Bundesverfassungsgericht müssen bis 31. Mai 2013 angemessene Möglichkeiten zur Unter- bringung von Straftätern geschaffen sein, die auch nach Verbüßen ihrer Strafen als gefährlich gelten und deshalb eingesperrt bleiben sollen. Die Baukosten für Lübeck wurden auf fast acht Millionen Euro geschätzt. Hinzu kämen laufende Kosten bei einer Vollbelegung von 20 Siche- rungsverwahrten von 1,8 Millionen Euro jährlich.

TOP 27 Für eine menschenwürdige Unterbringung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2324), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten

Die Grünen fordern Mindeststandards für die Unterbringung von Asylbewerbern. Einzelzim- mer für Erwachsene sollten eine Fläche von mindestens acht Quadratmetern haben, bei Kin- dern sollten es sechs Quadratmeter sein, so die Oppositionsfraktion. In Gemeinschafts- Wohnräumen sollte es pro Bewohner mindestens sechs Quadratmeter Fläche geben, und es sollten maximal vier Personen in einem Raum zusammenleben. Das Land müsse diese Vor- gaben in den eigenen Einrichtungen einhalten und zudem dafür sorgen, dass sich auch die Kreise danach richten. Konkreter Anlass ist ein Fall aus der Unterkunft in Nahe (Kreis Sege- berg). Dort haben laut einem Schreiben des Flüchtlingsrates Ende Februar drei nicht mitein- ander verwandte junge Männer in einem zugigen Container zusammengelebt. Der Flücht- lingsrat hatte gemeinsam mit dem Flüchtlingsbeauftragten des Landtages, Stefan Schmidt, eine Bestandsaufnahme der Wohnsituation von Flüchtlingen vorgelegt.

In einem Schreiben an den Innen- und Rechtsausschuss bezeichnet das Justizministerium die Unterbringung der Asylbewerber im Lande als „im Regelfall adäquat“. Es wird aber zugleich darauf verwiesen, dass die seit Jahren steigende Zahl an Asylbewerbern eine Her- ausforderung darstelle. Kamen im Jahr 2007 noch 631 Flüchtlinge neu nach Schleswig- Holstein, so waren es im vergangenen Jahr bereits 1.506 - Tendenz weiter steigend. Insge- samt leben derzeit über 5.000 Asylsuchende im Lande. Zur Unterbringung dienen eine zent- rale Unterkunft in Neumünster mit 400 Plätzen sowie acht vom Land anerkannte Gemein- schaftsunterkünfte in den Kreisen. Darüber hinaus halten verschiedene Kommunen weitere Wohnmöglichkeiten vor.

TOP 48 Den Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum (Blinden- fonds) wieder einrichten, Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2069), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 17/2184), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Linke fordert die unbefristete Wiedereinführung des Blindenfonds – voraussichtlich ver- geblich. Der Fonds, 2006 für die Dauer von zunächst fünf Jahren als Kompensation für eine damalige Kürzung des Landesblindengeldes eingerichtet, war 2011 halbiert und 2012 abgeschafft worden. Schwarz-Gelb hatte ihn mit

18 Verweis auf den klammen Landeshaushalt gestrichen und blieb auch im Sozialausschuss bei dieser Haltung. SPD, Grüne und SSW enthielten sich.
Mit Mitteln des „Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für blinde und sehbehinderte Menschen“ wurden Strukturverbesserungen für blinde und sehbehinderte Menschen im öffentlichen Raum gefördert – etwa Tonbandgeräte mit gesprochenen Informa- tionen für Gäste in verschiedenen Museen und Urlaubsorten. Die Linken fordern nun einen jährlichen Sockelbetrag von 400.000 Euro für diese Zwecke. Mit der jüngst erfolgten Halbie- rung des Blindengeldes für Erwachsene habe sich die Situation für sehbehinderte Menschen im Lande ohnehin erschwert, so die Linken.

