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24.02.12
15:27 Uhr
CDU

Marion Herdan zu TOP 24: Eine Sozialstaffel darf nicht dort enden, die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II enden

Frühkindliche Bildung
Nr. 097/12 vom 24. Februar 2012
Marion Herdan zu TOP 24: Eine Sozialstaffel darf nicht dort enden, die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II enden
Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Die Kita-Sozialstaffel ist ein Thema, an dem sich die Gemüter schon seit langem erhitzen und welches immer wieder für kontroverse Diskussionen sorgt.
Sozialstaffelregelungen in unterschiedlicher Prägung finden wir bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, also den Kreisen und kreisfreien Städten, bei den Kommunen und schließlich bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen. Wir wissen auch, dass es vielerorts unterschiedliche Regelungen zu Einkommensgrenzen und Geschwisterermäßigungen gibt. Im Zusammenwirken mit regional gefassten Kita-Gebühren ergeben sich folglich auch regional sehr unterschiedliche Gebührenbeiträge für Familien. Gleiches gilt für Gebührenausfälle durch Sozialstaffelregelungen, welche ihrerseits durch die Träger der Jugendhilfe aufgefangen werden.
Aufgrund dieser Gemengelage ist es aus Sicht der CDU-Fraktion in der Tat sinnvoll und notwendig, zu neuen Regelungen zu kommen. Ob diese dann auch landesweit einheitlich gelten können, ist eine zurzeit noch ungelöste Frage.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Die Ausgestaltung kann nur im Dialog und im Einvernehmen mit denjenigen geschehen, die vor Ort wirken und auch die finanzielle Verantwortung tragen. Deren Interessen werden von den kommunalen Landesverbänden vertreten. Und mit ihnen müssen neue Regelungen selbstverständlich abgestimmt werden. Und auch die Wohlfahrtsverbände sind in diesen Prozess einzubeziehen, die ihrerseits als Träger die Kita-Landschaft maßgeblich prägen. Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre es wünschenswert, die Regelsätze derart zu gestalten, dass bedürftige Familien und Alleinerziehende auch tatsächlich nachhaltig entlastet werden. Eine Sozialstaffel, die ihren Namen wirklich verdient, darf nicht dort haltmachen, wo die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II enden. Es muss auch für Teilzeitbeschäftigte und Menschen mit geringem Einkommen möglich sein, ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung zu geben.
Wir müssen aber auch abwägen, ob eine landesweite Sozialstaffel vor Ort tatsächlich überall zu Verbesserungen führt oder ob Nutzer in einzelnen Bereichen eventuell schlechter gestellt werden, weil dann die günstigere Sozialstaffel vor Ort womöglich entfiele.
Und wie sieht es in den Bereichen aus, wo durch eine landesweite Neuregelung auf einmal erhebliche Mehrkosten auf die Träger der Jugendhilfe zukommen – wer soll das bezahlen?
Meine Damen und Herren, das Thema Neuregelung der Kita-Sozialstaffel ist in seiner Komplexität und seinen möglichen Folgewirkungen nicht zu unterschätzen und deshalb auch nicht einmal so „ganz nebenbei“ erledigt. Wie wir aus regelmäßigen Berichten im Bildungsausschuss wissen, versucht Bildungsminister Klug insoweit, eine für alle Seiten tragbare Lösung mit den kommunalen Landesverbänden zu erarbeiten. Die CDU-Fraktion erwartet, dass sich nunmehr alle Beteiligten ein gutes Stück aufeinander zu bewegen. Denn in der Sache geht es doch im Wesentlichen darum, bedürftigen Familien zu helfen und möglichst vielen Kindern den Besuch und die Förderung in einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Das darf nicht an regional unterschiedlichen Sozialstaffeln scheitern.
Ich bitte um Überweisung in den Bildungsausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.



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