Barbara Ostmeier zu TOP 19: Der schleswig-holsteinische Strafvollzug wird der besonderen Problemlage von Mädchen und Frauen gerecht
Nr. 091/12 vom 23. Februar 2012Barbara Ostmeier zu TOP 19: Der schleswig-holsteinische Strafvollzug wird der besonderen Problemlage von Mädchen und Frauen gerechtSperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!Ich möchte zunächst der Landesregierung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung danken. Man sieht, dass mit der Erstellung der Großen Anfrage sehr viel Arbeit verbunden war, denn es wird praktisch einmal das gesamte Leben und der Tagesablauf eines Menschen – nur bezogen auf den Strafvollzug von Frauen und Mädchen – abgebildet. Über Wesen und Wert der hier dargstellten Erkenntnisse gibt es dann aber vielleicht unterschiedliche Einschätzungen.Abgesehen davon, dass es natürlich immer gut ist, solche Zahlen zu haben, möchte ich ehrlicher Weise schon sagen, dass ich den dringenden Handlungsbedarf für eine solche Große Anfrage zunächst nicht gesehen habe. Und jetzt, nach Durchsicht der vielen zum Teil sehr detaillierten Antworten der Landesregierung, festigt sich meine Meinung, dass hier in der Tat auch keine besonders schwerwiegenden Probleme liegen.Im Mittelpunkt des umfangreichen Fragenkatalogs stehen neben der räumlichen Unterbringung, der Personalausstattung, der therapeutischen und sozialen Hilfsangebote auch die Bewältigung der familiären Bindungen, - Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 genauer die Mutter-Kind-Beziehung -, während des Strafvollzuges.Was die Haftbedingungen weiblicher Straffälliger angeht, so belegt der Bericht, - dass der Vollzug in Schleswig-Holstein in allen Ebenen, - Strafvollzug, Jugendhaft, Abschiebehaft und Maßregelvollzug -, darauf angelegt ist, den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Mädchen gerecht zu werden.Es ist unstreitig, dass Frauen und Männer im Strafvollzug eigens untergebracht werden müssen. Dies wird gewährleistet, - wenn auch aufgrund der geringen Zahl der Betroffenen an zentralen Standorten.In allen Einrichtungen kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Gewaltbereitschaft von Frauen vergleichsweise gering ist, - lange Aufschlusszeiten, Tragen von Privatkleidung auch während der Arbeitszeit, großzügige Haftraumausstattung mit eigenen Gegenständen sind nur einige der daraus resultierenden Besonderheiten im Frauenvollzug.Der Bericht der Landesregierung zeigt, dass die Aufgaben eines geschlossenen und offenen Frauenvollzugs mit der aktuellen Personalausstattung angemessen erfüllt werden können. Nun ist angemessen nicht gerade überdurchschnittlich viel -, aber bei allem Respekt – eine angemessene Personalausstattung ist eine gute bedarfsgerechte Personalausstattung.Die einzig geschlechterspezifische Problemlage liegt in der Frage, wie werden mögliche Schwangerschaften, Geburten, die Mutter-Kind-Beziehung während des Strafvollzuges bewältigt und hier gilt es sowohl möglichen psychischen Belastungen der Inhaftierten als auch den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.Auch wenn es Mutter-Kind-Plätze in schleswig-holsteinischen Haftanstalten nicht gibt, so entnehme ich dem Bericht, dass diese besonders kritische Problemlage korrekt und mit Augenmaß gelöst wird.- In Anbetracht der geringen Fallzahlen kann dem Anspruch eines Kindes auf kindgerechtes Aufwachsen im Strafvollzug nicht Rechnung getragen werden.- Haftgründe und –notwendigkeiten werden bei erziehungsberechtigten Müttern in anderer intensiverer Weise geprüft, als bei Männern.- Insbesondere im Frauenvollzug werden nach Möglichkeit Sonderbesuchzeiten für Kinder und Familie eingeräumt. Seite 2/3 Zusammenfassend belegt der immerhin knapp 80 Seiten lange Bericht der Landesregierung, dass in Schleswig-Holstein für Frauen ein Strafvollzug Bedingungen geschaffen wurden, die der besonderen Problemlage der Straffälligen gerecht wird.Unser Strafvollzugssystem ist eben nicht in erster Linie auf Männer ausgerichtet, daran ändern auch noch so viele ausgefeilte Fragen nichts.Es gibt eine geschlechtsspezifische Differenzierung schon heute und schon seit langem.Sollte hier dennoch eine Ausschussberatung beantragt werden, so werden wir uns dieser dennoch nicht verschließen. Seite 3/3