Verkürzte Mittagspause von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr

TOP 33, 37 und 45 Anträge: - Zwischenlager sind auch für schwach- und mittelradioaktive Abfälle keine Lösung - Korrodierende Atommüllfässer im AKW Brunsbüttel - Unverzügliche Stilllegung des Atomkraftwerkes Brokdorf, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2353), Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2360), Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2382), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Nachdem auf dem Gelände des Atomkraftwerkes Brunsbüttel im Januar verrostete Fässer mit Atommüll entdeckt wurden, haken die Grünen bei der Landesregierung nach. Sie wollen wis- sen, warum der zuständige Minister Emil Schmalfuß (parteilos) und auch die Öffentlichkeit erst Wochen nach der Entdeckung der Fässer informiert wurden. Zudem rücken sie die Zu- verlässigkeit atomarer Zwischenlager und des AKW-Betreibers Vattenfall in den Blickpunkt. CDU und FDP fordern strengere Vorgaben für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfäl- len und bringen die Endlager-Problematik zur Sprache. Die Linken fordern, das Kernkraftwerk Brokdorf vom Netz zu nehmen – das einzige schleswig-holsteinische AKW, das noch Strom produziert.

Thema Brunsbüttel: Verrostete Fässer mit Atommüll auf dem Gelände des stillgelegten Kraftwerks Brunsbüttel haben die Atomaufsicht in Kiel alarmiert. Der Betreiber Vattenfall hatte das am 15. Dezember festgestellte Problem zunächst verschwiegen. Erst nachdem der TÜV- Nord am 10. Januar die Atomaufsicht informierte, reagierte Vattenfall am Tag darauf auf eine entsprechende Nachfrage aus dem Kieler Ministerium. Vattenfall räumte einen inakzeptablen Kommunikationsfehler ein und kündigte eine unternehmensinterne Aufarbeitung an.

Die 200-Liter-Rollreifenfässer mit schwach- und mittelradioaktivem Material - darunter Filter- harze und Verdampferkonzentrate - liegen in Brunsbüttel unterirdisch im sogenannten Fest- stofflager im gesicherten Kontrollbereich des Kraftwerks an der Unterelbe. Es sei keine unzu- lässige Radioaktivität freigesetzt worden, und es bestehe keine Gefahr für Mitarbeiter und Anwohner, heißt es aus dem für Reaktorsicherheit zuständigen Kieler Justizministerium. Die

19 Atomaufsicht leitete eine Überprüfung der Lager für radioaktive Abfälle in den anderen beiden Atomkraftwerken in Schleswig-Holstein (Krümmel und Brokdorf) und dem Helmholtz-Zentrum Geesthacht ein. Auch die anderen Atomkraftwerke in Deutschland sollten auf mögliche ähnli- che Vorfälle überprüft werden. Unterdessen haben der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss des Landtages einen Antrag der Grünen auf Einsicht in die Akten der Atomaufsicht zu dieser Frage unterstützt.

Thema Endlager: Der Atommüll lagert teilweise seit Jahren in Brunsbüttel. Es ist geplant, das Material später im Schacht Konrad bei Salzgitter (Niedersachsen) endzulagern. Dies soll aber erst 2019 möglich sein. Vor diesem Hintergrund drängt Schwarz-Gelb im Landtag auf eine „zügige Inbetriebnahme“ des Endlagers Schacht Konrad. Zudem soll der Bund seine Atomgesetzgebung überarbeiten und strengere Maßgaben für die Zwischenlager auf den Arealen von Kraftwerken erlassen.

Thema Brokdorf: Die Linken fordern einen strafferen Zeitplan bei der Energiewende und bei der Stilllegung der deutschen Atommeiler. Insbesondere die Anlage in Brokdorf müsse „un- verzüglich“ stillgelegt werden. Das AKW Brokdorf, seit 1986 am Netz, soll laut den Plänen zur Energiewende noch bis 2021 Strom liefern.

TOP 13 Zweite Lesung des Entwurfes zum Beamtenversorgungsgesetz, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2335), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

(Hintergrund: Siehe Erste Lesung am Mittwoch)

