Flemming Meyer zu TOP 45 - Menschenrecht auf medizinische Versorgung auch für Menschen ohne Papiere
Presseinformation Kiel, den 24. Februar 2012 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 45 Menschenrecht auf medizinische Versorgung auch für Menschen ohne Papiere Drs. 17/2282Der Antrag der Fraktion „Die Linke“ macht auf ein zentrales Defizit in derGesundheitsversorgung Schleswig-Holsteins aufmerksam. Und was die Notwendigkeit und dierechtliche Herleitung eines Menschenrechts auf medizinische Versorgung auch für Menschenohne Papiere betrifft, teilen wir die Zielrichtung des Antrags.Der SSW möchte aber anregen, den Kreis der Betroffenen zu erweitern. Wir haben inSchleswig-Holstein mindestens vier Gruppen von Menschen die auf medizinische Versorgungangewiesen sind, aber keine „Papiere“ haben. Das sind Menschen ohne qualifiziertenAufenthaltsstatus, auf die im Antrag der „Linken“ eingegangen wird. Das sind aber auchObdachlose, zwangsprostituierte Frauen und Menschen, die aus finanziellen Gründen nichtkrankenversichert sind, wie etwa ein Teil der Selbstständigen und Freiberufler. Bei allenhandelt es sich zumeist um „bedürftige Menschen ohne Papiere“. 2So gesehen reicht es auch nicht aus, die Landesregierung dazu aufzufordern, lediglich dieKommunen, den Flüchtlingsbeauftragten, das MediBüro und die Ärztekammer in dieErarbeitung eines Konzeptes einzubeziehen. Zumindest die Krankenkassen sind zuberücksichtigen, die wohl für die Finanzierung aufkommen müssen. Außerdem muss mit ihnendas Verfahren geklärt werden, wie die Behandlung der „Papierlosen“ anonymisiertabzurechnen ist. Einbezogen werden müssen zudem die Wohlfahrtsverbände und dieGewerkschaften. Auch die örtlichen Leitungen der Gesundheitsämter bzw. der FachdiensteGesundheit sollten sich in den Konzeptentwicklungsprozess einbringen können. Sind sie esdoch, die neben den Migrationsberatungsstellen als sogenannte „Clearingstellen“ unmittelbarmit der Umsetzung betraut werden sollen.Und hier gibt es ein weiteres Problem. „Die Linke“ strebt ja an, dass die Gesundheitsämter denMenschen ohne Papiere nicht nur einen anonymen Krankenschein ausstellen sollen, sondernauch bei „aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen zu beraten“ haben. Dazu ist zu überlegen, obdas vom örtlichen Personal geleistet werden kann, ob Schulungen stattfinden müssen oderspezialisiertes Personal einzustellen wäre. Der SSW würde vorschlagen, dass dieGesundheitsämter die „Papierlosen“ nicht beraten, sondern an die Stellen vermitteln, die denMenschen bei aufenthaltsrechtlichen Fragen weiter helfen können.Gleichwohl sieht der SSW in dem Antrag die Möglichkeit die regionalen Gesundheitsämter zustärken und ihre Funktion im Gesundheitssystem weiter aufzuwerten. Es dürfen aber keineDoppelstrukturen aufgebaut werden. Die Gesundheitsvorsorge ist staatliche Aufgabe und dieEtablierung privater Subsysteme ist auf jeden Fall zu vermeiden. Die derzeit bestehenden„informellen“ Parallelstrukturen müssten längerfristig aufgelöst werden.Schließlich zeigt der Antrag der Fraktion „Die Linke“ eine Reihe von rechtlichen Hürden auf, dieauch noch genommen werden müssen. So wird vorgeschlagen, die Übermittlungspflicht derSozialämter an die Ausländerbehörden auf Bundesebene zu streichen, die 3Leistungsbeschränkungen des Asylbewerbergesetzes aufzuheben und rechtliche Lösungen fürnichtversicherte EU-Bürgerinnen und Bürger zu finden.Zu berücksichtigen wäre auch, dass Kreise und kreisfreie Städte die Aufgaben derGesundheitsdienste als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und für die Einrichtung der„Clearingstellen“ eventuell Kreis- oder Gemeindeordnungen angepasst werden müssten.Alles zusammen genommen, betrachtet der SSW die Zielrichtung des Antrages als Wegweisend. Zum Abbau kleiner Schwächen und zur Weiterentwicklung empfehlen wir dieBehandlung im Sozialausschuss.