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13.03.12
10:09 Uhr
SPD

Ralf Stegner (SPD), Robert Habeck (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW): Die Rechte des Parlaments stärken!

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Lars Erik Bethge Claudia Jacob Petra Bräutigam


13. März 2012



Ralf Stegner, Robert Habeck, Anke Spoorendonk:
Die Rechte des Parlaments stärken!


Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW haben zwei Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung in den Landtag eingebracht. Dazu erklären die Vorsitzenden der Fraktionen, Dr. Ralf Stegner, Dr. Robert Habeck und Anke Spoorendonk:
Mit unseren Gesetzentwürfen zur Änderung der Landesverfassung verfolgen wir das Ziel, die Rechte des Parlaments deutlich zu stärken. Wir wollen erreichen, dass in Fragen der dem Landtag laut Grundgesetz zugewiesenen Rechte und Pflichten sowie bei der Übertragung von Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder auf die EU die Landesregierung an Stellungnahmen des Parlaments gebunden ist.
Die in der Verfassung verankerte Kompetenzverteilung zwischen Parlament und Regierung wird den heutigen Anforderungen nicht mehr in allen Fällen gerecht. Das gilt zum einen mit Blick auf die EU, deren Einfluss auf die Mitgliedsländer enorm gewachsen ist und deren Vorgaben und Beschlüsse auch weitreichende Auswirkungen auf die Bundesländer haben.
Es gilt zum anderen für die Finanzbeziehungen des Bundes und der Länder, die direkte Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz ist ein Beispiel dafür, dass Entscheidungen auf Bundesebene das Landesparlament in seinem „Königsrecht“, der Haushaltsaufstellung, einschränken können. Die Abweisung der Klage des Schleswig-Holsteinischen Landtages gegen diese Schuldenbremse hat zur Folge, dass das Parlament auf Bundesebene nicht tätig werden kann, um sein Haushaltsrecht zu verteidigen. 2



Lars Erik Bethge Claudia Jacob Petra Bräutigam



Da ein direktes Klagerecht des Landtages gegen den Bund aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften nicht möglich ist, muss der Weg über die Landesregierung eingeschlagen werden. Dies gilt auch für die Übertragung von Kompetenzen auf die EU. In solchen Fällen soll die Landesregierung vom Landtag angewiesen werden können, z. B. Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu erheben.
Ralf Stegner: „Die Einführung eines Weisungsrechts gegenüber der Landesregierung ist notwendig, damit der Landtag seine Aufgabe als Legislativorgan uneingeschränkt und zum Wohl des Landes ausüben kann.“
Robert Habeck: „In Zeiten, in denen immer mehr Entscheidungen in Kommissionen oder hinter verschlossenen Türen fallen, soll diese Initiative den Einfluss der Parlamente stärken. Durch beide Initiativen gibt die zukünftige Landesregierung Machtbefugnisse ab. Ich bedaure, dass wir dies nicht gemeinsam mit CDU und FDP beschließen können.“


Anke Spoorendonk: „Es ist wichtig, dass derselbe Landtag, der die Schuldenbremse verabschiedet hat, auch die Konsequenzen daraus zieht und den Prozess zu Ende führt. Deshalb müssen die Änderungen noch in dieser Legislatur beschlossen werden. Im Inhalt waren sich alle Fraktionen einig. Deshalb gibt es absolut keinen Grund, diesen Beschluss hinauszuzögern. Es geht um die Sache.“