TOP 52 Chancen der EU-Fischereireform 2013 für Schleswig-Holstein nutzen, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2162), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 17/2349), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit strengeren Auflagen für die Fischer will die EU-Kommission die Überfischung der Meere bekämpfen. Dafür gibt es im Grundsatz Applaus im Landtag. Die Abgeordneten fordern aber auch Nachbesserungen, um den „Paradigmenwechsel“ hin zu einer „ökologischen, wirtschaft- lichen und sozialen Nachhaltigkeit“ durchzusetzen. CDU, SPD, FDP und SSW verabschiede- ten im Umwelt- und Agrarausschuss einen entsprechenden Forderungskatalog an Land, Bund und EU. Die Linken und die Grünen, die das Thema im Februar angestoßen hatten, enthielten sich im Ausschuss der Stimme. Ziel der Fischerei-Reform, die im vergangenen Juli vorgestellt wurde: Spätestens 2015 sollen die Bestände nicht mehr über ihre natürliche Re- produktionsfähigkeit hinaus ausgebeutet werden. Rund drei Viertel der Bestände gelten nach EU-Kommissionsangaben als überfischt. Brüssel will deshalb die Fangquoten, also die er- laubten Obergrenzen für die Fischer, strenger an wissenschaftlichen Kriterien orientieren. Diese gibt es zwar derzeit schon, letztlich entscheiden aber die EU-Staaten über die Quoten - und diese gehen häufig über die von Forschern empfohlenen Grenzen hinaus.

20 Daneben soll der Rückwurf des so genannten Beifangs verboten werden. Dabei werden un- gewünschte Meerestiere wieder über Bord gekippt, wobei viele Tiere schon tot oder verletzt sind. Stattdessen sollen nun alle gefangenen Fische angelandet werden müssen. So sollen die Fischer zu gezielteren Fangmethoden angehalten werden. Flankiert werden soll dies durch einen Handel mit den Quoten. Dabei könnten beispielsweise größere Fangfirmen klei- neren Fischern deren Quoten abkaufen, was zu einer Konzentration der Flotte führen würde. Hiergegen regt sich Protest im Lande: „Keine generelle Einführung handelbarer Quoten“, heißt es in dem Ausschusspapier. Denn: Dies beinhalte die Gefahr einer noch stärkeren Kon- zentration im Fischereisektor und könne die handwerkliche Küstenfischerei Schleswig- Holsteins gefährden. Auch das für Fischerei zuständige Landwirtschaftsministerium hat sich ähnlich geäußert. Derzeit besteht die schleswig-holsteinische Fischereiflotte nach Angaben des Ministeriums aus rund 700 Fischereifahrzeugen, die überwiegend zwischen sechs und 24 Metern lang sind. Die Struktur dieser Flotte beruhe in erster Linie auf Familienbetrieben, die in der Nordsee im Wesentlichen dem Krabbenfang und in der Ostsee hauptsächlich dem Dorsch- und Heringsfang nachgehen.
TOP 57 Programm "Soziale Stadt" erhalten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1366), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/2374), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die SPD protestiert gegen die Kürzungen beim Programm „Soziale Stadt“, die die schwarz- gelbe Koalition in Berlin letztes Jahr beschlossen hat. Allerdings vergeblich: CDU und FDP votierten im Innen- und Rechtsausschuss gegen den entsprechenden Antrag der Sozialde- mokraten. In der ersten Plenardebatte im März 2011 verwies die Koalition auf die Haushalts- lage und forderte ein stärkeres ehrenamtliches Engagement auch in Problemvierteln. Grüne, Linke und SSW unterstützten die Forderung der SPD. Die SPD hatte die Landesregierung aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einsetzen, dass die Mittel wieder in der gleichen Höhe wie 2010 fließen. Im Bundeshaushalt 2011 standen nur noch 28,5 Millionen Euro zur Verfügung – im Gegensatz zu 95 Millionen im Jahr 2010. Die Kappung um 70 Prozent ist Teil der Einsparmaßnahmen bei der gesamten Städtebauförderung.

Zudem fordern die Sozialdemokraten, dass das Geld nicht nur für Baumaßnahmen ausgege- ben werden soll, sondern auch wieder für Sozialprojekte wie Nachbarschaftstreffs, Hausauf- gabenhilfe oder Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche. Diese Zwecke sind nach den jüngsten Berliner Beschlüssen nicht mehr förderfähig. Das Programm „Soziale Stadt“ wurde 1999 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung ins Leben gerufen. Es soll großstädti- sche Stadtteile mit sozialen Problemen, hoher Arbeitslosigkeit und mangelhafter Bausubstanz fördern. Angestrebt wurden ursprünglich unter anderem die Einrichtung von Begegnungsstät- ten, die Verbesserung der Gewerbestruktur und die Modernisierung von Altbaugebieten. Ne- ben den Bundeszuschüssen kommt auch Geld von den Ländern für die „Soziale Stadt“.



