Anette Langner zu TOP 23,43,58: Gesamtkonzeption für den Übergang in Ausbildung ist nötig
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 24. Februar 2012TOP 23, 43, 58: Einrichtung einer Gemeinsamen Berufsbildungskonferenz von Bund und Ländern / Den Übergang von Schule zu Beruf neu gestalten – kein Abschluss ohne Anschluss / Regionale Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein (Drucksachen 17/2188, 17/2280, 17/2308, 17/2309, 17/2068, 17/2220)Anette Langner:Gesamtkonzeption für den Übergang in Ausbildung ist nötigIch hatte schon befürchtet, dass der Ältestenrat auch diese drei Punkte in den großen Schuleintopf werfen würde, in dem vom Vertretungsfonds bis zum Friesisch-Unterricht alles gedünstet werden soll. Deshalb bin ich froh, dass wir im Menü einen eigenen Gang haben und die berufliche Bildung unabhängig von der Fokussierung auf die allgemein bildenden Schulen betrachten können.Die unter sozialdemokratischer Verantwortung eingeleitete Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren ist ein Kernstück unserer Politik und wird es bleiben. Diese Schulstruktur ist nach unserer Überzeugung ein Eckpfeiler für die Sicherung des lebenslangen Lernens in der Fläche. Wir sagen aber ganz klar, dass keinem Schulträger diese Entscheidung aufgezwungen werden soll.Der Bericht zeigt, dass auch da, wo die Schulträger sich bisher entschieden haben, diesen Weg nicht oder noch nicht zu gehen, die beruflichen Schulen mehr Eigenverantwortung erhalten haben.Es bleiben Baustellen an den RBZs offen, die zum Teil Sache des Schulträgers sind, wie z.B. Schulsozialarbeit; anderes ist Aufgabe des Landes, besonders die Sicherung der Unterrichtsversorgung oder die Organisation der Leitungs- und Verwaltungsaufgaben an den 2RBZs. Die Verzahnung der beruflichen Gymnasien mit den Gemeinschaftsschulen bei der Sicherung von Angeboten der gymnasialen Oberstufe, aber auch die Kooperation mit den Fachhochschulen sind Themen, die an den RBZs besonders intensiv diskutiert werden.Der Bericht kann sicher bis zur Wahl nicht mehr ausführlich im Bildungs- und Wirtschaftsausschuss behandelt werden; die Ausschüsse sollten sich ihn per Selbstbefassung in der 18. Legislaturperiode nochmals vornehmen. Das Thema hätte eine ernsthafte und zielgerichtete Beratung verdient.Die dem Kooperationsverbot zwischenzeitlich zum Opfer gefallene Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung hatte einen eigenen Arbeitskreis „Berufliche Aus- und Weiterbildung“.Das Rahmengesetz für die berufliche Bildung ist ein Gesetz des Bundes, insofern haben wir in der beruflichen Bildung nicht nur die zwei Verantwortungspartner, sondern gleich vier: den Bundesgesetzgeber, den Landesgesetzgeber, die Kreise und andere Träger der beruflichen Schulen sowie natürlich die ausbildende Wirtschaft.Diese Ebenen müssen so eng wie möglich miteinander vernetzt werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung leistet wichtige Arbeit zur Koordinierung bei der Standardsetzung, aber es ist kein politischer Entscheidungsträger und auch nicht für die politische Koordination der genannten Ebenen zuständig.Die Grundprobleme der beruflichen Bildung stellen sich in allen Bundesländern gleich:- Wie senken wir die Zahl der jungen Menschen ohne Schulabschluss?- Wie gestalten wir das Übergangssystem in die berufliche Bildung?- Wie akquirieren wir möglichst für jeden jungen Menschen einen geeigneten Ausbildungsplatz?- Wie garantieren wir Ausbildungsstandards, die nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern auch auf europäischer Ebene kompatibel sind?- Wie erreichen wir eine stärkere Internationalisierung der beruflichen Bildung mit mehr grenzüberschreitender Mobilität? 3- Wie müssen sich die berufsbildenden Schulen im Bereich des lebenslangen Lernens weiterentwickeln?Wenn es uns gelingt, was zwischen den Fraktionen des Landtages ja unstrittig ist, dass das Kooperationsverbot aufgehoben wird, sollte es zu einer grundsätzlichen Neuregelung der verflochtenen Gremien kommen. Das wird nicht in den nächsten Wochen der Fall sein, deshalb ist die Einrichtung einer gemeinsamen Berufsbildungskonferenz von Bund und Ländern, aber unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände und der Ausbilder ein richtiger Weg. Wir werden dem Antrag deshalb zustimmen.Die genannten Leitfragen stehen auch hinter unserem Antrag zum Übergang von Schule und Beruf. Wir leisten uns ein Übergangssystem, das bundesweit 5,6, Mrd. Euro im Jahr verschlingt, mit einem zum Teil unübersichtlichen Wildwuchs von berufsvorbereitenden Maßnahmen. Trotzdem gelingt der Übergang in den Beruf für Jugendliche all zu oft nicht.Auch der Fachkräftemangel wird diese Problematik nicht automatisch entschärfen. Deshalb brauchen wir eine Gesamtkonzeption für ein auf einander abgestimmtes System, das der Forderung gerecht wird, dass jeder Jugendliche in Schleswig-Holstein das Recht auf eine Ausbildung hat.Wir sind von dem Antrag der Grünen nicht sehr weit entfernt, aber wir halten die Einstellung der Berufsfachschule I nicht für richtig und meinen, dass das Konzept „Schule und Arbeitswelt“ eine gute Voraussetzung für die Weiterentwicklung ist. Ich rege daher an, diese beiden Anträge in den Bildung- und Wirtschaftsausschuss zu überweisen.