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29.02.12
14:17 Uhr
SPD

Kai Dolgner und Andreas Beran: Keine Waffen für Rocker!

Kiel, 29. Februar 2012 Nr. 072/2012



Kai Dolgner und Andreas Beran:
Keine Waffen für Rocker!

Zur Antwort des Innenministers auf eine Kleine Anfrage zu „Outlaw Rockergruppen“ in Schleswig-Holstein erklären der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Recht, Dr. Kai Dolgner und der Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Segeberg, Andreas Beran:
Mit Entsetzen müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass offensichtlich drei Personen aus dem Rocker-Milieu legal mehrere Schusswaffen besaßen oder diese sich möglicherweise noch heute in deren Besitz befinden. Angesichts der erheblichen Gefahren, die von diesen Gruppierungen ausgehen, halten wir es für unerträglich, dass deren Mitglieder legal Schusswaffen besitzen können, mit denen im Ernstfall auch das Leben von Polizeibeamtinnen und -beamten gefährdet werden kann. Das Waffenrecht ist vielmehr konsequent gegen solche Personen anzuwenden, die unsere Rechtsordnung offen ablehnen und Gewalt als legitimes Mittel der Konfliktlösung ansehen.
Angesichts des jüngsten massiven Vorgehens des Innenministers gegen die Hells Angels und Bandidos erscheint es zudem unverständlich, dass die Erkenntnisse über legalen Waffenbesitz offenbar erst im Zuge polizeilicher Ermittlungen gewonnen wurden. Beängstigend ist auch, dass das Innenministerium aufgrund der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte keinen Überblick darüber hat, wie viele „Personen im Sinne dieser Kleinen Anfrage“ Inhaber von Waffenbesitzkarten sind und wie viele Waffen von ihnen erworben wurden. Wir können nur erahnen, welchen unbekannten Gefährdungen die Einsatzkräfte bei den Aktionen gegen die Hells Angels vor wenigen Wochen ausgesetzt waren.
Die Mitgliedschaft bei den Bandidos, Hells Angels und Co schließt nach unserem Verständnis von öffentlicher Sicherheit die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis kategorisch aus! 2



Wir fordern Innenminister Klaus Schlie auf, unverzüglich zu veranlassen, dass überprüft wird, welche Mitglieder von „Outlaw-Motorradclubs“ legale Waffen besitzen, damit deren waffenrechtliche Eignung überprüft werden kann.


Anlage: Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 17/2285) 3 4 5 6