21 TOP 60 Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SPD, SSW (Drs. 17/1913neu), Bericht der Lan- desregierung (Drs. 17/2222), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Anfang 2002 hat die damalige rot-grüne Koalition in Berlin die Rechtsstellung von Prostituier- ten in einem eigenen Gesetz neu geregelt. Hauptziel war es, ihren Beruf anzuerkennen und rechtlich abzusichern. So ist Prostitution seitdem in Deutschland nicht mehr sittenwidrig. Prostituierte können ihren Lohn einklagen und sich bei Kranken- und Arbeitslosenversiche- rung anmelden. Nun, zehn Jahre später, fällt die Bilanz der Landesregierung jedoch ernüch- ternd aus. Das geht aus einem interfraktionell beantragten Bericht hervor. Denn: In der Praxis werden die neuen Möglichkeiten von den Prostituierten kaum wahrgenommen, so der Regie- rungsbericht. Nur ein Prozent der Prostituierten besitzen demnach einen Arbeitsvertrag. Le- diglich 47 Prozent haben eine Rentenversicherung oder eine private Altersvorsorge. Und: „Die Inanspruchnahme der Beratungs- und Untersuchungsangebote ist (…) überwiegend gering bzw. rückläufig“. Die Landesregierung stellt daher fest, dass „die wesentlichen Zielset- zungen des Prostitutionsgesetzes nicht erreicht worden” sind.

Etwa 100 Bordelle gibt es in Schleswig-Holstein. Sie sind hauptsächlich in Flensburg, Kiel und Lübeck zu finden. Hinzu kommen nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) etwa 300 Modellwohnungen, in denen Prostituierte ihre Dienste anbieten. Die Zahl der Prostituier- ten in Schleswig-Holstein schätzt das Ministerium auf etwa 14.000 – jedoch werden nur 107 als selbstständig tätige Prostituierte steuerlich geführt.

TOP 62 Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2130), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2224), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Aufgrund der schwierigen Haushaltslage hat das Land seine Investitionszuschüsse an die Kliniken heruntergefahren. Dennoch biete Schleswig-Holstein seinen Krankenhäusern „kon- sequente Planungssicherheit“, denn die Kliniken können bis 2020 mit festen öffentlichen Zu- schüssen rechnen. Das geht aus einem Bericht des Sozialministeriums hervor, den CDU und FDP beantragt haben. Insgesamt wenden Land und Kommunen gemeinsam jährlich rund 84 Millionen Euro für die Krankenhausfinanzierung auf. Davon kommt eine Hälfte aus der Lan- deskasse und die zweite Hälfte von den Städten und Kreisen. Von der Gesamtsumme gehen 44 Millionen Euro in die Anschaffung von teuren medizinischen Geräten. Der Rest, 40 Millio- nen, geht in die Förderung von Baumaßnahmen. Der Bau-Zuschuss war 2010 „aufgrund der Haushaltslage des Landes“ von 50 auf 40 Millionen Euro reduziert worden.

Eine weitere Neuerung: Seit 2011 erhalten die Kliniken ihr Fördergeld zinsfrei von der Investi- tionsbank des Landes. Zuvor kamen die Mittel aus den öffentlichen Kassen und mussten über Schulden am Kapitalmarkt finanziert werden. Dies hätte laut dem Bericht die Zinsbelastung für Land und Kommunen in den kommenden Jahren in die Höhe getrieben. Das neue Modell



22 „bedeutet Planungssicherheit für alle Beteiligten und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein für die Zukunft“. In ihrem Investitionsprogramm Kran- kenhausbaumaßnahmen fördert die Landesregierung in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 14 Projekte. Das größte ist ein Neubau beim Martin-Luther-Krankenhaus in Schleswig für 50 Millionen Euro. Zwölf Millionen gehen an das Lubinus-Klinikum in Kiel.

