Marlies Fritzen zu weiteren Ölbohrungen im Watt
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Kein weiteres Öl aus dem Watt! Nr. 149.12 / 09.03.2012Zur Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage zu den von RWE DEA geplan- ten Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, Marlies Fritzen:Die Auskünfte der Landesregierung sind spärlich. Die Prüfung auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen sei noch nicht abgeschlossen. Zu welchem Zeitpunkt die Träger öf- fentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Öffentlichkeit beteiligt würden, wisse man noch nicht. Und auch mit welchen Beeinträchtigungen des Ökosystems Wattenmeer zu rechnen sei, könne noch nicht gesagt werden. Die Landesregierung beantwortet auch nicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müs- sen, damit die notwendige Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Dabei ist die Antwort klar: Privatinteressen der RWE DEA dürfen nicht den Ausschlag geben. Dafür müssen die Belange des Allgemeinwohls als Richtschnur gelten. Dass diese überwie- gend für eine Genehmigung der Bohrungen sprechen, ist aber nur schwer vorstellbar. Die Landesregierung kann sich aber nicht einmal zu diesem Minimalkonsens durchrin- gen. Die Erdölgewinnung in Deutschland insgesamt deckt lediglich drei Prozent des Ver- brauchs. Daraus eine energie- und rohstoffpolitische Bedeutung für die geplanten Er- kundungsbohrungen abzuleiten, ist lächerlich. Dennoch soll die Ölförderung nach dem Willen von RWE DEA ausgeweitet und nach neuen Ölfeldern gesucht werden. Seit November prüfen die Behörden – das Lande- samt für Küstenschutz und die Wasserabteilung im Umweltministerium sowie das Bergbauamt in Niedersachsen – die Antragsunterlagen. Gründlichkeit ist hier das min- deste. Für mich steht fest: Die ökonomischen Interessen einzelner Unternehmen dürfen nicht vor die ökologischen Gemeinwohlbelange im Nationalpark gestellt werden. Die geplan- ten Erkundungsbohrungen sind nicht mit den Schutzzielen des Nationalparks vereinbar. Sie dürfen daher nicht genehmigt werden. Es darf kein weiteres Öl aus dem Watt ge- ben. *** Seite 1 von 1