TOP 66 Existenzgründungen, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2172), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2328), geplanter Aufruf 17:30 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten

Schleswig-Holstein belegt bundesweit einen Mittelplatz, wenn es um den Wechsel in die un- ternehmerische Selbstständigkeit geht. Das geht aus einem Bericht des Wirtschaftsministeri- ums hervor, den CDU und FDP beantragt haben. Demnach gab es zum Beispiel im Jahr 2010 im Lande 80,8 Existenzgründungen pro 10.000 Einwohner. Das liegt in etwa im Bun- desschnitt. Spitzenreiter sind die Stadtstaaten Berlin und Hamburg mit jeweils einem Wert von über 120. Schlusslichter sind Thüringen (56,1) und Sachsen-Anhalt (55,8). Die Statistiker verzeichneten im Jahr 2010 insgesamt 14.014 Jung-Unternehmer im Norden.

Die Landesregierung spricht von einem „positiven Existenzgründungsgeschehen in Schles- wig-Holstein“, das auch auf die Beratungs-, Förderungs- und Finanzierungsangebote im Lan- de zurückzuführen sei. Angehende Selbständige können sich im Lande unter anderem an die Investitionsbank, die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wen- den. Diese drei Institute haben zwischen 2006 und 2010 die Gründung von 1.296 Firmen mit 140 Millionen Euro unterstützt.

TOP 67 Familie und Qualifizierung, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2173), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2329), geplanter Aufruf 18:05 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Angesichts des demographischen Wandels wird es bald in vielen Branchen zu wenige Ar- beitskräfte geben. Ein Lösungsansatz: Eltern betreuen ihre Kinder und bilden sich in Teilzeit fort. Hierfür bietet das Land zahlreiche Angebote, wie aus einem Regierungsbericht hervor- geht, den CDU und FDP angefordert haben. So bietet der Internet-Auftritt des Kursportals Schleswig-Holstein einen Überblick über rund 15.000 Weiterbildungsangebote von 860 An- bietern im Lande. Auch bei der familienfreundlichen Personalpolitik in kleinen und mittleren Unternehmen setzt die Regierung an. Sie fördert seit September 2009 noch bis Ende August 2012 die Beratungsstelle “Wirtschaft und Familie” in der Trägerschaft der Industrie- und Han- delskammer zu Lübeck.

Besonders erfolgversprechend sind nach Regierungsangaben die Angebote von Teilzeitaus- bildungen in den Bereichen Krankenpflege, Altenpflege, Sozialpädagogik sowie in der öffent- lichen Verwaltung, dem Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte und dem Medizinstudium. So sind



23 beispielsweise mit Förderung des Wirtschaftsministeriums fünf Akquisiteurinnen im Lande unterwegs. Sie unterstützen junge Mütter und Väter unter 25 Jahren bei der Suche nach einer passenden Teilzeitausbildung. Durch das seit fünf Jahren laufende Projekt wurden 1.200 Teilzeitausbildungsplätze eingeworben. Damit ist Schleswig-Holstein nach Nordrhein- Westfalen bundesweit Spitze.
Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die März-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 20. März, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungs- tagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfas- sung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Ta- gesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



24 Entwurf der Reihenfolge der Beratung der 26. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde er- folgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung. angemel- Voraussichtl. dete Rede- Beginn der zeit Beratung TOP Mittwoch, 21. März 2012 46 Flächendeckende Breitband-Versorgung in Schleswig-Holstein 35 10:00 1 Aktuelle Stunde über die Sicherung des Schulangebotes in der Flä- 60 10:35 che 5, 36, - Gesetzentwurf und Resolution zur Ausführung von Artikel 53 der 35 11:35 38, 39, Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 59 - Anträge zu den Haushaltseckwerten der Landesregierung und zum Europäischen Fiskalpakt - Bericht zum Kommunalen Investitionsbedarf 13 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zum Beamtenversorgungsgesetz - 12:10 30 Antrag zur Subsidiarität – Vorschlag für eine Datenschutz- Grundverordnung und für eine Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen - bei der Verarbeitung personenbezogener Daten 44 Subsidiarität – Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung -
23, 29, Anträge 35 15:00 35, 47 - Windenergie nutzen statt abschalten - Keine Kürzung der Solarförderung - Energiewende endlich umsetzen - Berichterstattung über den Stand der Energiewende 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes 35 15:35 6 - Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesministergesetzes, des Abge- 35 16:10 ordnetengesetzes und des Landesbeamtengesetzes - Antrag zur Sicherstellung der Transparenz bei Abgeordnetenverhalten 11 - Gesetzentwürfe zur Änderung der Gemeindeordnung, der Kreisord- 35 16:45 nung, des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher und wahlrechtlicher Vorschriften, des Finanzausgleichsgesetzes, der Amtsordnung sowie des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes - Anträge zum Erhalt der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten 9 Zweite Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die 5 17:20 Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds - ohne Aussprache - Donnerstag, 22. März 2012 64 Bericht zum Sachstand Schulsozialarbeit 35 10:00 16, 17 Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- 35 10:35 Holstein 22 Vertrauen statt Plagiatsoftware an schleswig-holsteinischen Schulen 35 11:10 25 Neuordnung der Universitätsmedizin in Schleswig-Holstein 35 11:45
20, 65 Anträge und Bericht zur Landwirtschaftlichen Nutztierhaltung 35 15:00 61 Pflegepolitische Perspektiven des Landes Schleswig-Holstein 35 15:35 34 Situation der Ausgleichsflächen in Schleswig-Holstein 35 16:10 43 Krankenkassenüberschüsse sinnvoll nutzen 35 16:45 Freitag, 23. März 2012



25 angemel- Voraussichtl. dete Rede- Beginn der zeit Beratung TOP 18, 28, Gesetzentwurf und Anträge zum Mindestlohn und zum gleichen Lohn 35 10:00 40, 42 für Leiharbeiter 10 Entwurf eines Therapieunterbringungsvollzugsgesetzes 35 10:35 27 Für eine menschenwürdige Unterbringung in Schleswig-Holstein 35 11:10 48 Den Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum 35 11:45 (Blindenfonds) wieder einrichten
Verkürzte Mittagspause von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
33, 37, Anträge: 35 14:00 45 - Zwischenlager sind auch für schwach- und mittelradioaktive Abfäl- le keine Lösung - Korrodierende Atommüllfässer im AKW Brunsbüttel - Unverzügliche Stilllegung des Atomkraftwerkes Brokdorf 13 Zweite Lesung des Entwurfes zum Beamtenversorgungsgesetz 35 14:35 52 Chancen der EU-Fischereireform 2013 für Schleswig-Holstein nutzen 35 15:10 57 Programm "Soziale Stadt" erhalten 35 15:45 60 Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Schleswig-Holstein 35 16:20 62 Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung 35 16:55 66 Existenzgründungen 35 17:30 67 Familie und Qualifizierung 35 18:05 3
Zu folgendem Tagesordnungspunkt ist eine Aussprache nicht vorgesehen: TOP 53 Subsidiarität - Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen 5 Stiftung Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 17/2390): TOP
3, 56 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen - Eckpunkte für ein Spielhallengesetz - Neuregulierung des Glücksspiels: Für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz und eine Ver- schärfung der Spielverordnung 4 Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein 12 NDR-Digitalradio-Staatsvertrag 14 Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder 15 Staatsvertrag über die Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen 21 a) Europäisches Jahr zum aktiven Altern b) Europäische Bürgerbeteiligung 24 20 Jahre Ostseerat - eine Erfolgsgeschichte für Schleswig-Holstein 26 Erhalt des Ansatzes „Kultur, Sprache und gegenseitiges Verständnis“ im neuen INTERREG A - Pro- gramm für die Region Sønderjylland-Schleswig nach 2013 31 Möglichkeiten der norddeutschen Kooperation bei Gesetzesvorhaben prüfen 32 Einrichtung einer Parlamentarierkonferenz zur Optimierung der Kooperation in Norddeutschland 41 Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Schleswig-Holstein 49 Integriertes Energie- und Klimakonzept für Schleswig-Holstein 54 Bessere Kontrolle der Schusswaffen in Schleswig-Holstein 55 Für eine humanitäre Menschenrechts- und Flüchtlingspolitik 58 Stellungnahmen in Verfahren vor dem BVerfG



26 63 Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) - Beratung wird für das April -Plenum mit einer Redezeit von 5 Minuten vorgesehen - 19 Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im Bildungssystem Schleswig-Holsteins - Beratung wird für das April -Plenum mit einer Redezeit von 5 Minuten vorgesehen - 50 a) Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung wirksam senken b) Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung wirksam kontrollieren und drastisch reduzieren! 51 ELER Mittel für Schleswig-Holstein effektiver ausrichten und sichern



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